Dienstag, 18. Mai 2010

Der Glaube an die Gerechtigkeit schwindet....

.... bei einer Mandantin, die einem Anlagebetrüger aufgesessen ist. Nicht nur, dass dieser ihre gesamte Altersvorsorge vermutlich verhurt und verjubelt hat, jetzt muss sie auch noch die Kosten seines Anwaltes tragen, weil dieser Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, mit dem wenigstens ein Teil des Geldes tituliert werden sollte. Da sie keine weiteren Kosten tragen wollte, wird das Verfahren nicht weiter geführt. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist der Betrüger (der übrigens in U-Haft sitzt) im Recht - aber ich kann die Mandantin verstehen, die die Welt nicht mehr versteht !

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