Mittwoch, 12. Mai 2010

Oldies but Goldies

Das dachte sich wohl auch das LG München I, als es in zwei Urteilen (vom 25.02.2010 zu den Akz.: 22 O 1797/09 und 22 O 1374/09) bei der Begründung der Aufklärungspflichten über Kick-Backs u.a. auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1905 zurück griff.

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