Dienstag, 11. Mai 2010
Schlampig.....
...wird doch immer wieder mit dem wichtigsten Handwerkszeug der Juristen-Zunft, der Sprache, umgegangen. Ich bearbeite gerade einen Fall, in dem es u.a. um eine (unterlassene) "Gewinnwarnung" geht. Allerdings hätte darin eben gerade nicht vor einem Gewinn, sondern vor dessen Ausbleiben gewarnt werden sollen. Der Wortsinn ist also glatt ins Gegenteil verwandelt worden......
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