Donnerstag, 27. Mai 2010

Sex, ääääh Jura and the City

Gestern Abend war Vor-Premiere von "Sex and The City, Teil 2", die Kinos gefüllt mit Frauen, die mit großer Vorfreude darauf warteten, dass es endlich los geht. Ich mitten drin, ebenfalls freudig gespannt, da ich ein großer Fan der Serie bin und auch den ersten Kinofilm als durchaus gelungen empfand. Aber diesmal sah ich überall juristische Fallstricke: eine Anwältin, die als Partnerin eben ´mal so kündigen kann (in unserem Partnerschaftsvertrag gibt es recht lange Fristen), Angestellte in Hotels, die Tag und Nacht arbeiten müssen (Arbeitsschutz?) und Geschäftspartner, die nachweislich gegebene Zusagen ( freie Kost & Logis im Hotel) einfach nicht einhalten.....

"Und ich kam nicht umhin, mich zu fragen" (Zitat Carrie Bradshaw): Bin ich krank - oder war der Film so schlecht ?

Mittwoch, 26. Mai 2010

Einen Antrag auf Erteilung.......

Ich schließe für meine Mandanten einen (recht erfreulichen) Vergleich mit einer Sparkasse jenseits des Mains in einem Prozess wegen Falschberatung beim Verkauf von Filmfonds. Der Vergleichsbetrag ist zahlbar 14 Tage nach Vergleichsabschluss auf mein Anderkonto. Mit Übersendung des Vergleichsprotokolls teilt das Gericht mit, dass eine vollstreckbare Ausfertigung nur noch auf Antrag erteilt werde, da die Erteilung selbst bereits zur Zwangsvollstreckung zähle und deswegen eines Antrages bedürfe. Das höre bzw. lese ich zwar zum ersten Mal, aber gut. Im Vertrauen darauf, dass die Sparkasse schon fristgerecht zahlen wird, stelle ich den Antrag (noch) nicht. Das Folgende wird den geneigten Leser nicht verwundern: bis heute, knapp drei Wochen nach Vergleichsschluss befindet sich das Geld noch nicht auf dem Anderkonto...

Gut, dann stelle ich jetzt eben diesen bl..... Antrag. Wenn der Antrag geschrieben ist, geht bestimmt das Geld ein - und warum muss ich jetzt gerade an Reinhard Mey denken...?  http://www.youtube.com/watch#!v=-OdIw5VgRig&feature=related

Montag, 24. Mai 2010

Gerichtssprache ist deutsch

...so sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor. In einigen Bundesländern laufen aber bereits Pilotprojekte, um dies zu ändern und Prozesse auch in englicher Sprache durchführen zu können. Erste mündliche Verhandlungen haben bereits statt gefunden.

Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.

Freitag, 21. Mai 2010

Besser ist das

Heute, beim Eisessen: neben dem Junior und mir saßen zwei Typen, Anfang bis Mitte Zwanzig, denen ich ungern im Dunkeln begegnen würde. Sie unterhielten sich über die Schwierigkeiten, einen Waffenschein zu bekommen. "Boah, Alter, da muste ´ne Scheiß-Prüfung machen, schwerer als der Scheiß-Führerschein!" (Ich nehme an, die jungen Herren meinten den Sachkundenachweis) - " Yoah, ey - und den habe ich auch erst beim 3. Mal oder so geschafft! Dann kriege ich den Waffen-Lappen ja never...!"

Besser ist das wohl, Kumpel !

Donnerstag, 20. Mai 2010

Von der Rolle

Heute morgen, Amtsgericht Hamburg St. Georg, 10.00 h:  ich stehe vor dem Sitzungssaal und suche auf dem Aushang davor (der sog. Terminsrolle) das Verfahren, in dem ich geladen bin. Nichts, auch nicht nach mehrmaligem Lesen. Da spricht mich ein Kollege an, ob ich in der Sache X ./. Y.GmbH käme und ob ich abgeladen worden sei (wohl kaum, sonst wäre ich nicht da), er finde den Termin nicht auf der Rolle. Wir sind zuammen zur Geschäftsstelle gegangen, die sich das auch nicht erklären konnte, der Termin finde aber statt. Zurück vorm Saal fand sich dann auch der Richter ein, dem wir unser Probelm erläuterten. Der wusste von nichts, holte dann aber die Akte aus seimem Zimmer und erklärte uns, er sei gar nicht vorbereitet, weil die Sache ja nicht auf der Terminsrolle gestanden habe. Er habe aber die Sache schon ´mal angesehen, das erkenne er an den Klebezetteln. Aaaah -ja ! Wir haben dann doch irgendwie verhandelt und der Rest des Prozesses wird jetzt im schriftlichen Verfahren zu Ende gebracht.

Ich vermute ´mal, dass sich der Gesetzgeber das soooooo nicht vorgestellt hat....................

Dienstag, 18. Mai 2010

Der Glaube an die Gerechtigkeit schwindet....

.... bei einer Mandantin, die einem Anlagebetrüger aufgesessen ist. Nicht nur, dass dieser ihre gesamte Altersvorsorge vermutlich verhurt und verjubelt hat, jetzt muss sie auch noch die Kosten seines Anwaltes tragen, weil dieser Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, mit dem wenigstens ein Teil des Geldes tituliert werden sollte. Da sie keine weiteren Kosten tragen wollte, wird das Verfahren nicht weiter geführt. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist der Betrüger (der übrigens in U-Haft sitzt) im Recht - aber ich kann die Mandantin verstehen, die die Welt nicht mehr versteht !

Montag, 17. Mai 2010

Wahre Liebe.....

...muss es bei der Mandantin gewesen sein, deren Fall ich in Vertretung einer erkrankten Kollegin bearbeite:
Die Mandantin hat einen (jetzt ehemaligen) Lebensgefährten, der sich in Privatinsolvenz befindet. Deshalb schließt sie für ihn einen Handyvertrag ab. Und was niemand für möglich gehalten hätte, tritt ein: der saubere Herr verursacht Handy-Kosten von fast Euro 1.000,00, zahlt diese aber nicht.....!

Und sie hat jetzt den Prozess am Hals......und ich die Vertretung in dieser recht aussichtslosen Sache !

Mittwoch, 12. Mai 2010

Oldies but Goldies

Das dachte sich wohl auch das LG München I, als es in zwei Urteilen (vom 25.02.2010 zu den Akz.: 22 O 1797/09 und 22 O 1374/09) bei der Begründung der Aufklärungspflichten über Kick-Backs u.a. auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1905 zurück griff.

Dienstag, 11. Mai 2010

Schlampig.....

...wird doch immer wieder mit dem wichtigsten Handwerkszeug der Juristen-Zunft, der Sprache, umgegangen. Ich bearbeite gerade einen Fall, in dem es u.a. um eine (unterlassene) "Gewinnwarnung" geht. Allerdings hätte darin eben gerade nicht vor einem Gewinn, sondern vor dessen Ausbleiben gewarnt werden sollen. Der Wortsinn ist also glatt ins Gegenteil verwandelt worden......

Montag, 10. Mai 2010

Schwer beschäftigt

Heute habe ich schon ein Flug- und 2 Bahntickets gebucht, die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, diverse Telefonate geführt, Unterlagen gelocht & eingeheftet, mit meinen Partnern eine Veranstaltung geplant, Unterlagen für eine Dozententätigkeit versandt und, und, und - nur die Akte mit der Klageerwiderung, die morgen bei Gericht sein muss, liegt hier immer noch unbearbeitet vor mir. Außerdem habe ich den Eindruck, sie grinst mich höhnisch an - sind diese Wahnvorstellungen die Symptome der Procrastination (Aufschieberitis) ?

Freitag, 7. Mai 2010

Mutationen

Heute im Home-Office:
Ich sitze über einem komplizierten und rechtlich durchaus anspruchsvollem Schriftsatz in einer Kapitalanlagesache auf dem "Grauen Kapitalmarkt". Da klingelt es an der Tür, ich öffne und mutiere in einer juristischen Sekunde von der "erfolgreichen Anwältin" zum "Muttertier" - unser Junior steht heulend vor der Tür, weil er in der Schule eine Schaukel an den Kopf bekommen hat. Jetzt ist Trösten und Tränentrocknen angesagt. Ich hoffe nur, dass heute noch die Re-Muttation stattfindet........

Mittwoch, 5. Mai 2010

Kleine Kläffer

Neues Mandat: Kredite sind aus fadenscheidigen Gründen gekündigt, dennoch ist Insolvenz nicht in Sicht. Ich will mit der Sachbearbeiterin der betroffenen Bank (ein recht kleines Institut) in Ruhe darüber sprechen, wie die Kredite geordnet zurück geführt werden können, auch um die Zwangsverwertung des Grundstückes und der übrigen Sicherheiten zu vermeiden und schlage telefonisch ein persönliches Gespräch vor.

Ohne erkennbaren Grund blafft sie mich total an, steigert sich in irgendetwas hinein und droht, sie werde morgen die sicherungsübereigneten Pkw an sich bringen. Als ich ihr erklären will, dass sie das nicht darf, sondern die Bank auch als Sicherungseigentümerin sich zunächst einen Herausgabetitel besorgen muss, der dann ggf. durch den Gerichtsvollzieher zu vollstrecken ist, rastet die Bankmitarbeiterin völlig aus, behauptet, ich hätte keine Ahnung und sie würde das schließlich jeden Tag tun. Ich habe sie auf meine Fachanwaltsbezeichnung hingewiesen und nur gedacht: es sind doch immer die unbedeutendsten Köter, die meinen, am lautesten kläffen zu müssen......

Montag, 3. Mai 2010

Neues von Lehman Brothers

Ein großer Streitpunkt bei Klagen von Lehman-Geschädigten ist die Frage, ob bzw. ab wann die Banken die Anleger über die Rating-Herabstufung von Lehman Brothers und die entsprechenden Berichte in der Fachpresse hätten informieren müssen.

Soweit ersichtlich hat das LG Hamburg diesen Zeitpunkt zum ersten Mal festgelegt: ab Juni 2008. Im Urteil vom 22.04.2010 ( 2/19 O 346/09 ) stellt es darauf ab, dass die Herabstufung sowie die negativen Fachberichte die Bonität der Emittentin bzw. der Garantin betreffen, insbesondere die Herabstufung  treffe also eine Prognose darüber, ob das betreffende Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger, insbesondere seiner Rückzahlungspflicht hinsichtlich des angelegten Geldes, nachkommen werde. Dies sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung. Entscheidend sei insoweit das Moment der Dynamik des sich verschlechternden Ratings. Über eine Abwertung müsse der Anleger informiert werden, um ihm so zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen bzw. Rückfragen bei seinem Berater stellen zu können.


Darüber hinaus müsse über die negative Berichterstattung über Lehman in der Fachpresse aufgeklärt werden. In der einschlägigen Wirtschaftspresse waren zu dieser Zeit bereits seit zweieinhalb Monaten negative Berichte über Lehman zu finden. Über solche gehäufte negative Presseberichte habe die Bank zu informieren. Es handele sich um warnende Hinweise, die dem Anleger nicht hätten vorenthalten werden dürfen, so das Gericht.

In den Fällen, in denen Anlegern Lehman-Zertifikate noch im Juni 2008 oder später zum Kauf empfohlen wurden und nicht über die Herabstufung des Ratings und die bestehende negative Presse hingewiesen wurde, bestehen wegen der aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatz, und zwar unabhängig von weiteren Beratungsfehlern und nicht offen gelegten Kick-Backs.