Montag, 27. Dezember 2010

REITs - was sind denn das für Tierchen ?

Schon die "Fantastischen Vier" rappten vor einigen Jahren über den Wahnsinn an Abkürzungen. Gut, dass von den vier Jungs keiner Jura studiert hat......

Heute stieß ich in einem Fachartikel über offene Immobilienfonds, die jetzt "geschlossen" wurden (DEGI EUROPA von Aberdeeen, US-GRUNDINVEST von KanAM und P2 VALUE von Morgan Stanley) auf die Abkürzung "REIT" und lernte, dass es sich dabei um einen "Real Estate Investment Trust" handelt.

REITs sind Zwitter aus Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften. Anders als Fonds können Anteile nicht direkt an die ausgebende Fondsgesellschaft zurück gegeben werden (so denn die Rückgabe nicht - wie momentan bei vielen Fonds - ausgesetzt ist), sondern werden ausschließlich an der Börse gehandelt. Der Kurs - und damit der Wert der Anteile - wird damit allein von Angebot und Nachfrage an den Börsen bestimmt und nur mittelbar durch die hinter der Gesellschaft stehenden Immobilien.

In  den Niederlanden und Australien hat man in den 90ger-Jahren krisengeschüttelte Immobilienfonds zwangsweise in REITs umgewandelt, die heute teilweise  mit großen Gewinnen (für die Anleger: Dividenden) arbeiten. Aktuell hat Spanien den offenen Immobilienfonds die Möglichkeit eröffnet, sich in REITs umzuwandeln.

In Deutschland gibt es seit 2007 die Möglichkeit, REITs aufzulegen. Eine Umwandlung vom Fonds in einen REIT ist aber bisher nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, Anlegern in offenen Fonds per Gesetz bestimmte Mindesthaltefristen vorzugeben, um den Fonds die Liquidität zu erhalten.

Sicher wäre die Umwandlung vom Fonds in einen REIT nicht das Allheilmittel für sämtliche offenen Fonds, die sich zur Zeit in der Krise befinden. Es widerspräche wohl auch dem deutschen Verständnis von "Finanzmarktlenkung", wenn die Fonds per legem in REITs umgewandelt werden würden. Aber warum nicht zumindest die Möglichkeit schaffen und den angeschlagenen Fonds (und den Anlegern) nicht eine Alternative zur Abwicklung geben ?

Auch in der Tierwelt gibt es viele Strategien, um nicht von den Feinden gefressen zu werden .......

Dienstag, 14. Dezember 2010

Klassisches zum Dienstag

Heute flatterte mir eine Klage auf den Tisch, deren Verfasser offensichtlich noch nicht allzulange Klageschriften verfasst. Woher ich das weiß ? Nun, die Klage ist aufgebaut wie eine Klausur im "kleinen BGB-Schein": lauter Paragraphen, abgehakt nach Checkliste,aber keine Beweisangebote, die den Sachverhalt, also die dem Fall zugrunde liegenden Tatsachen betreffen.

Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.

Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......

Dienstag, 7. Dezember 2010

..da staunt die Fachfrau......

In unserer Prozessordnung  gilt grundsätzlich das Prinzip: wer den Prozess verliert, zahlt die Kosten. Dazu beantragt der "Gewinner" einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wurde. Die Gegenseite erhält den Antrag zur Kenntnis und mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und auf Fehler hinzuweisen.

So weit, so gut.

Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei.  Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.

Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !

Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????