Donnerstag, 24. März 2011

Kleiner König "Kalle Wirsch" - die Bremer Landesbank

Wer kennt ihn nicht - den kleinen König Kalle Wirsch - der alles kann und darf....

Auch in der Bankenlandschaft gibt es ein Exemplar dieser Gattung: die Bremer Landesbank. Während Banken - sogar die "allmächtige" Deutsche Bank AG - gegen ihre Kunden erst mit Hilfe der Gerichte einen Titel erstreiten müssen (so sie denn nicht schon im Besitz eines Titels sind, z.B. einer notariellen Urkunde), gilt das  für die Bremer Landesbank nicht, sie kann sich ihre Titel selbst schaffen:

Das Selbsttitulierungsrecht der Bank beruht auf einem noch aus 1933 stammenden Gesetz, nämlich § 21 S. 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (in der Folge: StaatsbankG). Dieses Gesetz wurde durch § 78 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) nach Inkrafttreten des Grundgesetzes bestätigt.


§ 21 StaatsbankG:

"Die Kreditanstalt hat das Recht, die Erfüllung ihrer Ansprüche aus Darlehen oder sonstigen Forderungen durch Zwangsvollstreckung zu erzwingen. Ihr Antrag ersetzt bei Zwangsvollstreckungen in das bewegliche und in das unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel."

In einem Fall klagte ein Kunde gegen die Vollstreckung aus einem dieser selbstgeschaffenen Titel. Das Landgericht wies die Klage ab. Der Kunde legte Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Dieses hält das Selbsttitulierungsrecht der Bank für verfassungswidrig.  Das OLG hat daher das Verfahren ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:
Die Vorschrift sei weder mit dem Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 GG noch mit dem Rechtsprechungsmonopol aus Art. 92 GG zu vereinbaren. Das Schaffen von Vollstreckungstiteln gehöre zum Kernbereich der dem Richter übertragenen Rechtsprechung. Außerdem sieht das Gericht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, denn das Gesetz gilt nicht für alle Kreditinstitute, so dass die Bremer Landesbank durch dieses Gesetz gegenüber Mitbewerbern bevorzugt werde (OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.3.2011, 8 U 139/10).


Was lernen wir daraus ? Nicht nur im Nahen Osten wird den kleinen Königen der Garaus gemacht.....

4 Kommentare:

  1. Schön, dass die Rechtsabteilung der Bank so stur ist, so dass auch diese Bastion zu Fall gebracht wird :-)
    Meint Lür
    aus berlin

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  2. Ich erlaube mir den Hinweis darauf, dass auch die Landessparkasse zu Oldenburg keine Titel braucht:

    http://katzenkoenig.net/2010/06/20/vollstreckung-ohne-titel/

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  3. Hast du wirklich Kalle Wirsch im Fernsehen gesehen?

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