Freitag, 24. Juni 2011

Klassisches zum Wochenende: Der gute alte Aristoteles.....

...sagte: "Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist."


Vor ein paar Tagen hatte ich eine Dame am Telefon, die sich nach den Rechtsmitteln gegen ein Urteil in 2. Instanz erkundigte. Ihr Anwalt, der den Prozess in beiden Instanzen geführt und verloren habe, habe ihr geraten, Rechtsmittel einzulegen ( "auch irgendetwas mir R...?"), aber sie hatte ihm gesagt, dass wolle sie nicht.
 
Hhhhhmmmm....Nach kurzem Abfragen des relevanten Datums (Zustellungsdatum des Urteils beim Anwalt) war klar, dass die Rechtsmittelfrist längst abgelaufen war. Der Kollege hatte ordnungsgemäß auf die Frist und die Folgen eines Verstreichens dieser Frist hingewiesen.
 
Die Dame wird also mit dem ergangenen Urteil leben müssen. Dabei kann ich - unterstellt, der mir geschilderte Sachverhalt ist korrekt - gut nachvollziehen, dass sie das Urteil und die Tatsache, dass man jetzt nichts mehr "dagegen machen" kann, als ungerecht empfindet....

Mittwoch, 22. Juni 2011

Verträge sind einzuhalten - Kreditkündigung einmal anders ?

Kreditkündigungen werden oft durch Banken ausgesprochen - aber keinesfalls immer. Kündigt der Kunde den (mit einer bestimmten Laufzeit versehenen) Kreditvertrag, verlangt die Bank in aller Regel für ihr Entgegenkommen eine "Entschädigung".

In Süddeutschland wurde jetzt ein interessanter Fall verhandelt: Obwohl der Kunde bereit war, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wollte die Bank ihn nicht aus dem Kreditverhältnis entlassen. Der Kunde kam auf eine clevere Idee: er beantragte einen weiteren Kredit bei der Bank, ohne einen Verwendungszweck dafür anzugeben. Die Bank bewilligte diesen Kredit - wen wundert´s - nicht. Daraus leitete der Kunde ein berechtigtes Interesse für eine Kreditkündigung ab, das jedoch von der Bank nicht akzeptiert wurde.

Über Wirsamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung hat jetzt das Landgericht zu entscheiden, das Urteil wird Mitte Juli erwartet.

Ich frage mich bei dem ganzen allerdings: was bewegt die Bank dazu, einen Kunden "mit aller Gewalt" halten zu wollen, wenn sie doch Darlehensvaltua zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung erhalten soll ? Und vor allem: was wird das - unterstellt die Kündigung des Kundens ist unwirksam -zukünftig für ein "Vertrauensverhältnis" zwischen Kunde und Bank ??

Sonntag, 19. Juni 2011

Trommeln gehört zum Handwerk....

....dachte ich mir, als ich heute zufällig auf der Homepage eines Kollegen landete.

Dem Foto nach ist der Kollege deutlich jünger als ich. Er führt keinen Fachanwaltstitel. Allerdings hat er auf der HP eine "Gegnerliste" eingestellt, die beeindruckend ist: über vierhundert verschiedene Banken und Fonds (alles,was auf dem "Markt" Rang und Namen hat) sind dort aufgelistet - gegen alle will er (wohlgemerkt als Einzelanwalt) schon vorgegangen sein.

Klickt man aber z.B. auf den Menüpunkt "Beluga Shipping" ist dort nicht einmal vermerkt, dass die Gesellschaften der Gruppe schon seit einiger Zeit insolvent sind.

Außerdem darf man natürlich nicht vergessen, dass viele Banken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank, die City- bzw. Targobank häufiger als Gegner vorkommen.

Ich bin also schon ein bisschen neidisch - ich weiß nur noch nicht, worauf : auf die vielen tollen Mandate, die der Kollege akquiriert hat - oder auf das geniale ( wenn vielleicht auch nicht wahrheitsgemäße) Selbstmarketing ..!

Freitag, 10. Juni 2011

Klassisches zum Wochenende: "Timeo Danaos et dona ferentes" (Vergil)

"Ich fürchte die Danaer (Griechen), auch wenn sie Geschenke bringen", sagte der Priester Laokoon, als er die Trojaner vor dem Holzpferd warnte, das die Griechen nach ihrem (vermeintlichen) Rückzug vor den unbezwingbaen Mauern Trojas hinterließen.

Heute erhielt ich Post von einer Fondsgesellschaft, gegen die ich für einen Mandanten Ansprüche geltend mache. Anspruchsgründe: Prospektfehler, falsche Beratung, unterlassene Aufklärung über Provisionen - das ganze "Programm". In der Regel gerät die Geltenmachung solcher Ansprüche zu einer zähen, langwierigen Angelegenheit -die Gesellschaften (und Banken) wähnen sich am längeren Hebel und sitzen die Sache aus.

Anders in diesem Fall: die Fondsgesellschaft erfüllt alle Ansprüche bereits nach dem ersten Schreiben - schön für den Mandanten, aber ich bin mißtrauisch und werde mir insbesondere den Prospekt nochmals gaaanz genau anschauen.....

Montag, 6. Juni 2011

Die Deutsche Bank AG und die Kulanz

Wie berichtet, verfolgt die Deutsche Bank AG zwei Mahnbescheide wegen (angeblicher) Vorfälligkeitsentschädigung gegen meine Mandanten nicht weiter und hat mitgeteilt, dass keine Forderungen mehr gegen meine Mandanten bestehen.  http://rainanjauelhoff.blogspot.com/2011/05/blod-gelaufen-und-wieder-die-deutsche.html

Ich habe der Deutschen Bank also die Kosten für meine Tätigkeit im Mahnverfahren in Rechnung gestellt. Tasächlich wurde einige Tage später der geforderte Betrag meinem Konto gutgeschrieben. Im Verwendungszweck steht: "KULANZZAHLUNG in Sachen XY".  Wenn ein Antragsteller im Mahnverfahren den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nach  Widerspruch des Antragsgegners zurück nimmt bzw. innerhalb von 6 Monaten nicht das Klageverfahren betreibt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, dem Antragsgegner die entsprechenden Kosten auf Antrag zu erstatten.

Für eine "Kulanzzahlung" ist da also überhauupt kein Raum - aber die Deutsche Bank AG interpretiert ja Gesetze gern ´mal auf ihre ganz eigene Art......

Mittwoch, 1. Juni 2011

BELUGA - der Wal liegt im Sterben

Insolvenzverfahren über Firmen der BELUGA - Gruppe  vor dem Amtsgericht Bremen (Insolvenzgericht) eröffnet:

Beluga Chartering GmbH, 501 IN 4/11
Beluga Fleet Management GmbH & Co. KG, 501 IN 6/11
Beluga Shipping GmbH, 501 IN 5/11
BELUGA Shipping GmbH & Co. KG MS "Beluga Moderation", 501 IN 26/11

Da verweise ich doch auf einen "alten" Blog-Beitrag von mir:  "BELUGA - ein Wal in Nöten" http://bit.ly/g6TCZZ