Freitag, 23. März 2012

Klassisches zum Wochenende - o tempora, o mores !

"O tempora, o mores !"   - "O Zeiten, o Sitten"   (Marcus Tullius Cicero)

In dieser Woche war ich zu einer mündlichen Verhandlung im Südwesten unserer schönen Republik. Es ging - wen wundert´s - um Schadensersatz wegen fehlerhaften Beratung meines Mandanten durch die örtliche Sparkasse. Geladen waren der Kläger (ein Herr jenseits der 70), drei Zeugen (einer davon ebenfallsbereits im Ruhestand), dazu natürlich der gegnerische Kollege und ich. Bei der Suche nach dem Sitzungssaal kaum mir schon seltsam vor, dass an dem in der Ladung angegebenen Raum des Name der Richers stand und nicht wie üblich "Stzungssaal xyz".

Sehr erstaunt war ich, als wir bei "Aufruf der Sache" hereingebeten wurden - und direkt vor dem Schreibtisch des Richters standen !  Das ca 15 qm große Büro des Richters diente als Sitzungssaal..... Dann wurde ich vom gegnerische Kollegen belehrt, dass man vor dem dortigen Landgericht ohne Robe verhandele. Hhhhhm - für jemanden aus Norddeutschland, wo meist sogar vor den Amtsgerichten "Robenzwang" herrscht, schon ungewöhnlich - aber gut, ich bin ja flexibel.....Wirklich verblüfft hat mich aber, dass der Richer (immerhin Vorsitzender Richter an einem Landgericht) in sehr legerem Freizeitlook hinter seinem Schreibtisch saß und ebenfalls keinerlei Anstalten machte, eine Robe über das karierte Hemd zu ziehen......

Nun kann man über Robenpflicht im allgemeinen und besonderen trefflich streiten. Ich bin aber der Ansicht, dass man die Wirkung auf die Parteien nicht unterschätzen darf. Im vorliegenden Fall ging es um die Altersvorsorge des Mandanten, die sich durch eine von der Sparkasse empfohlene Kapitalanlage in Nichts aufgelöst hatte. Wir mussten uns vom Richter sagen lassen, dass er keinen Beratungsfehler erkennen könne und deshalb der Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine großen Erfolgsaussichten beimesse. Unabhängig von der Frage, ob diese Ansicht auch in der Berufung standhalten würde - für meinen Mandanten brach eine Welt zusammen. Und es war für ihn kaum zu begreifen, dass dieser Mensch in Freizeitkleidung in einem simplen Büro die Früchte seines langen Arbeitslebens so einfach für verloren erklären konnte. Er fragte mich in einer Verhandlungspause, ob das denn auch wirklich ein "richtiger Richter" sei....

Ich bin ja grundsätzlich froh darüber, dass unser Staat in vielen Teilen auf veraltete, die Obrigkeit zur Schau stellende "Zeichen" verzichtet und bin durchaus der Ansicht, dass in Verhandlungen, in denen "nur" Anwälte und das Gericht anwesend sind, Förmeleien (außerhalb denen in der ZPO vorgeschriebenen) überflüssig sind. Ich denke aber, dass auch in modernen Zeiten auf Richter in Roben nicht grundsätzlich verzichtet werden sollte. Zumindest hätte ich angesichts des Alters des Klägers und der Bedeutung der Sache für ihn entsprechende Sensibilität des Gerichts erhofft.

3 Kommentare:

  1. Könnte auch in Mannheim gewesen sein. Einzelrichtersitzungen in Zivilsachen finden fast immer in einem kleine Raum und meistens ohne Robe statt. Allerdings darf die Robe auch getragen werden. Richter in Freizeitkleidung sind eher selten, bei den Anwälten dafür umso häufiger. Freizeitkluft finde ich völlig daneben.

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  2. Das Thema "Robe" ist ja nun nur Beiwaerk, was den Mandanten vielleicht die Ernsthaftigkeit nicht erkennen lässt. Viel wichtiger wäre mir: Warum verneinte der Richter einen Beratungsfehler; m.a.W.: worauf müssen wir achten bei künftigen "Beratungen", um deren Inhalte für etwaige SchE-Ansprüche zu sichern...?

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  3. ..... das würde hier jetzt im Einzelnen zu weit fuehren. "Knackpunkt" war aber, dass man meinem Mandanten seine Schilderung hinsichich des Beratungsgespräches nicht geglaubt hat ....

    Gruesse aus HH !

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