Montag, 25. Juni 2012

Ein schöner Tag für Lehman - Geschädigte....

....könnte es heute werden, denn der BGH hat (aller Voraussicht nach) endlich ´mal wieder die Gelegenheit, über entsprechende Klagen von Anlegern zu verhandeln und zu urteilen. Unter anderem wird es darum gehen, ob die Banken ihre Kunden auch über die Gewinnmarge aufklären müssen, die entsteht, wenn die Bank Wertpapiere im Namen des Kunden ordert, diese Papiere günstiger bekommt (z.B. weil sie "Großabnehmer" ist), sie dann aber an den Kunden zum "Normalpreis" weiter gibt (sog. "Kommissionsgeschäfte"). Unstreitig haben die Banken darüber nicht aufgeklärt - wäre das jedoch ihre Pflicht gewesen, stellt diese Unterlassung einen Beratungsfehler dar und die Kunden haben entsprechende Schadensersatzansprüche.

Auf dem letzten "Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" im November 2011 in Frankfurt hat  der Vorsitzende des XI. Zivilsenates am BGH, Ulrich Wiechers, der für diese Fälle zuständig ist, den Anlegern durchaus Hoffnungen gemacht, dass nach den beiden Lehman-Urteilen im September 2011, die er ausdrücklich als "Einzelfälle" bezeichnete, der BGH in den jetzt anstehenden Fällen zugunsten der Anleger entscheiden könnte.

In anderen Verfahren, die insoweit Klarheit hätten bringen können, wurden bisher immer kurz vor einem Urteil die Revisionen zurück genommen oder ein Vergleich erzielt. Dann darf der BGH sich zu den Rechtsfragen nicht äußern, selbst wenn er - wie zumindest in einem Fall gemunkelt wird - das Urteil schon "in der Schublade" hatte.

Natürlich wünsche ich mir als Anlegervertreterin ein Urteil zugunsten der Anleger. Aber auch im anderen Fall wäre für mich durchaus etwas "gewonnen": Ein Stück mehr Klarheit über die Pflichten von Banken beim Verkauf von Wertpapieren...

Unabhängig davon ist heute für mich persönlich noch aus einem anderen Grund ein schöner Tag - unser 13. Hochzeitstag !

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