Mittwoch, 14. November 2012

Lottogewinn - und mein Kredit ?

Stellen Sie sich vor, Sie gewinnen eine kleinere, mittlere oder gar große Summe im Lotto, von der Sie u.a. bestehende Kredite ablösen wollen.

Geht das so einfach ? Die Atwortet lautet - wie fast immer bei rechtlichen Fragen - :"Das kommt darauf an!"

Zunächst ist die Möglichkeit einer Kreditkündigung oder Ablösung davon abhängig, ob Sie einen befristeten Kredit  oder einen unbefristeten Kredit (z.B. Dispo) haben. Den Dispo können Sie jederzeit zurückführen und ggf. auch kündigen. Dagegen kann die Bank nichts tun.

Einen befristeten Kredit können Sie grundsätzlich nur zum Ende der Laufzeit zurückführen. Eine Kündigung ist nicht nötig, der Vertrag endet automatisch durch Zeitablauf. Bei Ablauf der Zinsbindungsfrist (z.B. nach 5 Jahren) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Darlehensverträgen, die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind, gibt es  ein weiteres Sonderkündigungsrecht  gem. § 489 BGB    . Sind mehr als 10 Jahre seit vollständiger Darlehensauszahlung vergangen, können Sie mit einer 6 monatigen Frist kündigen. Darlehensverträge, die mit variablem Zinssatz vereinbart wurden, können mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.

Bei einer Baufinanzierung dürfte die Problematik der Vorfälligkeitsentschädigung bekannt sein. Sie ist grundsätzlich zulässig. Außerhalb der bereits beschriebenen Ausnahmen ist eine Kündigung nur möglich, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interessean der vorzeitigen Kündigung hat ( § 490 Abs. 2 BGB ).

Die Regelungen beim Ratenkredit sind für den Kunden wesentlich besser.
Auch hier kommt es aber darauf an:  wurde der Kreditvertrag vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, kann darf die Bank auf einer Kündigungsfrist von drei Monaten pochen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf se aber nicht verlangen.

Am 11. Juni 2010  trat eine neue Vebraucherkreditrichtlinie in Kraft. Wurde der Kreditvertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen, darf der Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Bank darf (und wird) allerdings in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Deren Höhe ist jedoch auf ein Prozent, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent, des Rückzahlungsbetrags begrenzt.

Für alle Fallkonstellationen aber gilt: wird der Kredit gekündigt, ist die noch offene Summe in einem Betrag fällig. Teilrückzahlungen müssen von den Banken nicht akzeptiert werden. Ob sie es im Einzelfall tun, ist Verhandlungssache.

2 Kommentare:

  1. Einen befristeten Kredit können Sie grundsätzlich nur zum Ende der Laufzeit zurückführen.

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  2. Genau (siehe 4. Absatz)- und zu (fast) jedem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. So auch bei den befristeten Krediten - jedenfalls im deutschen Recht.

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