Freitag, 6. September 2013

"Das kleine ABC des Bankrechts" G: Genussrechte

Man findet sie - zumindest hier in Hamburg - sogar in U- und S-Bahn: die Werbung der Firma mit den Windrädern für Genussrechte.

Versprochen wird auf den Werbeplakaten u.a. eine "Kapitalanlage schon  ab 100,00 Euro" sowie eine "Grundverzinsung von 6 % p. a. zuzüglich erfolgsabhängiger Überschussbeteiligung". Immerhin wird hinsichtlich der Verzinsung darauf hingewiesen, dass diese in den Genussrechtsbedingungen geregelt seien.

Was aber bedeutet es eigentlich, wenn man so ein Genussrecht erwirbt ?

Ein Genussrecht ist ein Wertpapier, dass dem Anleger das Recht auf einen vermögensrechtlichen Vorteil gegenüber einem Unternehmen gibt. Bei der Gestaltung bzw. Definition der "vermögensrechtlichen Vorteile" sind den Unternehmen kaum Grenzen gesetzt. Üblicherweise handelt es sich um Rechte am Gewinn, am Liquidationserlös oder um das Recht, weitere Genussrechte zu beziehen. Stimmrechte gibt ein Genussrecht nicht.

Es gibt Genussrechte, die kündbar sind und nicht am Verlust des Unternehmens teilnehmen ( = Fremdkapital der Gesellschaft) und solche, die unkündbar sind und am Verlust teilnehmen (= Eigenkapital des Unternehmens).

In den Genussrechtsbedingungen wird genau geregelt, wann Anleger tatsächlich Anspruch auf eine Verzinsung haben. In der Regel besteht ein solcher Anspruch erst dann, wenn genau definierte Gewinne und / oder betriebswirtschaftliche Kennzahlen gegeben sind. Bei vielen, gerade in der jüngeren Zeit emittierten Genussrechten haben die Anleger noch keinen Cent Verzinsung erhalten.

Zu beachten ist, dass Genussrechte gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern der Gesellschaft - auch gegenüber gegebenen Gesellschafterdarlehen - immer nachrangig sind.
Genussrechte sind für den Anleger durchaus ein risikoreiches Investment - und zwar nicht nur, was die angepriesene Rendite angeht. Auch das eingesetzte Kapital ist gefährdet.

Etliche "genussrechte" stehen inzwischen auf der Warnliste der Stiftung Wartentest. Denjenigen, die sich für Genussrechte interessieren sei dieser Beitrag  zur Lektüre empfohlen.

Auch Banken und Sparkassen haben Anlegern Genussrechte empfohlen. Wer Genussrechte erworben hat, sollte ggf. anwaltlichen Rat suchen - vielleicht ist das Kapital noch zu retten.....

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