Freitag, 23. Mai 2014

Die Haftung des Friseur für falsche Auskünfte

Vorhin rief mich eine potentielle Mandantin an, der Stimme nach zu urteilen eine ältere Dame.

Sie habe da vor ein paar Jahren so etwas gekauft, ein Schiff, das durch den Panamakanal passen würde (aha, ein Schiffsfonds). Zu Anfang habe sie auch einige Hundert Euro überwiesen bekommen (Ausschüttungen, na immerhin), dann lange Zeit nichts mehr. Letztes Jahr, kurz vor Weihnachten, da sei mit der Post ein Schreiben gekommen, sie solle noch mehr Geld zahlen.

Auf meine - alarmierte - Frage, ob sie denn das getan habe, antwortete sie zu meiner Erleichterung:
"Nein, habe ich nicht." Dann aber erzählte sie weiter: "Mein Friseur, bei dem ich am Heiligen Abend war, hat mir gesagt, ich soll das nicht tun." (Der Frisör, soso.......) Mir schwant Schlimmes und richtig: "Mein Friseur hat außerdem gesagt, ich muss gar nichts machen. ich kann ja immer noch gegen die Sparkasse ´was machen, das geht ja immer, die gehen ja nicht pleite!"

Im März sei dann noch so ein "unverschämter" Brief gekommen, den sie auf Anraten des Friseurs wieder ignoriert habe.  Aber nun habe sie ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei - "da stehen ganz viele Namen auf dem Briefbogen!" -  erhalten und da wolle sie sich doch ´mal erkundigen, ob sie denn alles richtig gemacht habe.

 Meine Vorahnungen werden noch düsterer. Vorsichtig erkundige ich mich, wann sie denn dieses "Schiff gekauft" habe. Rascheln am Ende der Leitung, dann : "Am 14. April 2004."

Jetzt traf mich die wenig erfreuliche Aufgabe, der reizenden Dame zu erläutern, dass ihr Friseur zwar ein Meister der Schere und der Coloration sein mag - sie aber besser daran getan hätte, wenn sie in der Sache mit dem Schiffsfonds nicht auf ihn gehört hätte: denn auch wenn - nach dem, was sie mir so berichtet hat - durchaus Chancen auf Schadensersatz gegen die Sparkasse bestanden hätten, so sind diese Ansprüche wegen der sog. absoluten Verjährung nicht mehr durchsetzbar.

Die Dame war den Tränen nah - aber an dieser Verjährung ist nicht so rütteln.

Ich kann daher nur dringend raten: Verlassen Sie sich in rechtlichen Dingen nicht  auf Ratschläge  von Friseuren, Bäckern oder sonstigen Berufsgruppen, die nicht juristisch ausgebildet sind, das gilt - von steuerrechtlichen Fragen einmal abgesehen - auch für Steuerberater. Fragen Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt um Rat. Und das gilt natürlich nicht nur für bankrechtliche Probleme, sondern bei  Problemen mit Mietern, Vermietern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, bei Verkehrsunfällen etc. etc. In Deutschland muss ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin zwei Staatsexamen ablegen, sich ständig rechtlich fortbilden und sich gegen Fehler - z.B. solche Ratschläge, wie der Frisör sie gegeben hat - versichern.

Und glauben Sie mir: der Gang zum Anwalt, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist allemal günstiger, als die Versuche, das Kind mühsam aus dem Brunnen zu ziehen - was im übrigen nicht immer gelingt !

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