Montag, 26. Februar 2018

Santa R Schiffe - um Himmels willen, der Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

Die diversen Fonds der „Santa R Flotte“ (Dachfonds und Fonds mit einzelnen Schiffen) befinden sich seit längerem in der Insolvenz.
Nachdem viele Anleger noch in der Krise, aber weit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Gelder einbezahlt hatten, fordert jetzt der Insolvenzverwalter – meist mit Schreiben vom 03.01.2018 – die erhaltenen Ausschüttungen für die Jahre 2003 – 2008 zurück.
Er beruft sich dabei auf die Vorschrift des § 172 Abs. 4 HGB, nach der die Gesellschafter verpflichtet sind, bis Ausschüttungen zurückzuzahlen, wenn diese nicht aus Gewinnen der Gesellschaft gezahlt wurden und die Rückzahlung zur Erfüllung von Gläubigerforderungen notwendig sind.
Auf den ersten Blick liest sich das Schreiben des Insolvenzverwalters so, als sei er im Recht und als müssten die Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Doch macht es sich der Verwalter hier zu einfach:
Es fehlen Unterlagen dazu, ob die Gesellschaft tatsächlich Verluste machte (in den Jahren 2003, 2004 und 2005 hat jedenfalls der Dachfonds positiv abgeschlossen). Eine einzelne GuV ist nicht ausreichend.
Oft sind die Anleger über eine Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt. Dann richtet sich der Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters an die Treuhänderin, denn nur diese ist Kommanditistin (und hat allerdings wiederum einen Freistellungsanspruch gegen den Anleger). Zwar ist zulässig und üblich, dass die Treuhänderin diesen Anspruch an den Insolvenzverwalter abtritt – aber diese Abtretung hat Herr Dr. von Diepenbroick bisher weder vorgetragen noch bewiesen.
Es gibt daneben noch andere „Angriffspunkte“, mit denen der Anleger den Rückforderungsanspruch ggf. abwehren oder zumindest reduzieren kann. Es ist jedenfalls dringend davon abzuraten, den geforderten Betrag ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu zahlen.
Wenden Sie sich gern an die Kanzlei Uelhoff – Ihr Fall wird dort zügig und umfassend geprüft. 


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