Eigentlich habe ich
gedacht, die "guten Zeiten" des Anlagebetruges sind vorbei, aber eben
kam es über die "Ticker" :
Die Fa. P&R
Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Gebrauchtcontainer
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH aus Grünwald bei München sind insolvent (AG
München Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18). Vermutet wird
ein Schneeballsystem, es geht um ein Anlagevolumen von rd. 3,5 Milliarden Euro.
Gerüchte über Schwierigkeiten waren schon in den letzten Wochen am Markt
kursiert.
Stiftung Warentestwarnte im übrigen schon im Sommer 2017 ausführlich vor dieser Geldanlage.
Das Geschäftsmodell von
P & R war relativ einfach: Die Anleger kaufen P&R die Container ab und
lassen sie daraufhin von dem Unternehmen an Containergesellschaften oder
Reedereien weltweit vermieten. Nach wenigen Jahren können sie die Stahlboxen
dann zu zuvor in Aussicht gestellten Preisen zurückgeben. Die Preise waren
jedoch in letzter Zeit stark eingebrochen – dennoch wurden an die Anlegern lange
die vereinbarten Zahlungen geleistet. Das könnte bedeuten, dass diese Zahlungen
mit den Geldern von „Neuanlegern“ bezahlt wurden.
"Schlechte
Zeiten" für die Anleger: sie können nur hoffen, dass die ihnen gehörenden
Container etwas wert sind. Allerdings dürfte es im Einzelfall sehr schwer
werden, die Erlöse individuell zuzuordnen – abgesehen davon, dass ein Abverkauf
der Container „on block“ der Erfahrung nach einen erheblichen Wertverfall nach
sich zieht.
Möglichweiser kann ein
Vorgehen der Anleger wegen Falschberatung gegen den jeweiligen Finanzberater / die
Bank Erfolg durch einen Schadensersatzanspruch bringen.
Dazu ist allerdings
immer eine genaue Einzelfallprüfung notwendig - wie war der Anlagehorizont, das
Risikobewusstsein, welche Erfahrungen hatte der Anleger mit solchen Produkten,
wurde über die "Weichkosten" und die sonstigen Risiken
(einschließlich des Risikos des Totalverlustes) ausreichend klar und deutlich
aufgeklärt ?
Dass nennenswerte
Zahlungen aus der Insolvenzmasse an die Anlager fließen werden, ist nicht
wirklich wahrscheinlich, auch wenn die vorläufigen Insolvenzverwalter der drei Firmen (alle aus dem Kanzlei Jaffé)
zur Zeit noch etwas Anderes behaupten. Wahrscheinlicher ist zwar, dass - wenn
die Ermittlungen dies ergeben - die verantwortlich Handelnden vor Gericht
gestellt und verurteilt werden.
Durch eine Verurteilung
erhalten aber die Anleger keinen Euro zurück.
Lassen Sie sich daher
beraten - je früher, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
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