tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post1892203277681258509..comments2022-03-25T05:44:07.942-07:00Comments on Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Bank-, Erb- und Wirtschaftsrecht: Die Deutsche Bank AG und die KulanzRechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-59561510525744329772011-06-06T03:23:32.641-07:002011-06-06T03:23:32.641-07:00....mit dem Risiko, die gezahlten Gerichtskosten u.......mit dem Risiko, die gezahlten Gerichtskosten und weiteren (eigenen) RA Kosten (immerhin Verfahrensgebühr + 0,5 Terminsgebühr)von einem dann möglicherweise insolventen Antragsteller nicht zurück zu bekommen....? <br /><br />Dann doch lieber die Analogie....Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://rainanjauelhoff.blogspot.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-81657809548349502172011-06-06T03:03:12.045-07:002011-06-06T03:03:12.045-07:00auch die "fehlende Konsequenz" ist an di...auch die "fehlende Konsequenz" ist an dieser Stelle mal wieder nicht richtig. Es bleibt dem Antragsgegner unbenommen, selbst die weiteren Gerichtskosten einzuzahlen und dann Termin bestimmen zu lassen. Sofern der Antragsteller dann nicht begründet, gibt es ein Versäumnisurteil gegen ihn und eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Beklagten. Der Weg mag zwar mühsam sein. Aber immer noch besser, als Analogien zu suchen, wo es keine gibt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-37121856184527618282011-06-06T02:58:09.954-07:002011-06-06T02:58:09.954-07:00..Sie treten mir nicht zu nahe ;-)
Ob der MB tats.....Sie treten mir nicht zu nahe ;-)<br /><br />Ob der MB tatsächlich zurück genommen wurde oder "nur" nicht weiter verfolgt wird, entzieht sich zur Zeit noch meiner Kenntnis.<br /><br />Ich bin aber dennoch der Auffassung, dass eine Analogie zu § 269 ZPO möglich ist - anderenfalls könnten Antragsteller willkürlich MB beantragen und nach erfolgten Widerspruch die Angelegenheit einfach "liegen lassen", ohne Konsequenzen hinsichtlich der Kosten befürchten zu müssen.Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://rainanjauelhoff.blogspot.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-43426467624420526212011-06-06T02:50:21.165-07:002011-06-06T02:50:21.165-07:00Ich hoffe, ich trete Ihnen nicht zu nahe. Aber nac...Ich hoffe, ich trete Ihnen nicht zu nahe. Aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist das schlichtweg falsch. Sie schreiben, dass die DB das Mahnverfahren nicht mehr weiter verfolgt, also keine weiteren Gerichtskosten einzahlt. <br /><br />Das ist schon gar nicht § 269 III 2 analog. Die bloße Nichtfortsetzung des Mahnverfahrens kann keine Rücknahme des Mahnantrags sein.<br /><br />- Musielak ZPO 269, 21 sagt was anderes: Er wendet 269 III 2 - zu Recht - auf die Rücknahme des Mahnantrags an. Sicher aber nicht auf die Situation, wenn ein Antragsteller den Mahnantrag "nicht mehr weiter verfolgt".<br /><br />- BGH NJW 2005, 514 scheint mir ein Blindzitat zu sein. Dort geht es um was ganz anderes. Nämlich um das zuständige Gericht nach ausdrücklicher Rücknahme des Mahnantrags.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-17010105439706761432011-06-06T02:40:51.710-07:002011-06-06T02:40:51.710-07:00§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO wird nach allgemeiner Ansi...§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO wird nach allgemeiner Ansicht analog angewendet ( vgl u.a. Musielak, ZPO, 8. Auflage 2011 zu § 269 Rz. 21, BGH NJW 2005, 513, 514 )Anja Uelhoffhttp://www.rainanjauelhoff.blogspot.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-80346075434249143742011-06-06T02:09:29.463-07:002011-06-06T02:09:29.463-07:00"ist dieser gesetzlich verpflichtet, dem Antr..."ist dieser gesetzlich verpflichtet, dem Antragsgegner die entsprechenden Kosten auf Antrag zu erstatten."<br /><br />Fundstelle?Anonymousnoreply@blogger.com