tag:blogger.com,1999:blog-72065203081303572932024-03-06T12:01:58.250-08:00Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Bank-, Erb- und WirtschaftsrechtRechtsanwältin Anja Uelhoff, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
über Sinn und Wahnsinn der JuristereiRechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.comBlogger199125tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-1854069520866266722018-03-29T09:08:00.002-07:002018-03-29T09:08:59.513-07:00Autokredit widerrufen - und den Diesel ohne Wertverlust zurückgeben<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">In
den letzten Tagen erreichen mich vermehrt Anfragen von Autokäufern, die sich
für einen Dieselmotor entschieden hatten. Sie sind insbesondere wegen der
drohenden Fahrverbote in etlichen Städten, aber auch wegen des bereits jetzt
erheblichen Wertverlustes ihres Autos besorgt.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Der
erste Gedanke ist oft, VW, Mercedes, BMW, Opel, Renault und wie sie alle heißen
als Hersteller auf Schadensersatz oder Rücknahme des Kfz zu verklagen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Oft
gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: wer als Verbraucher sein Auto ganz
oder teilweise finanziert hat (dazu gehört auch Leasing) muss von der
finanzierenden Bank über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ist die Belehrung
nicht korrekt oder gar verwirrend, kann der Darlehensvertrag oft auch heute
noch widerufen werden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Man
kennt diese Möglichkeit, sich aus Krediten lösen zu können, auch unter dem
Stichwort „Widerrufsjoker“. Allerdings ist dies den meisten Verbrauchern vor
allem im Zusammenhang mit Baufinanzierungen ein Begriff.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Das
Besondere bei finanzierten Autos (Neu – und Gebrauchtwagen): meist erfolgte Kauf
und Finanzierung „aus einer Hand“. Denn nahezu alle bekannten Automarken haben
eigene Finanzierungsinstitute oder arbeiten zumindest eng mit bestimmten Banken
zusammen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Rechtlich
handelt es sich dabei um sog. „verbundene Geschäfte“ – mit der Folge, dass bei
Widerruf des Kreditvertrages auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss.
D.h.: der Kunde erhält alle geleisteten Zahlungen (incl. der Anzahlung) zurück
und darf dafür das Auto wieder abgeben. Selbst wenn er für die Zeit, in der er
das Auto gefahren hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen muss (ob er das muss,
ist noch nicht geklärt), trägt er jedenfalls nicht den Wertverlust des
(Diesel-) Fahrzeugs.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Im übrigen gibt es die Möglichkeit des Widerrufs nicht nur für Dieselautos - es gibt ja auch andere Gründe (z.B. Umzug ins Ausland) aus denen man aus der Finanzierung aussteigen möchte.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Und
wann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen? Nun, einige Fallgruppen sind
typisch:<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; mso-add-space: auto; mso-list: l0 level1 lfo1; text-align: justify; text-indent: -18.0pt;">
<!--[if !supportLists]--><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman";"><span style="mso-list: Ignore;">-<span style="font: 7.0pt "Times New Roman";"> - </span></span></span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">laut
Vertrag müssen auf die Darlehenssumme Zinsen gezahlt werden, in der Widerrufsbelehrung
heißt es aber, dass zwischen Widerruf und Rückzahlung 0,00 Euro zinsen täglich
gezahlt werden müssen<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; mso-add-space: auto; mso-list: l0 level1 lfo1; text-align: justify; text-indent: -18.0pt;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; mso-add-space: auto; mso-list: l0 level1 lfo1; text-align: justify; text-indent: -18.0pt;">
<!--[if !supportLists]--><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman";"><span style="mso-list: Ignore;">-<span style="font: 7.0pt "Times New Roman";"> - </span></span></span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">der
Kunde wird nicht im Vertrag selbst, sondern nur in den AGB ausreichend über
sein Kündigungsrecht informiert<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; mso-add-space: auto; mso-list: l0 level1 lfo1; text-align: justify; text-indent: -18.0pt;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoListParagraphCxSpLast" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; mso-add-space: auto; mso-list: l0 level1 lfo1; text-align: justify; text-indent: -18.0pt;">
<!--[if !supportLists]--><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman";"><span style="mso-list: Ignore;">-<span style="font: 7.0pt "Times New Roman";"> - </span></span></span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">der
Kunde hat keine Abschrift seines Antrages oder des Kreditvertrages, auf dem
auch die eigene Unterschrift vorhanden ist<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;"><o:p> </o:p></span><span style="font-family: "Times New Roman", serif; font-size: 14pt;"> </span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Es
ist allerdings davon auszugehen, dass die finanzierenden Banken auf einen
Widerruf hin nicht so ohne weiteres den Vertrag rückabwickeln werden– mit Widerstand
ist zu rechnen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Der
Widerruf selbst kann zunächst relativ einfach selbst erklärt werden, ein
Musterschreiben finden Sie z.B. auf der hompepage der <a href="https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/#id5306450" target="_blank">Stiftung Warentest</a><o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Wer
rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten
einer anwaltlichen Beratung und Vertretung von dieser übernommen werden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Stiftung
Warentest hat hier auch (wie bereits für die Widerrufsfälle bei den
Immobilienfinanzierungen) <a href="https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/#id5306450" target="_blank">Rechtsanwälte</a> aufgelistet (bitte weit nach unten scrollen), die erfolgreich in solchen
Fällen tätig waren, auch ich gehöre (wieder) dazu. Dabei ist die Liste natürlich weder was die Banken noch was die Anwältinnen und Anwälte angeht, abschließend – zumal nicht
alle Fälle gemeldet werden (dürfen).<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 14.0pt;">Wenn
Sie also Ihren Diesel ohne Wertverlust, vielleicht sogar mit „Gewinn“ loswerden
wollen – ich berate Sie gern !<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin-bottom: .0001pt; margin-bottom: 0cm; text-align: justify;">
<br /></div>
<br />Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-21426980103573730682018-03-19T10:00:00.002-07:002018-03-19T10:00:37.841-07:00"Gute Zeiten, schlechte Zeiten" für die Anleger der P & R aus Grünwald<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Eigentlich habe ich
gedacht, die "guten Zeiten" des Anlagebetruges sind vorbei, aber eben
kam es über die "Ticker" :<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Die Fa. P&R
Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Gebrauchtcontainer
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH aus Grünwald bei München sind insolvent (AG
München Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18). Vermutet wird
ein Schneeballsystem, es geht um ein Anlagevolumen von rd. 3,5 Milliarden Euro.
Gerüchte über Schwierigkeiten waren schon in den letzten Wochen am Markt
kursiert.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><a href="https://www.test.de/Containerinvestment-Neue-Prospekte-zeigen-Tuecken-bei-PR-5193492-0/" target="_blank">Stiftung Warentest</a>warnte im übrigen schon im Sommer 2017 ausführlich vor dieser Geldanlage.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Das Geschäftsmodell von
P & R war relativ einfach: Die Anleger kaufen P&R die Container ab und
lassen sie daraufhin von dem Unternehmen an Containergesellschaften oder
Reedereien weltweit vermieten. Nach wenigen Jahren können sie die Stahlboxen
dann zu zuvor in Aussicht gestellten Preisen zurückgeben. Die Preise waren
jedoch in letzter Zeit stark eingebrochen – dennoch wurden an die Anlegern lange
die vereinbarten Zahlungen geleistet. Das könnte bedeuten, dass diese Zahlungen
mit den Geldern von „Neuanlegern“ bezahlt wurden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">"Schlechte
Zeiten" für die Anleger: sie können nur hoffen, dass die ihnen gehörenden
Container etwas wert sind. Allerdings dürfte es im Einzelfall sehr schwer
werden, die Erlöse individuell zuzuordnen – abgesehen davon, dass ein Abverkauf
der Container „on block“ der Erfahrung nach einen erheblichen Wertverfall nach
sich zieht.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Möglichweiser kann ein
Vorgehen der Anleger wegen Falschberatung gegen den jeweiligen Finanzberater / die
Bank Erfolg durch einen Schadensersatzanspruch bringen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Dazu ist allerdings
immer eine genaue Einzelfallprüfung notwendig - wie war der Anlagehorizont, das
Risikobewusstsein, welche Erfahrungen hatte der Anleger mit solchen Produkten,
wurde über die "Weichkosten" und die sonstigen Risiken
(einschließlich des Risikos des Totalverlustes) ausreichend klar und deutlich
aufgeklärt ?<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Dass nennenswerte
Zahlungen aus der Insolvenzmasse an die Anlager fließen werden, ist nicht
wirklich wahrscheinlich, auch wenn die vorläufigen Insolvenzverwalter der drei Firmen (alle aus dem Kanzlei Jaffé)
zur Zeit noch etwas Anderes behaupten. Wahrscheinlicher ist zwar, dass - wenn
die Ermittlungen dies ergeben - die verantwortlich Handelnden vor Gericht
gestellt und verurteilt werden. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Durch eine Verurteilung
erhalten aber die Anleger keinen Euro zurück.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Lassen Sie sich daher
beraten - je früher, desto größer sind die Erfolgsaussichten.<o:p></o:p></span></div>
<div style="height: 0px;">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-6062550888607989282018-03-05T06:44:00.004-08:002018-03-05T06:44:54.527-08:00Der Widerrufsjoker kann auch vom Fahrverbot betroffenen Dieselfahrern helfenIn den vergangenen Jahren haben sich viele Bankkunden mit Hilfe des sog. Widerrufsjokers aus überteuerten Darlehensverträgen befreit und teilweise mehrere Zehntausend Euro gespart.<br />
<br />
Was viele aber nicht wissen:<br />
<br />
Finanzierungsverträge, die nach dem Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufbar.<br />
<br />
Sehr viele Kfz werden heutzutage geleast oder finanziert - nicht selten aus "einer Hand". Man geht in ein Autohaus (z.B. zum VW Vertragshändler seines Vertrauens), interessiert sich für ein bestimmtes Modell und zur Entscheidungshilfe bekommt man gleich auch noch die entsprechende Finanzierung offeriert. Dann handelt es sich um sog. verbundene Verträge - mit der Folge, dass eine wirksam widerrufene Finanzierung (egal ob Leasing oder der Kauf auf Raten) auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages bezogen auf das Kfz mit sich bringt.<br />
<br />
Es kommt also nicht darauf an, ob, wie oft und mit welchen persönlichen Folgen (z.B. Schwierigkeiten beim Erreichen des Arbeitsplatzes) Sie von Diesel Fahrverboten betroffen sind. Es ist auch unerheblich, ob man den verantwortlichen Personen oder der Autoindustrie als solches Fehlverhalten nachweisen kann oder ob es sich bei Ihrem Kfz überhaupt ein Dieselfahrzeug handelt - wesentlich ist allein die Widerrufsbelehrung.<br />
<br />
Die Erfahrung zeigt, dass sehr viele Widerrufsbelehrungen (auch und gerade aus neuerer Zeit) fast aller großen Finanzierungsinstitute (VW- Bank, Mercedes Benz Bank, Renault Bank, Peugeot Bank etc.) fehlerhaft sind: entweder fehlen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Teile der Belehrungen ganz oder sie sind zwar vorhanden, aber widersprüchlich oder verwirrend.<br />
<br />
Die finanzierende Bank ist z.B. verpflichtet, den Kreditnehmer auf die ihm zustehenden Kündigungsrechte hinzuweisen. Das ist allerdings oft ganz unterblieben. Auch der Hinweis auf den Tageszinssatz von "0,00 %" führt in Verbindung mit der Widerrufsbelehrung oftmals zu einer Fehlerhaftigkeit.<br />
<span style="background-color: white; color: #444444; font-family: "Open Sans", HelveticaNeue, "Helvetica Neue", Helvetica, Arial, sans-serif; font-size: 13px;"><br /></span>
<br />
Rückabwicklung bedeutet in diesen Fällen, dass die Käufer Anzahlungen und Raten zurück erhalten und im Gegenzug das Kfz an den Händler zurück gegeben werden muss. Umstritten ist noch, unter welchen Voraussetzungen der Kunde Nutzungsentschädigung für die Zeit zahlen muss, in der er das Fahrzeug gefahren ist. Es gibt überzeugende Argumente dafür, dass der Kunde es - zumindest bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden - gar nicht muss.<br />
<br />
Neben zahlreichen Fällen, in denen sich vor allem VW mit Kunden, die ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, im Vergleichsweg geeinigt hat, gibt es inzwischen bereits vier Urteile, die die Autobanken und Autohäuser zur Rückabwicklung verpflichtet haben . Die Urteile stammen aus November und Dezember 2017 bzw. aus Januar und Februar 2018.<br />
<br />
Lassen Sie sich beraten - oftmals übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen gegen die Bank !<br />
<br />
<br />Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-27143875630904003952018-02-28T02:49:00.001-08:002018-02-28T02:49:46.563-08:00Berliner Testament: Überlebender verschenkt Großteil des Vermögens – "Dumm gelaufen" für den Erben?<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Das sog. „Berliner Testament“ ist hierzulande sehr beliebt. In
seiner einfachsten Form lautet es:</span></strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;"><o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">„Wir,
die Eheleute XY, setzen uns gegenseitig zu Alleinerben sein. Schlusserbe nach
dem Längstlebenden soll unser Kind K sein.“<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Was
aber hat es für Folgen, wenn der Längstlebende das Vermögen, das ja nach dem
gemeinsamen Willen der Eheleute bei Abfassung des Testamentes am Ende das
gemeinsame Kind erhalten soll, zum größten Teil an einen neuen Lebenspartner /
Lebenspartnerin verschenkt ? Darf man das? Kann K nichts dagegen machen?<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;">So einen Fall hatte im letzten Jahr das OLG Hamm zu entscheiden
(Urteil vom 12.09.2017 zum Akz. 10 U 75/16).</span></strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;"><o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Zunächst
einmal kann der Längstlebende mit dem Vermögen tatsächlich tun, was er will.
Schenkungen sind wirksam, da er mit dem Erbe unbeschränkt verfügungsberechtigt
über die Erbmasse ist. (Etwas anderes würde ggf. im Fall einer Vor- /
Nacherbschaft gelten, die aber hier gerade nicht vorliegt.)<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die
Frage in der genannten Konstellation ist, ob der Schlusserbe (das Kind) von dem
Beschenkten die Schenkungen (oder ggf. Wertersatz) zurückverlangen kann.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Grundsätzlich ist dies nach § 2287 Abs. 1 BGB möglich, der da
lautet:</span></strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;"><o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">„Hat
der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine
Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft
angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den
Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung
fordern.“<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Im
vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall hatte der Längstlebende Fondsbeteiligungen,
Schuldverschreibungen, Genussrechte, Lebensversicherungen Dividenden und Bargeld
(an ein und dieselbe Person) verschenkt, rd. EUR 250.000,00. Diese Schenkungen
hatten den Nachlass weitgehend wertlos gemacht.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die
Richter stellten zunächst fest, dass es für die nach § 2287 BGB notwendige
Benachteiligungsabsicht ausreiche, dass der Längstlebende gewusst habe, dass er
durch die Zuwendung das Erbe schmälere. Er hätte die Einsetzung des gemeinsamen
Sohnes als Schlusserbe beachten müssen.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Etwas
anderes, so die Richter, könne nur gelten, wenn der Erblasser ein sogenanntes
lebzeitiges Eigeninteresse an den Schenkungen habe (z. B., dass die Geschenke
als Gegenleistung für erbrachte oder erwartete Pflegeleistungen vertraglich
vereinbart gewesen seien). Ein solches habe aber der Beschenkte weder schlüssig
vorgetragen noch bewiesen. Im konkreten Fall standen den Geschenken behauptete
Pflege- und Haushaltsleistungen über einen Zeitraum von ca. vier Jahren
gegenüber, wobei zu berücksichtigen war, dass der Beschenkte während dieser
Zeit ohnehin in vollem Umfang freie Kost und Logis vom Verstorbenen erhalten
habe sowie auf seine Kosten mit ihm gemeinsam gereist war. Außerdem war noch
ein lebenslanges Wohnrecht versprochen worden.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Konsequenz: Das Kind bekam Recht – die Geschenke sind vom
Beschenkten zurückzuerstatten, der Beschenkte muss alles herausgeben.</span></strong><span style="font-family: Arial, sans-serif;"><o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Bei
Fragen / Streitigkeiten in erbrechtlichen Belangen wenden Sie sich gern an die
Kanzlei Uelhoff.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-14264925786979254632018-02-26T07:28:00.000-08:002018-02-26T07:28:24.528-08:00Santa R Schiffe - um Himmels willen, der Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die
diversen Fonds der „Santa R Flotte“ (Dachfonds und Fonds mit einzelnen
Schiffen) befinden sich seit längerem in der Insolvenz.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Nachdem
viele Anleger noch in der Krise, aber weit vor Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, Gelder einbezahlt hatten, fordert jetzt der
Insolvenzverwalter – meist mit Schreiben vom 03.01.2018 – die erhaltenen
Ausschüttungen für die Jahre 2003 – 2008 zurück.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Er
beruft sich dabei auf die Vorschrift des § 172 Abs. 4 HGB, nach der die
Gesellschafter verpflichtet sind, bis Ausschüttungen zurückzuzahlen, wenn diese
nicht aus Gewinnen der Gesellschaft gezahlt wurden und die Rückzahlung zur
Erfüllung von Gläubigerforderungen notwendig sind.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Auf
den ersten Blick liest sich das Schreiben des Insolvenzverwalters so, als sei
er im Recht und als müssten die Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Doch macht
es sich der Verwalter hier zu einfach:<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Es
fehlen Unterlagen dazu, ob die Gesellschaft tatsächlich Verluste machte (in den
Jahren 2003, 2004 und 2005 hat jedenfalls der Dachfonds positiv abgeschlossen).
Eine einzelne GuV ist nicht ausreichend.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Oft
sind die Anleger über eine Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt. Dann
richtet sich der Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters an die
Treuhänderin, denn nur diese ist Kommanditistin (und hat allerdings wiederum
einen Freistellungsanspruch gegen den Anleger). Zwar ist zulässig und üblich,
dass die Treuhänderin diesen Anspruch an den Insolvenzverwalter abtritt – aber
diese Abtretung hat Herr Dr. von Diepenbroick bisher weder vorgetragen noch
bewiesen.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Es
gibt daneben noch andere „Angriffspunkte“, mit denen der Anleger den
Rückforderungsanspruch ggf. abwehren oder zumindest reduzieren kann. Es ist
jedenfalls dringend davon abzuraten, den geforderten Betrag ohne vorherige
Prüfung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht zu zahlen.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Wenden
Sie sich gern an die Kanzlei Uelhoff – Ihr Fall wird dort zügig und umfassend
geprüft. <o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-3965549936321358492018-02-26T07:24:00.000-08:002018-02-26T07:24:40.971-08:00Insolvenz von Air Berlin und NIKI AIR - auch für Anleger nicht ohne Folgen<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Zwei
CBF-Fonds der Commerz Real (CBF-Fonds 176 A 319 I und 178 A 319 II) hatten 2010
jeweils einen Airbus 319 erworben und an die Air Berlin verleast. Air Berlin
hatte die Flugzeuge wiederum an Eurowings (Lufthansa) „unterverleast“.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Beim
Emissionshaus Hannover Leasing waren es in den Jahren 2008 (s.u.) und 2011 zwei
A 321 (Hannover Leasing Fonds 189 und 190 bzw. Flight Invest 47 und Flight
Invest 48), die von Air Berlin geleast und dann an die Konzerntochter NIKI Air
‚“unterverleast“ worden sind.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Es
ist ungewiss, was aus diesen Fonds wird: Air Berlin fällt als Zahler der
Leasingraten wegen der Insolvenz aus. Zwar sollen die Zahlungsansprüche von Air
Berlin aus den (Unter-) Leasingverträgen mit Eurowings und NIKI Air an die
Fonds abgetreten worden sein. Ob das allerdings wirksam ist oder ob der
Insolvenzverwalter diese Abtretungen anfechten kann und wird und diese Beträge
dann zur Masse zieht, ist noch gar nicht absehbar. Sollte die Abtretung nicht
wirksam sein oder bleiben, könnten die Fonds ihre Ansprüche ebenfalls nur zur
Insolvenztabelle anmelden. Das dürfte zur Folge haben, dass die Fonds selbst
auch Insolvenz anmelden müssten (weil sie zahlungsunfähig bzw. überschuldet
sind).<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Für
die Fondsanleger bedeutet das: Das eingesetzte Kapital ist wahrscheinlich verloren, eventuell
erhaltene Ausschüttungen sind sehr wahrscheinlich zurück zu zahlen.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die
meisten Anleger dürften diese Fonds von ihrer Bank, Sparkasse oder einem
Finanzberater empfohlen bekommen und auf diese Empfehlung hin erworben haben.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Hier
bleibt zu prüfen, ob die Beratung anlage- und anlegergerecht war und inwieweit
ggf. der Prospekt zu dieser Kapitalanlage mit fehlerbehaftet war. War die
Beratung fehlerhaft, haftet die Bank / Sparkasse / der Finanzberater auf
Schadensersatz.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Bei
diesen Fonds handelte es sich von Anfang an um eine hoch spekulative
Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko, sie durfte also z. B. keinesfalls als zur
Altersvorsorge geeignet empfohlen werden. Auch die Tatsache, dass bereits
erhaltende Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können, kommt in den
Beratungsgesprächen meist gar nicht vor.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Schließlich
wurde in der Regel nicht darüber aufgeklärt, dass das vermittelnde Institut
erhebliche Provisionen erhalten hat.<o:p></o:p></span></div>
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Geschädigte
Anleger sollten sich daher auf jeden Fall fachanwaltlich beraten lassen, um die
Chancen auf Schadensersatz zu wahren bzw. durchzusetzen. Dazu muss der
jeweilige Fonds auch noch nicht insolvent oder tatsächlich „in Schieflage“
sein. Allein das Vorliegen von Beratungs- oder Prospektfehlern reicht, um
Schadensersatzansprüche zu begründen, der Schaden muss nicht bereits
eingetreten sein.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div style="background: white; margin-bottom: 10.5pt; margin-left: 0cm; margin-right: 0cm; margin-top: 0cm;">
<span style="font-family: Arial, sans-serif;">Ganz <strong><span style="font-family: "Arial","sans-serif";">wichtig</span></strong> ist
hierbei das Thema Verjährung: Schadensersatzansprüche von Anlegern des Fonds
Flight Invest 47 verjähren bereits im Laufe des Jahres 2018 – und zwar Tag
genau 10 Jahre ab dem Zeichnungsdatum (meist in 2008), unabhängig davon, wann
der Anleger von den Beratungs- oder Prospektfehlern erfahren hat. Man sollte
daher keinesfalls mehr abwarten, wie sich das Insolvenzverfahren weiter
entwickelt, oder ob der Fonds z. B. im September 2018 Insolvenz anmeldet – wenn
die Beteiligung beispielsweise im Juli 2008 erworben wurde, sind die
Schadensersatzansprüche im September 2018 dann schon verjährt.<o:p></o:p></span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-68920832016971570432017-07-24T08:36:00.002-07:002017-07-24T08:36:50.496-07:00BITCOIN - was steckt hinter der digitalen / virtuellen Währung ?<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Auch die Welt
der Banken und Finanzen wird immer mehr vom Internet beherrscht. Neben
online-banking, Bezahlsystemen per Handy, crowd-investing und robo-advisors
rückt die digitale Währung „BITCOIN“ immer mehr in den Fokus. Dabei existiert die
Währung bereits seit 2009.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Besondere
(negative) Aufmerksamtkeit erhielt BITCOIN durch den WannaCry-Virus, weil die
Angreifer das Lösegeld ausdrücklich in BITCOIN verlangten. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Der Name setzt
sich zusammen aus dem Wort für die kleinste digitale Einheit (bit) und dem
englische Wort für Münze (coin) – obwohl BITCOIN nur virtuell existiert und von
keiner Notenbank herausgegeben wird, sondern durch die Nutzer selbst geschaffen
wird und zwar durch komplizierte mathematische Verfahren innerhalb eines
Computernetzwerks (Mining).<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Jeder kann sich
Programme (Clients) herunterladen, um Bitcoins zu „schürfen“ oder damit zu
handeln. Im Netzwerk stehen sich alle Nutzer grundsätzlich gleichberechtigt
gegenüber. Es gibt <u>keine</u> „Zentrale“, die Transaktionen durchführt, diese
kontrolliert, verwaltet oder Bitcoins generiert.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Ich will jetzt
nicht zu tief in die technischen Einzelheiten einsteigen, nur so viel:<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="color: #484848; font-family: "Helvetica","sans-serif"; font-size: 11.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">„Bereits existierende BTC sind so genannten Adressen zugeordnet. Diese
bestehen aus einer willkürlich generierten Ziffern- und Zahlenfolge. Jeder
Nutzer kann eine Vielzahl von Adressen generieren, denen wiederum BTC zugeordnet
sein können. Diese Adressen verwaltet der Nutzer mit seinem Client in Wallet-Dateien
(ich bezeichne diese Dateien als „virtuelle Geldbörse“), die neben den Adressen
auch die jeweiligen privaten und öffentlichen Schlüsselpaare enthalten, die zur
Authentifizierung von BTC-Transaktionen innerhalb des Netzwerks dienen. Die
Nutzer können BTC untereinander innerhalb des Netzwerks von und auf ihre
Adressen übertragen. Die jeweiligen Zieladressen müssen sich die Nutzer
außerhalb des Netzwerks mitteilen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="color: #484848; font-family: "Helvetica","sans-serif"; font-size: 11.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Die BTC an den jeweiligen Adressen und alle bisherigen Transaktionen von BTC
sind in einer zentralen Datei, der Blockchain, öffentlich einsehbar. Anhand der
Adresse ist im Netzwerk jedoch nicht erkennbar, welche Person diese tatsächlich
innehat. Einmal getätigte Transaktionen sind grundsätzlich nicht reversibel.
Neben der Übertragung von BTC innerhalb des Netzwerks ist es auch möglich, Wallet-Dateien
beziehungsweise Adressen und Schlüssel physisch zwischen Personen zu
übertragen, indem diese etwa auf Datenträgern weitergegeben werden.“<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">(Ich hätte es
keinesfalls besser erklären können, deshalb habe ich diese Beschreibung <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html" target="_blank">dieser Seite</a> der BAFin entnommen)<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Es gibt
zwischenzeitlich auch etliche Handelsplattformen für BITCOIN.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Die Gesamtmenge der
Bitcoins beträgt (nur) 21 Millionen Stück, wobei auch Bruchteile („Satoshi“
benannt nach dem angeblichen Erfinder) handelbar sind. Am 09. Juni 2017 war ein
Bitcoin übrigens 2.525 Euro wert. Der Wert eines Bitcoins schwankt jedoch
stark.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Die Befürworter
schwärmen davon, dass das Netzwerk nicht kontrolliert wird, von Transparenz, Sicherheit,
Unabhängigkeit von Banken und Staaten und Schnelligkeit.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Heutzutage
können bereits zahlreiche Waren und Dienstleistungen mit Bitcoins bezahlt werden (eine <a href="https://www.btc-echo.de/bitcoin-akzeptanzstellen/#deutschland" target="_blank">Liste </a> von Unternehmen in Deutschland, die Zahlungen in BITCOIN akzeptieren).</span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">In der
schweizerischen Stadt Zug können die Einwohner seit dem 01. Juli 2016 bei der
Stadtverwaltung mit Bitcoins zahlen, auch Japan erkennt die virtuelle Währung
als Zahlungsmittel an.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">So „hip“ und
verlockend es auch sein mag, BITCOIN zu schürfen, mit ihnen zu handeln, zu
zahlen oder gar auf die Wertsteigerung zu spekulieren, so müssen auch die Risiken im Blick behalten werden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Noch ist das
Zahlen mit BITCOIN sehr günstig, die Gebühren sehr gering. Ob das so bleibt,
kann niemand vorher sagen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">BITCOIN
können ganz banal verloren gehen oder gestohlen werden (z.B. durch Verlust von
Adressen, privaten Schlüssel oder durch Angriffe aus dem Internet, auch auf die
Plattformen). Die BITCOIN sind zwar virtuell noch gespeichert, also „da“, aber
für den Nutzer mangels Zugriff nicht mehr verwendbar.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Der
Plattform Bitfinex z.B. wurden im Sommer 2016 Bitcoins im Wert von umgerechnet
rund 58 Millionen Euro durch einen Hackerangriff „gestohlen“. Der Verlust wurde
auf alle Kunden umgelegt werden. Der Verlust pro Nutzer belief sich auf über
30% - unabhängig davon, ob das eigene Konto vom Diebstahl betroffen war oder
nicht. Der Wert von BITCOIN brach damals um rund 20% ein, erholte sich
allerdings auch wieder.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Die
japanische BITCOIN Plattform „MT Gox“ musste 2014 (ebenfalls nach einem Angriff
mit Entwendung von BITCOIN) Insolvenz anmelden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; margin-bottom: 15.0pt; text-align: justify;">
<span style="background-color: transparent; font-family: "Times New Roman", serif; font-size: 12pt;">BITCOIN schwankt
stark im Wert, weil er (wie normales Geld auch) nicht durch einen reale Wert
gedeckt ist, sondern sich aus Angebot und Nachfrage sowie der Akzeptanz im
Wirtschaftskreislauf ergibt. Vorstellbar ist, dass der Wert nach Angriffen auf
das Netzwerk, Handelsplattformen oder Wallet-Dateien stark sinkt. (Den
Wertverlauf kann man z.B. <a href="http://www.finanzen.net/devisen/bitcoin-euro-kurs" target="_blank">hier</a> verfolgen)</span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Zwischenzeitlich
gibt es bereits Zertifikate, mit denen auf die Entwicklung der BITCOIN gesetzt
werden kann (z.B. von der Schweizer Bank Vontobel oder der XBT Provider AB).
Der Vorteil eines Zertifikates ist, dass man keine BITCOIN-Wallet haben oder
sich auf einer speziellen Plattform anmelden muss. Die Zertifikate sind „normale“
Wertpapiere, die in jedem herkömmlichen Depot verwaltet werden können. Auch ein
ETF ist bereits in der Genehmigungsphase und könnte ggf noch dieses Jahr
emittiert werden. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Das
Verlustrisiko durch Hackerangriffe, fehlerhafte Handhabung, technische Probleme
oder durch den Ausfall der Bitcoin-Verwahrstelle liegt dann nicht beim Anleger.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Aber auch hier
gilt: Zertifikate sind Schuldverschreibungen, die bei der Insolvenz des
Emittenten wertlos werden. Es besteht also neben der Gefahr von Kursverlusten
auch ein reales Totalverlustrisiko.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Eine Anlage in
BITCOIN ist wohl (noch) dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“ zuzurechnen. Eine
zentrale staatliche Aufsicht oder Regulierung des BITCOIN Netzwerks gibt es
nicht – und wäre auch wg der Dezentralität des Netzwerkes nicht durchführbar.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">BITCOIN galt
lange Zeit als DIE Währung im Darknet, insbesondere bei Waffen und
Drogengeschäften. Die große Anonymität verführt auch heute dazu, die virtuelle
Währung für Geldwäsche und andere illegale Handlungen zu nutzen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Natürlich ist
das auch den Ermittlungsbehörden klar – im Zuge von Ermittlungen sind u.a.
Kontensperrungen und Beschlagnahmen z.B bei den Plattformen denkbar. Davon
betroffen sind dann auch legale Nutzer. Auch dieses Risiko sollte nicht
unterschätzt werden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Rechtlich
gesehen handelt es sich bei BITCOIN um Finanzinstrumente in der Form von
Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG), also
nicht um sog. E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und nicht
um ein gesetzliches Zahlungsmittel oder Devisen oder Sorten.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Aufsichtsrechtlich
ist BITCOIN vielschichtig – und zu unübersichtlich, um die verschiedenen
Fragestellungen im Rahmen dieses Beitrages zu beleuchten.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Grob
vereinfachend ist festzustellen, dass die bloße Nutzung von BITCOIN als
Ersatzwährung für Bargeld oder Überweisungen etc. keine Erlaubnispflicht
auslöst, weder für den Zahlenden noch für den Annehmenden.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Handelt man
jedoch mit BITCOIN selbst (wie z.B. die Betreiber der Plattformen), werden
mehrere Erlaubnistatbestände des KWG berührt, die z.T. auch bei Nichteinhaltung
Straftatbestände darstellen können.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Ein <b>Fazit </b>fällt
mir – ehrlich gesagt – schwer:<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Sicher ist die
Digitalisierung nicht mehr aufzuhalten. Ob dabei Kryptowährungen wirklich
dauerhaft bestehen können, ist schwierig zu beurteilen. Ich halte es z.B. für nicht
unbedingt erstrebenswert, größere „Schöpfungen“ von Geld außerhalb der
staatlichen Notenbanken zuzulassen. Wer sagt denn, dass nicht auch das BITCOIN
Netzwerk eines Tages manipuliert wird und „implodiert“?<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Für Anleger mit
extrem hoher Risikobereitschaft mag eine direkte Investition in BITCOIN in
Frage kommen, ggf. etwas im Risiko abgemildert in Form von Zertifikaten.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Und wer
internetaffin ist, kann das Bezahlen mit BITCOIN ausprobieren. Es mag auch für
das ein oder andere Start-up oder ein Crowdfunding-Projekt ganz werbewirksam
sein, neben anderen Zahlungswegen auch Zahlungen in BITCOIN entgegen zu nehmen
oder zu tätigen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Aber ganz sicher
gilt:<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<b><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12.0pt;">Keine Investition in eine neue Technologie ist ohne
Risiko - und Rendite ist oft nur mit erheblichem
Risiko zu erzielen !<o:p></o:p></span></b></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; text-align: justify;">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-133782346688693162017-07-20T03:25:00.000-07:002017-07-20T03:25:05.696-07:00Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten rückforderbar<span style="font-family: inherit;">Banken sind ja bekanntlich erfinderisch, wenn es um die Generierung von neuen Gebühren geht.</span><br />
<span style="font-family: inherit;"><br /></span>
<span style="font-family: inherit;">So war es jahrelang "Standard", dass bei beim Abschluss von Darlehensverträgen durch Verbraucher oder Firmen zusätzlich zu den Zinsen zum Teil hohe Bearbeitungsgebühren erhoben wurden - bis 4% der Nettokreditsumme.</span><br />
<span style="font-family: inherit;"><br />Bereits im Jahr 2014 hat der BGH derartige Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucher- und Immobilienkredite mit zwei Entscheidungen für unrechtmäßig erklärt. Strittig war allerdings - weil in den Urteilen aus 2014 nicht behandelt - , ob dies auch für Kredite gilt, die nicht von Verbrauchern aufgenommen werden.</span><br />
<span style="font-family: inherit;"><br />Ich selbst habe seit dem Jahr 2015 etliche Prozesse
in diesen Angelegenheiten geführt. Die meisten sind bisher wegen der unsicheren
Rechtslage verglichen worden – in der Regel auf 50:50 Basis. Konkret bedeutete das für die
Mandanten zwischen EUR 20.000,00 und EUR 70.000,00 (!) Rückerstattung.</span><br />
<span style="font-family: inherit;"><br /></span>
<span style="font-family: inherit;">Auch gebloggt habe ich über das Thema schon (<a href="http://rainanjauelhoff.blogspot.de/2015/01/auch-fur-unternehmer-ruckforderung-von.html" target="_blank">hier</a>).</span><br />
<br />
<span style="font-family: inherit;">Jetzt hat der Bundesgerichtshof (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9685e10dae5868143274bd46be24fbf4&nr=78794&linked=pm&Blank=1" target="_blank">BGH </a>) Anfang Juli endlich entschieden, dass Banken für Unternehmerkredite (oder für solche, die von Freiberuflern zu gewerblichen Zwecken aufgenommen wurden) keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen, wenn diese in </span>Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als nicht verhandelbare Formulierung im Vertragsvordruck (z.B. im Kreditvertrag) vereinbart wurden. Nur für den in der Praxis selten anzutreffenden Fall, dass dieses Bearbeitungsgeld (gern auch als "fee" oder "laufzeitunabhängiger Indvidualbeitrag" oder ähnlich bezeichnet) individuell ausgehandelt wurde, ist dies zulässig.<br />
<br />
Das Vorliegen einer solchen individuellen Vereinbarung muss jedoch die Bank beweisen, wenn die Vertragsunterlagen den Eindruck der "Vorformulierung" erwecken.<br />
<br />
<h4>
Was ist also zu tun ?</h4>
<br />
Nun, "freiwillig" und ohne deutliche Aufforderung wird keine Bank einmal vereinnahmtes Geld wieder erstatten. Oft dürfte es sinnvoll sein, diese Aufforderung bereits durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen zu lassen, damit die Bank merkt, dass man es mit der Rückforderung ernst meint. Um die Kosten hierfür im Rahmen zu halten, empfiehlt es sich, eine Gebührenvereinbarung in Form einer Pauschale zu vereinbaren.<br />
<br />
Der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin prüft dann auch, ob der Anspruch auf die Rückforderung von Bearbeitungsentgelt / Kreditbearbeitungsgebühr nicht schon verjährt ist. Generell kann man sagen, dass diese Ansprüche frühestens nach Ablauf von drei ganzen Kalenderjahren nach dem Vertragsabschluss verjähren. Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die in 2014 oder später gezahlt wurden, sind daher noch nicht verjährt (für Zahlungen aus 2014 endet die Verjährungsfrist am 31.12.2017).<br />
<br />
Bei Zahlungen, die vor 2014 vereinbart wurden, kommt es .U. darauf an, wann sie tatsächlich (auch in Teilen) erbracht wurden. Da wird es dann schon ´mal "kniffelig".<br />
<br />
Und ACHTUNG: wie schon an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang mehrfach erwähnt, stoppt Brief an die Bank mit der Forderung nach Rückzahlung der Gebühren die Verjährung nicht !<br />
<br />
<h4>
Fazit: Lassen Sie sich beraten - in den meisten Fällen wird es sich lohnen.</h4>
<div style="height: 0px;">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-6212174122332477522017-01-09T08:15:00.001-08:002017-01-09T08:15:55.806-08:00Das Testament, das nicht ersetzt werden wollte.....<div class="MsoNormal">
Ein wirksam errichtetes eigenhändiges (Einzel-)Testament
kann auf verschiedene Arten wieder unwirksam werden: durch einen reinen
Widerruf, durch die Errichtung eines neuen Testamentes oder schlicht durch die
körperliche „Vernichtung“ der Urkunde. <o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Auch dabei ist jedoch Einiges zu beachten - Folgendes
Beispiel (stark vereinfacht nach Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. April
2016 (AZ: 6 W 64/15) möchte ich Ihnen schildern:<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Der Erblasser ist verwitwet und hat drei Töchter. In einem
handschriftlichem Testament aus Januar 2010 setzt er T1 als Alleinerbin ein. Er
ersetzt dieses Testament im März 2011 durch ein neues Testament , in dem T1 und
T2 zu Erbinnen eingesetzt werden und bittet T1, die das Testament bei sich
aufbewahrt, das Testament aus 2010 zu vernichten. Das tut T1 auch.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
T1 weiß nicht, dass es ein neues Testament gibt. Dieses neue
Testament gibt er in die Verwahrung beim Nachlassgericht.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
In einer E-Mail im November 2013 schreibt der Erblasser an
T1 und T2, dass er nun auch seine letzte Wohnung überschrieben habe, er weiter
nichts mehr zu vererben habe und er daher hinsichtlich des verbliebenen
Vermögens von gesetzlicher Erbfolge ausgehe.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Als er 2014 stirbt, verlangt T3 Ihren Drittelanteil aufgrund
gesetzlicher Erbfolge von dem doch noch erheblichen Restvermögen. Sie ist der
Ansicht, dass das Testament aus März 2011 ungültig sei, weil durch die Mail aus
November 2013 der Erblasser es durch ein anderes Testament ersetzt bzw.
widerrufen habe.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Das Kammergericht hat jedoch entschieden, dass das Testament
vom März 2011 immer noch wirksam ist. Ein Testament kann sowohl durch ein neues
Testament als auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser die
Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der
Wille ausgedrückt wird, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Die E-Mail des Erblassers vom November 2013 erfüllt nicht
die Anforderungen an ein neues eigenhändiges Testament. Eine E-Mail ist kein
eigenhändig geschriebenes Dokument, weil die Unterschrift vom Verfasser nicht
selbst geschrieben ist. Die E-Mail lässt zudem inhaltlich keine
Widerrufserklärung erkennen.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal">
<br /></div>
<div class="MsoNormal">
Denkbar wäre auch folgende Konstellation: der Erblasser
lässt sich das Testament aus 2010 von seiner Tochter zurückgeben und könnte so lediglich einzelne Passagen
z.B. mittels Durchstreichen unwirksam machen. Dann ist es dringend ratsam, die
gestrichenen Passagen zur Klarstellung und zu Beweiszwecken mit Datum und der
eigenen Unterschrift zu versehen. Damit erübrigen sich im Erbfall Fragen, wer
die Streichungen vorgenommen hat.<o:p></o:p></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: normal; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto;">
</div>
<div class="MsoNormal">
Selbst bei scheinbar einfachen Dingen wie dem Widerruf oder
auch der Änderung eines Testamentes zahlt sich anwaltlicher Rat aus, wenn SIE
wollen, dass IHR letzter Wille tatsächlich auch Geltung erlangt !</div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-40073917287261406002016-09-20T06:44:00.000-07:002016-09-20T06:44:01.311-07:00Totgesagte leben länger: der Widerrufsjoker Mitte Juni dieses Jahres war die Aufregung groß, der Widerrufsjoker wurde für tot erklärt: ein Widerruf von Darlehen (juristisch korrekt: der Widerruf der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung des Kunden) sei nur noch bis zum 21.06.2016 möglich. Aber Totgesagte leben länger - jedenfalls in Teilen .<br />
<br />
<b>Darlehensverträge , Abschlussdatum 02.11.2002 bis 10.06.2010</b><br />
<br />
Diese Verträge sind tatsächlich nicht mehr widerrufbar.<br />
Wenn diese jedoch vor den 21.06.2016 widerrufen wurden, die Bank aber den Widerruf zurück gewiesen hat und wegen der sehr zersplitterten Rechtsprechung keine weiteren Schritte unternommen wurden, lohnt es sich vielleicht doch, noch einen Blick darauf zu werfen. Etliche Streitfragen sind zwischenzeitlich vom BGH geklärt.<br />
<br />
Deutlichstes Beispiel: in vielen Verträgen findet sich eine Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall" prüfen in Verbindung mit der "frühestens-Formulierung" . Im Juli 2016 hat der BGH entschieden, dass eine solche Belehrung fehlerhaft ist und die Frist nicht in Gang setzt. Auch eine Verwirkung oder ein Rechtsmissbrauch (ein seeeehr bliebtes Argument der Banken) liegt im Regelfall nicht vor.<br />
<br />
<b>Darlehensverträge , Abschlussdatum 11.06.2016 bis 20.03.2016</b><br />
<br />
Für diesen Zeitraum gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausdrücklich nicht, hier besteht bei fehlerhafte Belehrung das "ewige Widerrufsrecht".<br />
<br />
Bisher hieß es immer in diesem Zeitraum seien die Belehrungen richtig, so dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei.<br />
<br />
Jetzt stellen jedoch die ersten OLG fest, dass dies eben nicht der Fall ist. So hat das OLG Nürnberg ( 14 U 1780/15) gerade entschieden:<br />
<br />
<span style="background-color: white; color: #626262; font-family: Roboto, Arial, Tahoma, sans-serif; line-height: 24px;"><span style="font-size: x-small;"><i>"Die dem Verbraucher mitgeteilte Information, die Frist beginne nach Abschluss des Vertrags, aber erst nach Erhalt aller Pflichtangaben nach § 492 II BGB, ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn verlässlich und mit zumutbarem Zeitaufwand zu ermitteln. Denn ihm wird – von den beispielhaft genannten drei Pflichtangaben abgesehen – nicht aufgezeigt, wie viele und welche Pflichtangaben auf seinen konkreten Vertrag bezogen existieren und welche weiteren Pflichtangaben er ggf. noch erhalten muss. Damit ist nicht klar, wann die Frist zum Widerruf beginnt. Insofern liegt (entgegen LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.02.2016 – 6 O 6071/15, juris Rn. 57) eine der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 10.02.2015 – II ZR 163/14, juris Rn. 14; Urteil vom 15.08.2012 – VIII ZR 378/11, juris Rn. 9; Urteil vom 01.12.2010 – VIII ZR 82/10, juris Rn. 12), wonach die Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher über den Fristbeginn nicht richtig belehre, vergleichbare Situation vor.“</i></span></span><br />
<br />
Vor einiger Zeit schon hat das OLG München die Auffassung vertreten, dass die Belehrung fehlerhaft sei, wenn bei den Pflichtangaben die "zuständige Aufsichtsbehörde" genannt werde. Diese gehört bei Baufinanzierungen nämlich in aller Regel nicht zu den Pflichtangaben.<br />
<br />
Für Darlehensverträge, die im obigen Zeitraum geschossen wurden, kann eine Überprüfung der Belehrung also durchaus Sinn machen.<br />
<br />
<b>Darlehensverträge , Abschlussdatum seit dem 21.03.2016</b><br />
<br />
Hier ist das Widerrufsrecht per Gesetz auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Egal, wie haarsträubend falsch die Belehrung auch gewesen sein mag. Ist allerdings gar nicht belehrt worden, ist die Willenserklärung noch widerrufbar. Das dürfte allerdings nur in seltenen Fällen geschehen sein.<br />
<br />
Man sieht, der Widerrufsjoker ist ein quicklebendiges Exemplar der juristischen Wundertiere, auch wenn er zahlenmäßig zurück gegangen ist.<br />
<br />
<br />
<br />Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-76688874053329642622016-06-27T09:31:00.000-07:002016-06-27T09:33:41.986-07:00Auch beim Testament sollte man es sich nicht zuuu einfach machen<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Wie
bei fast allen rechtlichen Belangen, kann man es sich auch bei der
Testamentserstellung ganz einfach machen. Nehmen wir an, der Erblasser (der Einfachheit halber männlich) hat eine Ehefrau und zwei Kinder, als er sich entschließt, ein Testament zu machen: ein Blatt Papier und der handschriftliche
Satz „Meine Erben sollen meine gesetzlichen Erben sein“, dazu noch die Angabe, wer den Fußball mit den Unterschriften der Fußballweltmeister von 1990 erhalten soll (also ein Vermächtnis), Datum, Unterschrift,
fertig.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Aber
auch diese Formulierung kann im Erbfall durchaus Schwierigkeiten machen. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Das
Leben ist Veränderung und so ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass der
Kreis der gesetzlichen Erben zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein ganz
anderer ist, als er es zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments war:<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Es
können unter Umständen nach Errichtung des Testaments gesetzliche Erben neu
hinzugekommen sein (z.B. weitere Kinder) oder aber gesetzliche Erben sind zwischenzeitlich
schon gestorben und damit vor dem Erbfall weggefallen. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Möglich
ist schließlich auch, dass Kinder dazu gekommen sind oder schon vorhanden waren, ohne dass der Erblasser
davon wusste.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Eventuell
hat der Erblasser zwar von außerhalb seiner Ehe geborenen Kindern gewusst, sie
aber irrtümlich nicht für „gesetzliche Erben“ gehalten.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Testamente
müssen zur Auslegung nach dem „wirklichen Willen des Erblasser“ erforscht
werden – das Gesetz hilft mit Auslegungsregeln, wenn dieser Wille nicht durch
Umstände, Zeugenaussagen oder anders festgestellt werden kann.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Eine
solche Auslegungsregel findet sich in § 2066 BGB. Danach sind bei der
Einsetzung der gesetzlichen Erben ohne jede weitere Bestimmung diejenigen
Personen als Erben eingesetzt, die zur <u>Zeit des Erbfalls</u> die gesetzlichen
Erben sein würden – und zwar unabhängig davon, was der Erblasser sich darunter
konkret vorgestellt hatte: Das Kind, das z.B. zum Zeitpunkt der Testamentserstellung
außerhalb der Ehe schon gezeugt war, von dem der Erblasser aber nichts wusste,
wäre damit Erbe geworden, unabhängig davon, ob der Erblasser das gewollt hätte. Ihn selbst kann man ja nicht mehr fragen......<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Das
Gesetz stellt also für die Bestimmung der Erben auf den Erbfall, und nicht auf
den Zeitpunkt der Testamentserrichtung ab.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Sobald
jedoch in dem Testament in Zusammenhang mit den gesetzlichen Erben Namen dieser
Erben auftauchen, ist die Auslegungsregel nicht mehr anwendbar. Das gilt auch,
wenn der Erblasser den gesetzlichen Erben verschiedene Erbteile zugewandt hat
oder sogar selber einen Zeitpunkt angegeben hat, zu dem die gesetzlichen Erben
ermittelt werden sollen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12.0pt;">Man
sieht: selbst der vermeintlich „einfachste und sicherste Weg“ kann ungeahnte
Fallstricke mit nicht gewollten Konsequenzen haben. Wenn man dann noch bedenkt,
dass Erbstreitigkeiten viel Geld kosten und ihr Ausgang – gerade wenn es um
Auslegungsfragen geht – oft ungewiss ist, ist eine Beratung beim Anwalt bzw.
der Anwältin Ihres Vertrauens eine sehr sinnvolle Investition.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify;">
<br /></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-9481129686184963682016-05-20T06:37:00.003-07:002016-05-20T06:37:57.021-07:00Widerruf bei Kreditverträgen - Wichtiges zur Frist beim Widerrufsjoker<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Das Thema „Widerruf von
Willenserklärungen bei Verbraucherkreditverträgen“ ist ja zur Zeit fast in
aller Munde. Insbesondere die Frage, wie lange so ein Widerruf überhaupt noch
möglich ist, spielt eine wichtige Rolle.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Für Kreditverträge, die bis
zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, gilt, dass sie nur noch bis zum <b>21. Juni 2016</b> den Widerruf erklären
können.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Leider hat sich der
Gesetzgeber nicht so ganz klar ausgedrückt, ob das Widerrufsrecht mit Beginn
des 21.6. (also um 0:01 h des 21.06.) erlischt oder mit Ablauf des 21.6. (also
um 23.59 h des 21.06.). Nicht klar ist auch, ob es für die Rechtzeitigkeit auf
den Zugang des Widerrufs ankommt oder ob die rechtzeitige Absendung genügt.
Nach den Widerrufsbelehrungen reicht es, dass rechtzeitig abgesendet wurde.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Falls der Zugang der
maßgebliche Zeitpunkt sein sollte, bleibt außerdem zu beachten, dass es für
Zugang auch auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme ankommt – so dass der
Widerruf dann zu „betriebsüblichen“ Zeiten bei der Bank eingehen sollte. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Um ganz sicher zu sein,
sollte der Zugang also bis Montag, 20.06.2016 am Nachmittag <b>nachgewiesen</b> sein.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Denken Sie aber auch daran,
dass ggf. die Faxanschlüsse in den Tagen vor Ablauf der Frist ggf. sehr
belastet sein können, so dass es u.U. nur schwer möglich sein wird, den
Widerruf „durch“ zu bekommen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Erklären Sie den Widerruf
per Fax, bewahren Sie das Sendeprotokoll auf und lassen sich ggf. telefonisch den
Erhalt und die Lesbarkeit bestätigen. Notieren Sie den Namen und das Datum.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Bei
einem Widerruf per Email betätigen Sie die Optionen "Erhalt bestätigen"
und "Übermittlung bestätigen" und drucken Mail und Bestätigungen aus.
Bevorzugen Sie den Postweg, verwenden Sie "Einwurfeinschreiben".
Einige Tage später können Sie die Zustellung online abfragen. Das ist
allerdings nur wenige Wochen möglich. <o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Grundsätzlich kann man den Widerruf
auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (für juristische Laien allerdings
nicht empfehlenswert) oder in einer Filiale der jeweiligen Bank persönlich oder
durch Boten übergeben – dabei jedoch den Empfang unbedingt auf einer Kopie
bestätigen lassen.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Um es noch einmal ganz
deutlich zu sagen: zeitkritisch wegen der Frist zum 21.06. ist allein der
WIDERRUF, nicht eine Klageerhebung oder sonstige Schritte. Ist der Widerruf
rechtzeitig / fristgerecht bei der Bank eingegangen, so ist danach Zeit, mit
der Bank zu verhandeln: Ansprüche, die sich aus einem Widerruf ergeben, unterliegen
der regelmäßigen, dreijährigen Verjährungsfrist, verjähren also erst zum
31.12.2019.<o:p></o:p></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;"><br /></span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: "Arial","sans-serif"; font-size: 12.0pt; line-height: 115%;">Wenn Sie es nicht mehr schaffen, Ihre Belehrung rechtzeitig anwaltlich oder von der Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen - erklären Sie den Widerruf. Ein ggf. "unwirksamer" Widerruf ist für das Darlehensverhältnis unschädlich. Weist die Bank den Widerruf zurück, können Sie sich (fach-)anwaltlichen Rat holen, ob es Sinn macht, die Bank noch einmal mit juristischen Argumenten zum Einlenken zu bewegen.</span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-45396067935551296412016-04-01T03:13:00.005-07:002016-04-01T03:13:51.149-07:00Widerrufsjoker - das Landgericht Hamburg "kippt um"
<br />
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: 19.5pt; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 13pt; letter-spacing: 0.5pt; mso-bidi-font-style: italic; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Bisher hat das Landgericht Hamburg in den
Widerrufsfällen regelmäßig Rechtsmissbrauch und / oder Verwirkung angenommen, wenn
sich Darlehensnehmer durch den Widerruf von vor Jahren geschlossenen<span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Kreditverträgen lösen wollten. Auch die
nächste Instanz, das Hanseatische Oberlandesgericht, hat diese Auffassung
vertreten. Jetzt hat d</span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 13pt; letter-spacing: 0.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">as Landgericht Hamburg das Bankhaus Wölbern i.L. mit Urteil vom 26.
Februar.2016 - 328 O 147/15 - zur Rückabwicklung einer am 22. Dezember 2004
abgeschlossenen Beteiligung an der 56. IFH geschlossener Immobilienfonds für
Holland verurteilt. Die finanzierende Bank hat dem Anleger das investierte
Eigenkapital zurückzuzahlen, kann aus dem Darlehen keinerlei Ansprüche mehr
gegenüber dem Kläger geltend machen und hat dem Kläger Nutzungsersatz für die
erbrachten Leistungsraten zu zahlen. <o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: 19.5pt; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 13pt; letter-spacing: 0.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das von Banken immer wieder vorgebrachten Argument, dass der Widerruf
rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig sei, sah das LG als nicht gegeben. Ferner
habe die Beklagte spätestens mit Kenntnis des BGH-Urteils vom 23. Juni 2009 die
Fehlerhaftigkeit der Belehrung erkennen und eine Nachbelehrung vornehmen
müssen. <o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: 19.5pt; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 13pt; letter-spacing: 0.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das Landgericht hebt hervor, dass das Widerrufsrecht unabhängig von den
Motiven des Verbrauchers bestehe. Ein Rechtsmissbrauch sei nicht schon deshalb
anzunehmen, weil sich der Anleger sich aus wirtschaftlichen Erwägungen von der
Beteiligung habe trennen wollen. Die Motivation des Widerrufenden müsse außen
vor bleiben und sei vom Gesetz als Voraussetzung nicht vorgesehen. Würde man
auf die Gesinnung des Widerrufenden abstellen, müsse auch jeder Widerruf, der
innerhalb der Widerrufsfrist nach ordnungsgemäßer Belehrung erfolgt,
entsprechend hinterfragt werden. Der Widerruf sei auch nicht verwirkt. Da das
Darlehen zum Zeitpunkt des Widerrufs noch bestand, habe die Bank nicht damit
rechnen dürfen, dass der Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben
werde. Hieran ändere auch der Umstand nichts, dass der Abschluss des Darlehens
bereits fast 10 Jahre zurückliege . Auch für Klagen gegen die HASPA (Hamburger Sparkasse AG) sind die Chancen, den Widerruf durchzusetzen, dadurch erheblich gestiegen.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="background: white; line-height: 19.5pt; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 13pt; letter-spacing: 0.5pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Lassen Sie sich beraten, bevor ab Mitte Juni der gesetzliche Ausschluss des Widerrufs von Altfällen greift !</span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-79967063855804223092016-03-31T03:10:00.000-07:002016-03-31T03:48:59.574-07:00Der "Leuchtturm" der Bausparer - das OLG Stuttgart<span style="font-family: Verdana, sans-serif;">Gestern Nachmittag kam es über die Ticker, sogar die Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Sender berichteten:</span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;"></span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;">Das OLG Stuttgart hat als erstes Berufungsgericht die Kündigung einer Bausparkasse für unwirksam erklärt (Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15) - alle anderen OLG (z.B. Celle, Hamm, Koblenz) hatten der Bausparkasse Recht gegeben.</span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;"></span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;">All diesen Verfahren liegt ein ähnlicher Sachverhalt zu Grunde: die Bausparverträge sind seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif, werden nicht mehr weiter bespart, die Bausparsumme ist aber noch nicht erreicht.</span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;"></span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;">Aus der </span><a href="http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSE/OLG+Stuttgart+gibt+Klage+einer+Bausparerin+gegen+Kuendigung+ihres+Bausparvertrages+durch+die+Bausparkasse+statt/?LISTPAGE=1178276" target="_blank"><span style="font-family: Verdana, sans-serif;">Pressemitteilung</span></a><span style="font-family: Verdana, sans-serif;"> des OLG Stuttgart:</span><br />
<span style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif;"><span style="font-family: Verdana, sans-serif;">"<span style="color: black; font-size: 12pt;">Der Senat hält die Kündigung der
Bausparkasse für unberechtigt. Diese könne sich nicht auf die Vorschrift des §
489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen, wonach ein Darlehensnehmer das Darlehen zehn
Jahre nach dessen vollständigem Empfang kündigen könne. Nach den All-gemeinen
Bausparbedingungen (§ 5 Abs. 1 ABB) sei der Bausparer verpflichtet,
Regelsparbeiträge bis zur erstmaligen Auszahlung der Bausparsumme zu zahlen.
Vor Ende dieser Pflicht habe die Bausparkasse das als Darlehen anzusehende
Guthaben nicht vollständig empfangen. Der Zeitpunkt der Zuteilungsreife spiele
nach den Vertragsbedingungen keine Rolle.</span><span style="color: black; font-size: 12pt;"> <o:p></o:p></span></span></span><br />
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;"></span><br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: black; font-family: Verdana, sans-serif; font-size: 12pt;">Die gesetzliche Kündigungsvorschrift sei
entgegen der Auffassung der Bausparkasse auch nicht analog anwendbar. Die
überlange Vertragsdauer beruhe zwar auf der vertragswidrigen Einstellung der
Sparleistungen durch die Bausparerin. Diese müsse die Bausparkasse aber nicht
hinnehmen: Nach den Vertragsbedingungen könne sie die Bausparerin auffordern,
die vertraglich geschuldeten Sparbeiträge wieder zu leisten. Werde der
Aufforderung nicht Folge geleistet, habe die Bausparkasse ein (kurzfristiges)
vertragliches Kündigungsrecht und es dadurch selbst in der Hand, eine
überlange Bindung an den Vertragszinssatz zu verhindern. Im Fall der
ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung wäre die Bausparsumme innerhalb von zehn
Jahren ab Zuteilungsreife vollständig angespart worden. Wenn die Bausparkasse
selbst – möglicherweise im eigenen Interesse – ein faktisches Ruhen des Bausparvertrages
erlaube und ein vertragliches Kündigungsrecht nicht nutze, sei sie nicht
schutzbedürftig und könne sich nicht später auf eine analoge Anwendung eines
gesetzlichen Kündigungsrechts berufen."</span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: black; font-size: 12pt;"><span style="font-family: Verdana, sans-serif;">Besonders interessant im vorliegenden Fall ist, dass das erstinstanzlich zuständige Landgericht Stuttgart die Klage der Bausparerin noch abgewiesen hatte. In einem von mir vor einer anderen Kammer des LG Stuttgart erstrittenem Urteil ( </span><a href="https://www.geldtipps.de/immobilien/bausparen/bausparer-wehren-sich-erfolgreich" target="_blank"><span style="font-family: Verdana, sans-serif;">LG Stuttgart 12 O 100/15</span></a><span style="font-family: Verdana, sans-serif;"> ) wurde der Klage meines Mandanten statt gegeben. Gegen dieses Urteil hat die Wüstenrot Berufung eingelegt - aber bis heute aufgrund diverser Fristverlängerungen nicht begründet. Ich bin gespannt.....</span></span></div>
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: black; font-family: Verdana, sans-serif; font-size: 12pt;">Fazit: es kann sich lohnen, gegen die Kündigungen von Bausparverträgen vorzugehen. Die "Kündigungswelle" ist sicher noch nicht vorbei ! Übrigens müssen Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten für den Prozess übernehmen. Lassen Sie sich (fach-)anwaltlich beraten.</span></div>
<span style="font-family: Verdana, sans-serif;"></span><br />Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-15946448893444054512016-01-25T23:05:00.000-08:002016-01-25T23:05:24.074-08:00Und noch eins auf´s Dach - keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung durch die Bank
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Nachdem der BGH in
diesem Jahr bereits geklärt hat, dass die Berücksichtigung von
Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Berechnung von
Vorfälligkeitsentschädigungen nicht durch AGB verhindert werden kann,<span style="mso-spacerun: yes;"> </span>hat er mit Urteil vom 19. Januar 2016 zum
Aktenzeichen <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>XI ZR 103/15 entschieden,
dass in <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum
10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung
bei notleidenden Krediten enthalten ist, die vom Darlehensgeber infolge
Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die
Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des
Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus. <o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Dem Fall liegt ein
Sachverhalt (vereinfacht) zu Grunde, der nahezu täglich Realität ist: ein
Darlehen, mit dem eine Immobilie finanziert wurde, kann vom Kunden nicht mehr
bedient werden – die Bank kündigt den Kredit. Neben der dann noch offenen
Darlehenssumme und den Zinsen verlangt die Bank eine oft horrende
Vorfälligkeitsentschädigung. Die Folge ist, dass bei der Verwertung der
Immobilie oft noch eine Restsumme zu Lasten der Kunden / ehemaligen Eigentümer
bleibt, die diese u.U. sogar in die Privatinsolvenz treiben kann.<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Der BGH ist der
Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, da sich aus den Gesetzesbegründung ergebe,
dass <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>ein „Rückgriff auf den Vertragszins
grundsätzlich ausgeschlossen" sein (BT-Drucks. 11/5462, S. 26 zur
Vorgängernorm des § 11 VerbrKrG). Der Gesetzgeber wollte damit die Schadensberechnungsmöglichkeiten
einer einfachen und praktikablen Neuregelung zuführen. Zugleich sollte mit der
Festlegung der Höhe des Verzugszinses auch dem Verbraucher die Möglichkeit
gegeben werden, die Höhe der Mehraufwendungen im Verzugsfall selbst zu
berechnen. Dieses Ziel der (Prozess-)Vereinfachung würde indes nicht erreicht,
wenn der Darlehensgeber anstelle der einfachen Verzugszinsberechnung auf die im
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bestehenden Zahlungsrückstände eine
Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen könnte. Vor allem aber würde bei
Zubilligung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die im Ausgangspunkt auf dem
Vertragszins beruht, das vornehmliche Ziel des Gesetzgebers, einen Rückgriff
auf den Vertragszins für die Schadensberechnung nach Wirksamwerden der
Kündigung grundsätzlich auszuschließen, verfehlt. <o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;"><o:p> </o:p></span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Die Banken haben immer
eingewendet, damit stehe der <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>vertragsbrüchige
Kunde (der die Raten schlicht nicht mehr zahlt oder zahlen kann) gegenüber dem
vertragstreuen Schuldner (der den Vertrag kündigt, weil z.B. das Objekt wegen
eines berufsbedingten Umzugs und dafür unstreitig Vorfälligkeitsentschädigung
zahlen muss) besser da.<span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Diesem Argument
hat der BGH einen Riegel vorgeschoben : der Gesetzgeber habe dies bewusst in
Kauf genommen, indem er bei Überführung der Vorgängerregelung in das Bürgerliche
Gesetzbuch nicht eingeschränkt oder abgeschafft, sondern sogar noch ausgeweitet
hat.<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Kunden, denen Kredite
wegen Zahlungsverzuges / Nichtzahlung der Raten gekündigt wurde und die nach
dem 01.01.2013 Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten , tun gut daran,<span style="mso-spacerun: yes;"> </span>die „Abrechnung“ ihrer Bank überprüfen zu
lassen und ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu fordern.<o:p></o:p></span><br />
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-13708731353454095052016-01-19T08:13:00.002-08:002016-01-19T08:13:51.078-08:00Wieder eine "Schlappe" für die Banken - BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Wenn Kredite vorzeitig
abgelöst werden sollen oder müssen, verlangen Banken
Vorfälligkeitsentschädigung. Dies steht ihnen dem Gesetz nach auch zu (§ 490
Abs. 2 Satz 3 BGB für Immobilienkredite, § 502 BGB für die übrigen Darlehen).
Ärgerlich ist allerdings, dass diese Vorfälligkeitsentschädigungen bei
Immobilienkrediten der Höhe nach nicht begrenzt sind. Selbst wenn die
Berechnungsgrundsätze, die der Bundesgerichtshof (BGH) aufgestellt hat, korrekt
angewendet werden, sind oft Beträge von mehreren zehntausend Euro fällig.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Sind in den Darlehensverträgen
Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart (meist einmal jährlich 5 oder 10% der
ursprünglichen Darlehenssumme), so ist nach allgemeiner Ansicht, diese
Möglichkeit der Sondertilgung bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
zugunsten des Kunden voll zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig von der
Frage, ob der Kunde in der Vergangenheit die Möglichkeit zur Sondertilgung
jemals genutzt hat oder aktuell überhaupt die Liquidität hätte, Sondertilgungen
zu erbringen.<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Da die Banken ja höchst
findig sind, wenn es darum geht, an das Geld ihrer Kunden zu kommen, ist eine
Sparkasse auf die Idee gekommen, in ihren AGB (hier in formularmäßigen "Besonderen Vereinbarungen") festzuschreiben, dass
Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
NICHT eingerechnet werden.<o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Dem hat der BGH mit
seinem heutigen <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=73361&pos=0&anz=14" target="_blank">Urteil</a> einen Riegel vorgeschoben: solche Klauseln sind
unwirksam !<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Der BGH führt dazu aus:<o:p></o:p></span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">„…………….. Die rechtlich
geschützte Zinserwartung wird - unter anderem - durch vereinbarte Sondertilgungsrechte
begrenzt. Diese begründen ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht des
Darlehensnehmers zur Rückerstattung der Valuta ohne Verpflichtung zur Zahlung
einer Vorfälligkeitsentschädigung. Mit der Einräumung solcher regelmäßig an
bestimmte Voraussetzungen geknüpften Sondertilgungsrechte gibt der
Darlehensgeber von vornherein seine rechtlich geschützte Zinserwartung im
jeweiligen Umfang dieser Rechte auf. Von diesen Grundsätzen der Bemessung der
Vorfälligkeitsentschädigung nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB weicht die
beanstandete Regelung zum Nachteil des Darlehensnehmers ab, indem dessen
künftige Sondertilgungsrechte, die die Zinserwartung der Beklagten und damit
die Höhe der von ihr im Falle einer Kündigung nach § 490 Abs. 2 Satz 1 BGB zu
beanspruchenden Vorfälligkeitsentschädigung beeinflussen, bei der Berechnung -
generell - ausgenommen werden. <o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Die generelle
Nichtberücksichtigung vereinbarter künftiger Sondertilgungsrechte bei der
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung führt zu einer von der
Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation der Beklagten. Die Klausel
ist deshalb mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der
abgewichen wird, unvereinbar und benachteiligt die Kunden der Beklagten
entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Die Überkompensation
wird nicht anderweit ausgeglichen oder auch nur abgeschwächt. Die Beklagte
führt auch keine Umstände oder Erschwernisse an, die eine Außerachtlassung
künftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung rechtfertigen könnten."<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Wieder eine ordentliche
Schlappe für die Banken!<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Sollten Sie in den
Jahren 2013, 2014 oder 2015 Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten
Sie überprüfen lassen, ob vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrechte auch
korrekt berücksichtigt wurden. Sollte im Darlehensvertrag nicht festgelegt
sein, wann die Sondertilgung geleistet werden kann (oft wird nur gesagt „einmal
pro Kalenderjahr“), muss sie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
fiktiv als am 01.01. geleistet einbezogen werden. Allein dies kann erhebliche
Rückzahlungsbeträge zu Ihren Gunsten bedeuten.<o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Vereinbaren Sie bei
einer Fachanwältin / einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einen
Beratungstermin – es könnte sich lohnen.<o:p></o:p></span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-32720290831058567452016-01-18T08:29:00.002-08:002016-01-18T08:31:35.440-08:00#schlafanzugchallenge - was ist das denn ?<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Dieses Blog hat ja den
Untertitel „Sinn und Wahnsinn der Juristerei“ – heute will ich darüber
berichten, was ich mir als Anwältin sonst noch für „Wahnsinn“ antue. Und zwar
völlig freiwillig.<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Vor sehr langer Zeit –
es ist mehr als zehn Jahre her – lernte ich Leonie und Markus Walter kennen.
Die beiden sind Gesellschafter / Geschäftsführer der <a href="http://www.pressearbeit.de/" target="_blank">Fa. Walter Visuelle PR GmbH</a>. Dieser Kontakt hat sich bis heute erhalten, man steht über die sozialen
Medien im Austausch, auch gegenseitige Besuche in Hamburg und Wiesbaden fanden
statt.<o:p></o:p></span><br />
<br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Leonie und Markus sind
echte Marketing-Experten und ich bekam von Ihnen schon den ein oder anderen
Tipp. Letztes Jahr im Januar riefen die Beiden dann die <a href="http://www.wissen-karriere.com/index.php?module=News&func=display&sid=19587" target="_blank">"Schlafanzug-Challenge"</a>
ins Leben. Die Idee dahinter: zwei Wochen kurze Webinare, morgens um 6.45 h.
Leonie und Markus geben im Schlafanzug / Nachthemd gut gelaunt und sehr munter Tipps zu Marketing, Vertrieb und
Pressearbeit. Den Teilnehmern steht es natürlich frei, ob sie dem Ganzen in Nacht- oder
Buinesskleidung folgen – sie sind nicht zu sehen, aber durch eine Chatfunktion
interaktiv dabei. Auch eine geschlossene Facebook-Gruppe gibt es, auf twitter
wird #schlafanzugchallenge genutzt.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Und was hat das jetzt
mit „Wahnsinn“ zu tun ? Nun, diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich
alles andere als eine „Lerche“ bin. Ich bin genau das Gegenteil – eine „Schlafratte“.
Trotzdem habe ich mich in diesem Jahr zur 2. Schlafanzug-Challenge angemeldet. Natürlich ist mir
klar, dass einige der Tipps und Anregungen für eine Anwaltskanzlei (schon aus
berufsrechtlichen Gründen) nicht umsetzbar oder auch nur sinnvoll sind.
Andererseits geben auch diese Dinge jedenfalls Denkanstöße und lassen neue
Ideen für´s Marketing der Kanzlei „aufploppen“.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Ich sitze also nun morgens, bis zum 29.01. an jedem Arbeitstag,
gegen 6.40 h <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>mit kleinen Augen und
viiiiel Kaffee in der Kanzlei (<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">weil ich in meiner Wohnung bewusst keinen
Internetzugang habe) </span>vor dem Rechner und folge trotzdem gebannt den Ausführungen von
Leonie und Markus und dem Chat.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">Wenn das nicht Wahnsinn
ist……..;-) </span></div>
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%;">P.S.: man kann sich übrigens noch anmelden - die Teilnahme ist kostenlos!</span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com2tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-11152041282198371122016-01-13T23:28:00.002-08:002016-01-13T23:28:53.973-08:00Testament ohne Datum
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Im vorherigen Beitrag hatte ich darauf aufmerksam
gemacht, dass ein Datum zur Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments zur
Gültigkeit grundsätzlich nicht erforderlich ist (bei einem notariellem
Testament stellt sich die Problematik nicht). Das Fehlen des Datums oder ein
nicht vollständiges oder nicht lesbares Datum kann jedoch – wie das <a href="https://www.iww.de/sb/quellenmaterial/id/182409" target="_blank">OLG Schleswig</a> jüngst
entschied - dann zur Unwirksamkeit eines Testamentes führen, wenn es mehrere
Testamente gibt.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Folgender (verkürzter) Sachverhalt lag diesem Urteil
zu Grunde:<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Der Erblasse hatte unstreitig bereits mehrere
Testamente (teils handschriftlich, teils notariell) verfasst und wirksam
widerrufen. Nach seinem Tod wurde ein Zettel bei Gericht eingereicht:<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">"Mein heutige Testament!<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Donnerstag 09. (folgende Zahlen kaum leserlich) 09.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">D erbt nach meinem Ableben Alle meine Ersparten Gelder
(DM) Sparkasse / Commerzbank Lübeck.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Frau Z verwaltet es.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">(Unterschrift des Erblassers)!"<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das OLG</span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"> stellt</span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"> fest, dass <span style="color: #1a1a18;">nicht
von einem gültigen Testament ausgegangen werden kann, weil mangels sicherer
Datierung nicht festgestellt werden kann, ob es zeitlich nach dem wirksamen,
inhaltlich aber entgegenstehenden notariellen Testament vom April 2008 (das war
das jüngste bestehende Testament) errichtet worden ist. Das OLG Schleswig hält
weiter fest, dass die äußere Form des Schriftstücks als „Schmierzettel“ der
Eigenschaft als Testament nicht entgegensteht. Ein Testament könne auch auf
einem „Notizzettel“ errichtet werden. Bei der Verwendung von verkehrsunüblichen
Materialien für ein Testament sei aber der ernstliche Testierwille
besonders zu hinterfragen. Das OLG führt hierzu aus, dass aus dem Schriftstück
deutlich wird, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handeln sollte. Die
Überschrift „Mein Heutige Testament“, der folgende Text und die abschließende
Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen, legen die Annahme eines
Testierwillens nahe.</span><o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Gemäß § 2247 Abs. 2 BGB soll der
Erblasser angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) er die
letztwillige Verfügung niedergeschrieben hat. Die Zeitangabe stellt damit
kein zwingendes Formerfordernis dar. Falsche Orts- und Zeitangaben führen nicht
schon von sich aus zur Unwirksamkeit des Testaments. Der genaue
Errichtungszeitpunkt ist nur dann von Bedeutung, wenn ab einem bestimmten
Zeitpunkt die Testierfähigkeit des Erblassers nicht mehr vorlag, oder wenn es
beim Vorliegen mehrerer Testamente darauf ankommt, welches das spätere
Testament ist. Ergeben sich danach Zweifel über die Gültigkeit eines
Testaments, ist dieses gemäß § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB nur dann als gültig
anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der
Errichtung anderweitig treffen lassen, z.B. aus dem sonstigen Inhalt der
Urkunde.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">§ 2247 Abs. 5 BGB regelt zwar
ausdrücklich nur den Fall, dass das Testament keine Angaben über den Zeitpunkt
der Errichtung enthält. Die Vorschrift ist aber erweiternd dahin auszulegen,
dass sie auch Anwendung findet, wenn das Testament ungenaue Zeitangaben enthält
und sich hieraus Zweifel über die Gültigkeit ergeben.<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das OLG Schleswig versucht dann noch,
über eine Auslegung zu einer "sicheren" Datierung des Testamentes zu
kommen, was aber nach Ansicht des Gerichts scheitert. <o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<b style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Fazit:<o:p></o:p></span></b></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Kann einer vorhandenen Datumsangabe kein eindeutiger
Inhalt beigemessen werden und lässt sich der Zeitpunkt nicht anderweitig
klären, steht das Testament einem nicht datierten gleich. Hieraus ergeben sich
dann Zweifel an der Gültigkeit, weil das nicht datierte Testament zeitlich
früher entstanden sein kann, als ein eindeutig datiertes späteres Testament.
Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf das undatierte Testament
beruft (hier: D).<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-margin-top-alt: auto; text-align: justify;">
<span style="color: #1a1a18; font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"> </span><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; line-height: 115%; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"><o:p></o:p></span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-57892648966127476012015-11-12T08:31:00.002-08:002015-11-12T08:51:53.920-08:00Testament - fast jeder braucht es !<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Hört
man sich zum Thema Testament um, fallen oft Aussagen wie „Ich brauche kein
Testament, denn<o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><span style="mso-tab-count: 2;"> </span>das ist mir zu kompliziert
– da muss ich ja zum Notar<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><span style="mso-tab-count: 2;"> </span>das lohnt sich bei mir
doch gar nicht<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><span style="mso-tab-count: 2;"> </span>mein Mann erbt doch
alles<o:p></o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><span style="mso-tab-count: 2;"> </span>mein Kind erbt doch
alles.“<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><span style="mso-tab-count: 2;"> </span><o:p></o:p></span><br />
<br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">In
diesem Beitrag sollen Fragen zur Form (jur. „Errichtung“ eines Testamentes) erklärt
werden.<o:p></o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Vorab:
ja, ein gewisser Formzwang ist gegeben – aber ein Notar muss das Testament
nicht aufsetzen und beurkunden.<o:p></o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Das
Allerwichtigste: das Testament muss „von oben bis unten“ persönlich mit der
Hand geschrieben sein. Auch eine schwer leserliche Schrift (liebevoll „Sauklaue“
genannt) entbindet einen nicht von dieser Form. Wer denkt, dass seine Schrift
tatsächlich vollkommen unleserlich ist, muss sich dann doch den Weg zum Notar machen.
Das OLG hatte sich jüngst mit einem unleserlichen Testament zu befassen. Wenn
es interessiert, der kann <a href="http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201512Testament.html" target="_blank">hier</a> die Pressemitteilung des OLG Schleswig lesen.<o:p></o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Bei
Paaren, die verheiratet oder verpartnert sind, gibt es eine Erleichterung: </span><span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Sie können ein gemeinschaftliches Testament
machen. Dabei schreibt der eine Partner den Text per Hand, dann unterschreiben
beide das Dokument. (Warum ich gemeinschaftliche Testamente oft für „unglücklich“
halte, werde ich in einem späteren Beitrag erläutern.)</span><span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p></o:p></span><br />
<br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Um
einen Schönheitspreis geht es aber beim Verfassen des Testamentes nicht – Sie müssen
also nicht das gute Büttenpapier heraus suchen, es geht zur Not auch ein
Papiertaschentuch (wobei sich dann allerdings die Frage stellt, wie lange das
Testament dann rein physisch haltbar ist).<o:p></o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das Testament sollte (muss aber nicht – Hauptsache, es
ist erkennbar, dass es eine Regelung für den Todesfall sein soll) mit „Mein
letzter Wille“ oder „Testament“ überschreiben sein. <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Unterschrift, Ort und Datum nicht vergessen.
Ein Testament wird zwar nicht ungültig, wenn Ort und Datum nicht dabei stehen,
aber u.U. fällt es ohne diese Angaben schwer festzustellen, welches das „aktuelle“
Testament ist.</span><span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">In
Zeiten des Internets informiert man sich ja über alles bei Google – aber vermeiden
Sie, juristische Fachbegriffe. Erstens stimmt nicht alles, was man so im Netz
findet und zweitens kann der Laie diese Fachbegriffe oft gar nicht richtig
erfassen und schon bekommt das Testament eine ganz andere (juristische Bedeutung)
als Sie wollten. Viel wichtiger als die „Geschliffenheit des Wortes“ ist es, dass
IHR LETZTER Wille deutlich zu Tage tritt.<o:p></o:p></span></div>
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span><br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Testamente
lassen sich jederzeit auch komplett widerrufen, also etwa vernichten und durch
ein neues ersetzen oder ändern. Wenn man nicht das ganze Testament noch einmal
abschreiben will, reichen auch „Zusätze“ oder „Nachträge“. Für diese gelten
dann dieselben Regeln wie für das eigentliche Testament. – das Datum ist
allerdings noch wichtiger, damit sich feststellen lässt, welches die jeweils letzte Änderung / aktuelle Fassung ist.</span><br />
<br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Bei
gemeinschaftlichen Testamenten </span><span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">ist es
hingegen deutlich schwieriger (wenn auch nicht unmöglich), die Inhalte zu
ändern, vor allem, wenn einer der beiden Partner bereits gestorben ist.</span><span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p></o:p></span><br />
<br />
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;">Damit
Ihr letzter Wille auch so im Testament Ausdruck findet wie Sie es wollen –
lassen Sie sich anwaltlich beraten. Das Honorar, über das ein guter Anwalt /
eine gute Anwältin, vor der Beratung sprechen und mit Ihnen eine Vereinbarung
treffen wird wird, ist eine sehr gute Investition in die Zukunft – die Zukunft
Ihres letzten Willens.<o:p></o:p></span><br />
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span></div>
<br />
<div class="MsoNormal" style="line-height: normal; margin: 0cm 0cm 0pt;">
<span style="font-family: "times new roman" , "serif"; font-size: 12pt;"><o:p> </o:p></span></div>
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-59374326636804924502015-06-23T04:36:00.001-07:002015-06-23T04:36:18.993-07:00Widerruf bei Darlehensverträgen - BGH darf nicht über Verwirkung des Widerrufsjokers entscheiden<br />
Die Spannung war groß ----- *TROMMELWIRBEL*<br />
<br />
für heute hatten wir eigentlich eine wichtige Entscheidung des BGH erwartet:<br />
<br />
In den Fällen, in denen sich Kunden auf die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen berufen und deshalb die Rückabwicklung und / oder den Ausstieg aus ihren (meist Immobilien-) Krediten begehren, gilt es beim sog. "Widerrufsjoker" zwei Hürden zu nehmen.<br />
<br />
Die erste Hürde ist überwunden, wenn die Belehrung falsch ist und sich die Bank nicht auf die Schutzwirkung des Musters berufen kann. Dies ist nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bei ca. 80% der in den Jahren 2002 - 2010 verwendeten Widerrufsbelehrungen der Fall.<br />
<br />
Die zweite Hürde ist schwieriger: da die Verträge meist vor etlichen Jahren abgeschlossen wurden, berufen sich viele Banken auf "Verwirkung" und "Rechtsmissbrauch". Der Kunde habe schließlich viele Jahre den Vertrag erfüllt und könne ich jetzt nicht mehr wegen einer reinen Formalie vom Vertrag lösen, zumal die Bank auf die Durchführung des Vertrages vertraut habe.<br />
<br />
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist unübersichtlich und uneinheitlich -aber heute sollte der BGH laut der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70988&pos=28&anz=105&Blank=1" target="_blank">Pressemitteilung 76/2015</a> erstmals Gelegenheit haben, sich zu diesem Thema zu äußern.<br />
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Am Freitag, also vier Tage vor dem heutigen Termin, wurde die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71381&pos=2&anz=105&Blank=1" target="_blank">Presseerklärung 102/2015</a> veröffentlicht: die Kläger (Kunden) haben die Revision zurück genommen. Warum, weiß man nicht. Natürlich ist es das "gute Recht" der Kläger, das Rechtsmittel zurück zu nehmen - es steht zu vermuten, dass man sich außergerichtlich geeinigt hat. <br />
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Für viele andere Kläger wäre dieses Urteil aber wichtig gewesen, egal, wie es gelautet hätte. Das Prozessrecht gibt dem BGH leider keine Möglichkeit, sich zu den Rechtsfragen zu äußern - bis ein anderer Fall den Weg vor das höchste deutsche Zivilgericht findet. Wann das sein wird, ist nicht absehbar - hoffentlich bald. Jetzt müssen wir also weiter warten.......Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com2tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-59800504138008906872015-06-18T05:30:00.000-07:002015-06-18T05:30:04.118-07:00Erbrecht - die Top-Ten der größten MissverständnisseGestern Abend war ich zu Gast auf einer Veranstaltung, zu der eine Bank ihre (wohl) wohlhabenderen Kunden eingeladen hatte. Gediegener Veranstaltungsort, gut temperierter Wein, leckere Häppchen - alles prima. Das Diskussionspodium war mit Anwälten, Notaren und Steuerberatern (männlich und weiblich) kompetent besetzt.<br />
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Die Podiumsteilnehmer gaben ein paar grundsätzliche Statements ab, dann war reichlich Gelegenheit für die Gäste, Fragen zu stellen. Und dann kam es über mich - das Grauen.....Das Grauen darüber, wie viele Irrtümer bzw. Halbwahrheiten in den Köpfen vieler herumgeistern. Fehlvorstellungen, die viel, viel Geld "kosten" bzw. den letzten Willen der (jetzt noch) potenziellen Erblasser vollkommen zunichte machen können. <br />
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Hier also die "Top-Ten" der größten Missverständnisse (nicht nur am gestrigen Abend):<br />
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1. Meine Frau und ich haben keinen Ehevertrag, also gehört ihr ja eh die Hälfte, da muss sie nur noch die andere Hälfte erben.<br />
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2. Mein Ehepartner wird automatisch Alleinerbe, jedenfalls dann, wenn wir keine Kinder haben.<br />
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3. Die Erbschaftssteuer frisst doch eh alles auf.<br />
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4. Egal, wo ich sterbe - ich bin deutscher Staatsbürger, es gilt deutsches Recht.<br />
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5. Ich kann auch meinen Hund (Katze, Maus) alles vererben - liest man ja immer wieder in der Zeitung, dass die Promis das machen.<br />
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6. Wenn ich mich von meinen Ehepartner trenne, wird das Testament automatisch unwirksam.<br />
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7. Das "Berliner Testament" kann nicht mehr geändert werden.<br />
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8. Was ich vor meinem Tod verschenke, geht meine Kinder doch nichts an.<br />
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9. Wenn mein Sohn / meine Tochter mich nicht ordentlich pflegt, wird er / sie enterbt und dann bekommt er/sie gar nichts.<br />
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10. Wenn die Erben erst einmal geerbt haben, können sie mit dem Vermögen machen, was sie wollen.<br />
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Diese Liste ließe sich noch reichlich erweitern, aber ich will es dabei belassen. Ich kann jedem nur ans Herz legen, sich entsprechend beraten zu lassen - und zwar nicht erst, wenn es um "viel" Geld (was immer man darunter verstehen mag) geht. Manchmal kommt es dem Erblasser auch einfach nur darauf an, dass der geliebte Wauwi nach dem Tode gut versorgt wird. Das kann durch ein Testament erreicht werden, allerdings nicht so, wie es in Ziffer 5 zu lesen ist.<br />
<br />
Und wenn am Ende der Beratung die Erkenntnis steht, dass man kein Testament braucht, weil die gesetzlich vorgesehenen Regeln genau die Situation herbei führen, die man wünscht - dann hinterlässt doch auch diese Erkenntnis zumindest ein beruhigendes Gefühl. Was auf jeden Fall vermieden wird: dass Menschen in den Genuss des Nachlasses kommen, denen der Erblasser nicht oder nicht in der Höhe bedenken wollte.Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-65644659285224576312015-02-02T03:43:00.000-08:002015-02-02T03:43:09.243-08:00Widerrufsbelehrungen - Erfahrungen Das Thema "fehlerhafte Widerrufsbelehrungen" bzw. "Widerrufsjoker" und die Möglichkeiten, die sich dadurch für Kunden ergeben können, findet nach wie vor großes Gehör auch in der nicht juristischen Presse.<br />
<br />
Als Fachanwältin, die in der Liste von Stiftung Warentest als "erfolgreich" aufgeführt ist (die Liste finden Sie <a href="https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4719373/" target="_blank">hier</a> ), habe ich etliche Fälle im letzten Jahr bearbeitet und es kommen ständig neue hinzu.<br />
<br />
Der Kollege Axel Pabst hat mich für seinen Blog um ein <a href="http://pabstblog.de/2015/01/erfahrungen-mit-fehlerhaften-widerrufsbelehrungen-in-darlehnsvertraegen/" target="_blank">Interview</a> zu meinen "Erfahrungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen" gebeten - das ich ihm natürlich gern gegeben habe.<br />
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Wenn Sie also noch überlegen sollten, ob auch Sie den Widerrufsjoker ziehen und sich ggf. von einem Kreditvertrag lösen und u.U. eine große Summe Geldes sparen können, sollten Sie dieses Interview lesen.....Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-36961522812646924852015-01-08T09:29:00.000-08:002015-01-08T09:29:24.437-08:00Auch für Unternehmer: Rückforderung von Bearbeitungsgebühren<br />
Das Jahr 2014 haben wir geschafft - am Ende wurde es ´mal wieder stressig: insbesondere die Verjährung der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Darlehen zum 31.12.2014 für alle Gebühren, die im Jahr 2011 und früher gezahlt worden waren, verlangte das Erstellen von vielen Güte- und Mahnbescheidsanträgen.<br />
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Was vielen aber gar nicht bewusst ist: auch Unternehmer bzw. Unternehmen können die Bearbeitungsgebühren zurück fordern, nicht nur Verbraucher.<br />
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Sowohl das AG Hamburg (4 C 387/12) als auch das AG Nürnberg ( 18 C 3194/13) haben das jeweils im November 2013 (18.11. bzw. 15.11.) entschieden. Es hat etwas gedauert - aber nun sind beide Urteile rechtskräftig.<br />
<br />
Das AG Hamburg führt aus:<br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">"Ferner fußt
diese Bewertung nicht auf Erwägungen des Verbraucherschutzes, die gegenüber
einem Unternehmer unangebracht wären. Die aufgeführten Gründe liegen insbesondere
im Wesen des Darlehensvertrages und der Interessenverteilung an den mit der
Bearbeitungsgebühr abgegoltenen Dienstleistungen zwischen den Parteien. Hierbei
bestehen keine Unterschiede zwischen einem Vertrag mit einem Verbraucher und
einem Unternehmer."</span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das AG Nürnberg</span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"><span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">"Dem steht
nicht entgegen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um
Verbraucherdarlehensverträge handelt, weil der Kläger die Darlehensverträge für
eine gewerbliche Tätigkeit, den Betrieb von Photovoltaikanlagen, aufgenommen
hat. Gemäß § 310 Abs. 1 BGB sind lediglich die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309
auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer gestellt
werden, nicht anzuwenden. Der hier vorliegende maßgebliche § 307 BGB findet
jedoch Anwendung. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gewerbetreibender durch
die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in gleicher Weise wie ein
Verbraucher unangemessen benachteiligt. Der Grundgedanke, dass für Tätigkeiten,
die im eigenen Interesse liegen, kein gesondertes Entgelt verlangt werden kann,
gilt für einen Unternehmer gleichermaßen wie für Verbraucher."</span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Zugegeben - es sind ersteinmal "nur" Urteile von Amtsgerichten. Wenn man aber bedenkt, dass es bei Unternehmenskredite oft um ganz andere Summen an Bearbeitungsgebühren geht als bei Verbrauchern, lohnt es sich jedenfalls, ernsthaft über eine Rückforderung nachzudenken.</span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Lassen Sie sich (fach-)anwaltlich beraten - die Rückforderungsansprüche für Bearbeitungsgebühren ab dem Jahre 2012 sind noch nicht verjährt !</span><br />
<o:p></o:p></span><br />
Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-72967182709381918922014-06-12T05:57:00.000-07:002014-06-12T05:57:44.532-07:00Zinsanpassungsklauseln bei Kontokorrentkrediten<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Die meisten Kontokorrent- oder Dispokredite sind mit variablen Zinssätzen ausgestattet. Diese erlauben es den Banken, je nach Marktsituation den Zinssatz anzupassen. Solche Klauseln sind grundsätzlich aber nur wirksam, wenn sie auch eine Regelung enthalten, wann die Zinssätze nach unten , also zugunsten des Kunden, korrigiert werden müssen.</span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Der Eindruck der Kunden - und auch meiner - ist jedenfalls, dass die Anpassung nach oben, die Erhöhung, sehr viel schneller und vollständiger vorgenommen wird als die Herabsetzung der Zinssätze. Dies ist für den Kunden umso ärgerlicher, weil die Banken sich selbst die Gelder fast zum Nulltarif besorgen können.</span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Aber es ist nicht nur ärgerlich, sondern schlicht teuer. In einem jetzt vom <a href="http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Oberlandesgericht+Stuttgart+entscheidet+ueber+Zinsanpassungsklauseln+im+Kontokorrentkredit/?LISTPAGE=1178276" target="_blank">OLG Stuttgart</a> entschiedenem Fall ergab sich daraus eine Differenz zugunsten des Kunden von rd. Euro 500.00,00.</span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Das OLG Stuttgart war nämlich der Ansicht, dass die von der Bank verwendete Zinsanpassungsklausel sei teilweise unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Die Bank sei verpflichtet, den Zinssatz in dem Maße zu senken, in dem der bei Vertragsschluss als Bezugsgröße heranzuziehende Zinssatz auf dem Geldmarkt (im vorliegenden Fall der Dreimonats-EURIBOR) sinke. Die Pflicht zur Zinssenkung müsse ausreichend klar und verbindlich geregelt sein und dürfe keine Abweichungen zum Nachteil des Kunden zulassen, die im Ermessen der Bank stehen. </span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Allerdings muss der Kunde aufpassen: das Gericht ging davon aus, dass der Anspruch auf (korrekte) Nachberechnung der Zinsen nach fünf Jahren verwirkt sei. Das hatte zur Folge, dass der Kunde trotz unwirksamer Zinsklausel im Endeffekt die Klage verloren hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.</span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Eine Überprüfung der Zinshöhen bzw. deren korrekte Absenkung innerhalb der letzten fünf Jahre bei veränderlicher Zinsklausel dürfte sich aber in sehr vielen Fallen lohnen - gerade weil seit 2009 die Zinsen für die Banken so dramatisch gesunken sind.....Lassen Sie sich (fach-)anwaltlich beraten !</span><br />
<span lang="EN-US" style="font-family: "Times New Roman","serif"; font-size: 12pt; mso-ansi-language: EN-US; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"><span style="color: #384149; font-family: "Verdana","sans-serif"; font-size: 8.5pt; mso-ansi-language: DE; mso-bidi-font-family: "Times New Roman"; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;"></span></span>Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-4262848778995362332014-06-04T06:09:00.001-07:002014-06-04T06:09:54.251-07:00Der Schatz im Silbersee - äääh UmzugskartonIch vertrete einen Mandanten, der vor einigen Jahren eine Grundschuld auf sein Haus hatte eintragen lassen. Diese Grundschuld diente zur Absicherung der örtlichen Sparkasse, die dem Sohn meines Mandanten Kredite in nicht unerheblicher Höhe zur Verfügung gestellt hatte. Der Sohn war Bäckermeister und betrieb ein entsprechendes Gewerbe. Leider buk er zu kleine Brötchen - und musste Insolvenz anmelden.<br />
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Die Sparkasse verwertete das Haus meines Mandanten und kam mit einem (kleinen) blauen Auge davon.<br />
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Mein Mandant jedoch hatte nicht nur sein Haus verloren, sondern auch seelisch und gesundheitlich Schäden davon getragen.<br />
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Ich habe ihn nicht nur in den Verhandlungen mit der Sparkasse vertreten und unterstützt, sondern auch seinen Erstattungsanspruch gegen seinen Sohn wegen der verwerteten Sicherheit im Insolvenzverfahren angemeldet.<br />
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Jetzt meldet sich der zweite Sohn bei mir. Er habe, als er seinem Vater beim Umzug ins Altersheim geholfen habe, in einem Karton Unterlagen gefunden. Darauf stünde etwas von "Sicherungsübereignung" und "Abtretung" - ob ich damit etwas anfangen könne.<br />
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Und siehe da: ich kann ! Es handelt sich einwandfrei um Sicherungsübereignungen, z.B. von diversen Kfz , und um Abtretungen von Ansprüchen aus zwei Lebensversicherungen. Die Gegenstände bzw. die Versicherungen sind genau bezeichnet und auch der Sicherungszweck (eventuelle Ansprüche wegen der Grundschuld) ist genannt.<br />
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Ich habe heute die Unterlagen mit einem Schreiben, in dem abgesonderte Befriedigung verlangt wird, an den Insolvenzverwalter geschickt. Natürlich wird dadurch nicht annähernd der Betrag herein kommen, den mein Mandant verloren hat - aber jeder Euro ist ein Trost...!<br />
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Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.com0