Bekanntlich haben der SEB ImmoInvest und CS Euroreal die Rücknahme der Anteile ( je Fonds rd. 6 Milliarden Euro) ausgesetzt. Beide Fonds haben den gesetzlich möglichen Zeitraum, in dem sie "geschlossen" bleiben können, vollständig ausgereizt. Der SEB ImmoInvest muss bis zum 5. Mai 2012 mitteilen, ob er wieder öffnet oder liquidiert, der CS Euroreal bis zum 18.05.2012.
Offiziell - also von den Gesellschaften selbst - heißt es, beide Fonds werden ab dem 06./19.05. wieder Anteile zurücknehmen. Dafür wäre eine Liquidität von ca. 30% des Gesellschaftskapitals erforderlich. Ob die Fonds diese Gelder "flüssig" haben werden, weiß zur Zeit niemand. Man munkelt, dass beide Gesellschaften durch Immobilienverkäufe Liquidität erzielt haben - aber erzählt wird viel.....
Kein Trost für Anleger ist, dass auch einige andere der "großen" Immobilienfonds, z.B. der AXA Immoselect, der KanAm grundinvest oder der TMW Weltfonds abgewickelt werden.
Zwar können die Anteile des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal noch über die Börse verkauft werden, aber nur mit erheblichen Abschlägen (z.Zt. rund 30%). Eine Abwicklung wird wahrscheinlich keinen Totalverlust für die Anleger bedeuten, aber doch erhebliche Einbußen. Außerdem kann sich die Abwicklung über Jahre hinziehen.
Deshalb ist auch an Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und unterlassener Aufklärung (z.B. über Provisionen und Kick-Backs) gegen Vermittler und/oder Banken zu denken - zumindest eine Prüfung der Ansprüche sollte in Erwägung gezogen werden. Oft bestehen gute Chancen und zumindest die beteiligten Banken können den Schadensersatz auch leisten.
Mittwoch, 18. April 2012
Dienstag, 10. April 2012
Die Deutsche Bank und ihr Inkassounternehmen
Meiner Mandantin wurden von der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ein Dispositions- und ein Ratenkredit wegen Zahlungsverzuges gekündigt, im Abstand von ca. 3 Monaten. Soweit - so korrekt. Dann wurde das bereits bekannte Inkassounternehmen Konsul Inkasso GmbH, das unter derdelben Adresse firmiert wie die zuständige "Abwicklungsabteilung" der Deutschen Bank, eingeschaltet. Es schrieb meine Mandantin an - ohne Beifügung einer Vollmacht, dafür aber unter Aufbau von massivem Druck. Meine Mandantin wandte sich daraufhin an ihrem damaligen Wohnort an eine Schuldnerberatung, die versuchte, mit der Deutschen Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln. Dies scheiterte insbesondere daran, dass das Inkassounternehmen nicht willens oder in der Lage war, zu begreifen, dass es um zwei Kredite geht und eine Vereinbarung natürlich nur Sinn macht, wenn sie beide Forderungen umfasst.
Schließlich wurde für beide Forderungen das Mahnverfahren - im Abstand von ca. 6 Monaten - eingeleitet. Meine Mandantin legte auf Anraten der Schuldnerberatung Widerspruch ein und versuchte mit deren Hilfe nochmals eine gütliche Einigung - wieder vergebens....
Nach einem Umzug wandte sich die Mandantin schließlich hilfesuchend an mich. Mir standen zwar keine anderen Argumente zur Verfügung als der Schuldnerberatung - aber ich habe mich direkt an die Deutsche Bank gewendet (schließlich lag ja keine Vollmacht der Inkassogesellschaft vor) und siehe da: innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Vollmacht der Konsul Inkasso GmbH vorliegen und die von mir vorgeschlagene Rückführungsvereinbarung !
DAS wäre auch für alle Beteiligten einfacher zu haben gewesen..........
Schließlich wurde für beide Forderungen das Mahnverfahren - im Abstand von ca. 6 Monaten - eingeleitet. Meine Mandantin legte auf Anraten der Schuldnerberatung Widerspruch ein und versuchte mit deren Hilfe nochmals eine gütliche Einigung - wieder vergebens....
Nach einem Umzug wandte sich die Mandantin schließlich hilfesuchend an mich. Mir standen zwar keine anderen Argumente zur Verfügung als der Schuldnerberatung - aber ich habe mich direkt an die Deutsche Bank gewendet (schließlich lag ja keine Vollmacht der Inkassogesellschaft vor) und siehe da: innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Vollmacht der Konsul Inkasso GmbH vorliegen und die von mir vorgeschlagene Rückführungsvereinbarung !
DAS wäre auch für alle Beteiligten einfacher zu haben gewesen..........
Donnerstag, 5. April 2012
Ei, Ei, Ei - mein Ostergeschenk
Heute morgen hatte ich im Mailpostfach eine Anfrage eines Kollegen: er habe ein Mandat bearbeitet und als "Anhang" habe der Mandant noch eine Frage, ob ich das Mandat gegen "die Gelben" übernehmen könne. Der Kollege hatte auch gleich 2 pdf-Dateien beigefügt. In einem Brief an den potentiellen Mandanten bestätigte die Bank, dass sie mit der Ablösung eines Kredites gegen Zahlung von xxxx Euro einverstanden sei. Beigefügt war noch eine Berechnung, wie sich der Betrag zusammen setzt - u.a. waren dort - völlig korrekt - die Kosten einer Löschungsbewilligung für die zur Kreditsicherung bestellte Grundschuld aufgeführt. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Gebühr der Bank, sondern nur um die Notarkosten, die für die Beglaubigung anfallen. Es folgt weiter der Hinweis, dass sich für den Fall, dass der Kunde statt einer Löschungsbewilligung eine Abtretungserklärung erwünscht, die Kosten erhöhen.
Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......
Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
- die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss aber nicht immer zwingend geschehen).
Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.
REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....
Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......
Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
- die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss aber nicht immer zwingend geschehen).
Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.
REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....
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