tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post439820172526278758..comments2022-03-25T05:44:07.942-07:00Comments on Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Bank-, Erb- und Wirtschaftsrecht: Anwaltsgebühren - heute ´mal extremRechtsanwältin Anja Uelhoffhttp://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.comBlogger47125tag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-61096259519156848122012-05-14T05:26:35.087-07:002012-05-14T05:26:35.087-07:00"Wenn man dann auch noch einen Tweet vorher m..."Wenn man dann auch noch einen Tweet vorher mitgeteilt bekommt, daß eine Hartz IV Empfängerin in Ihrer Verzweiflung einen Polizisten mit einem Messer attakiert hat und deswegen erschossen wurde, vergeht mir mein Wille, die Welt mit einem Augenzwinkern zu betrachten.<br /><br />Die wollte lediglich ein paar Euro, damit sie für den Rest des Monats über die Runden kommt."<br /><br />Hätte der Polizist sich für soziale Gerechtigkeit erstechen lassen sollen? <br />*kopfschüttel*Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-23743895885091660152011-07-28T23:26:02.396-07:002011-07-28T23:26:02.396-07:00Der Frontal 21 Bericht ist vom 04.03.2005
http://...Der Frontal 21 Bericht ist vom 04.03.2005<br /><br />http://web.archive.org/web/20060219020846/http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00.html<br /><br />Gibt es eine Fundstelle für das angebliche Urteil eines Landgerichts das dem RA das Honorar zugesprochen haben will?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-13651356954125671642011-07-08T00:24:42.290-07:002011-07-08T00:24:42.290-07:00"Soll auf einem Bericht von Frontal 21 beruhe..."Soll auf einem Bericht von Frontal 21 beruhen"<br /><br />Gibt es dazu auch belastbarere Quellen? Ich finde diesen Text nämlich beim googlen nur in diversen Foren, der kursiert schon seit mindestens 2005. Ich vermute fast, daß das nur ein Scherz ist, den alle Welt mal wieder nachplappert.friedahttps://www.blogger.com/profile/14614524206136862904noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-12159127599759599472011-06-07T01:55:37.063-07:002011-06-07T01:55:37.063-07:00Tzzz... Sachliche Diskussion stelle ich mir anders...Tzzz... Sachliche Diskussion stelle ich mir anders vor. Das ist ja hier der reinste Zickenkrieg...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-43829945176622914212011-05-21T15:02:28.541-07:002011-05-21T15:02:28.541-07:00Sie haben Recht. DAS wirds gewesen sein! Der Rentn...Sie haben Recht. DAS wirds gewesen sein! Der Rentner ist in Wahrheit die "treibende Kraft" hinter dieser Farce gewesen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-38823987349364088772011-05-21T11:14:38.731-07:002011-05-21T11:14:38.731-07:00@Anonym
Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass der R...@Anonym<br />Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass der Rentner so "brastig" auf das FA war, dass er den Anwalt entsprechend beauftragt hat, um dem FA zu richtig eins auszuwischen, damit die zukünftig mehr Sorgfalt walten lassen......Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttps://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-79743401462862801802011-05-21T10:35:29.940-07:002011-05-21T10:35:29.940-07:00Anonym scheint etwas gespalten zu sein.Anonym scheint etwas gespalten zu sein.IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-6109401057435093452011-05-21T07:54:43.865-07:002011-05-21T07:54:43.865-07:00"Warum soll ich mich dann von seinem Verhalte..."Warum soll ich mich dann von seinem Verhalten distanzieren, ich kenne ja seine Beweggründe nicht."<br /><br />Konstruieren Sie bitte einmal einen möglichen Beweggrund, der die Forderung in Ihren Augen plausibel machen und wirlich rechtfertigen könnte.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-60473464974962790692011-05-21T07:25:13.434-07:002011-05-21T07:25:13.434-07:00ichinberlin ist offenbar leicht in Erstaunen zu ve...ichinberlin ist offenbar leicht in Erstaunen zu versetzen ...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-18163270792025272992011-05-20T21:04:14.028-07:002011-05-20T21:04:14.028-07:00Na, ist es denn die Möglichkeit????Na, ist es denn die Möglichkeit????IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-27504739923199290562011-05-20T16:09:10.065-07:002011-05-20T16:09:10.065-07:00Diejenigen, die sich über das Niveau der Kommentar...Diejenigen, die sich über das Niveau der Kommentare hier beklagen, mögen bitte beachten, daß sich hinter "Anonym" mehrere unterschiedliche Poster "verbergen".Anonymhttp://www.google.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-66958935398254302432011-05-20T08:25:48.405-07:002011-05-20T08:25:48.405-07:00Ich habe ja irgendwie die Vermutung, dass der Beri...Ich habe ja irgendwie die Vermutung, dass der Bericht eine Ente ist. <br /><br />Mir fällt keine Berechnungsgrundlage für (ersatzfähigen) Schaden ausser dem RVG ein und dieses sieht eine Kappung bei einem Streitwert von 30.000.000 EUR vor (§ 22 Abs. 2 RVG).<br /><br />Ausser in meinen wildestens Träumen kann ich mir nicht vorstellen, wie der Kollege hieraus 2,5 Millionen EUR Gebühren errechnen will oder das bzw. die Verfahren so geführt wurden, dass eine entsprechende Anzahl von Gebührentatbeständen zusammenkommt.<br /><br />Das<br /><br />"Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge."<br /><br />kann einfach nicht stimmen. Auch nach BRAGO nicht.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-41886787558087741752011-05-20T08:04:53.146-07:002011-05-20T08:04:53.146-07:00Uiuiuiui - so viele Kommentare....Ich will nur kur...Uiuiuiui - so viele Kommentare....Ich will nur kurz etwas dazu sagen bzw. schreiben:<br /><br />1) Es kann sein, dass die Geschichte schon älter ist. Den Text, der in Anführungszeichen und kursiv steht, habe ich wörtlich übernommen.<br /><br />2) Ich weiß nicht, was den Kollegen dazu bewogen hat, so abzurechnen und das Honorar einzuklagen - und auch nicht, wie diese Summe zustande gekommen ist.<br /><br />3) Wenn man der Geschichte glaubt, hat ihm ein ordentliches Gericht ( ein Landgericht) dieses Honorar in einem Verfahren tatsächlich zugesprochen. Er hat es also nach den Buchstaben des Gesetztes "zu Recht" bekommen. Warum soll ich mich dann von seinem Verhalten distanzieren, ich kenne ja seine Beweggründe nicht. Eine andere Frage ist, wie ich mich verhalten hätte - das kann ich jetzt so pauschal auch nicht sagen....<br /><br />4) Dass der betroffene Bürger zum Anwalt gegangen ist, nachdem er versucht hatte, das Finanzamt zu einem anderen Verhalten zu bewegen und schließlich schon sein Konto "gesperrt" war ( oder gar gepfändet ??), kann ihm wohl wirklich auch keiner verdenken.Rechtsanwältin Anja Uelhoffhttps://www.blogger.com/profile/13858141341510976906noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-67878448401691922812011-05-20T07:57:13.532-07:002011-05-20T07:57:13.532-07:00Wobei der Streitwert der Klage der Zahlungsforderu...Wobei der Streitwert der Klage der Zahlungsforderung gegenüber dem FA entspricht, mit obigem Rechenbeispiel also 141.568,11 Euro.<br /><br />Insofern sind die 2,5 Millionen noch unerreichbarer geworden.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-83767187453552506472011-05-20T07:13:53.773-07:002011-05-20T07:13:53.773-07:00Ach natürlich, jetzt fällt es mir wie Schuppen aus...Ach natürlich, jetzt fällt es mir wie Schuppen aus den Haaren:<br /><br />Die Honorarnote für den Einspruch geht ja an den Mandanten und nicht an das Finanzamt. Und dann muss der Anwalt den Mandanten gegen das FA vertreten, damit der das Geld vom FA wiederbekommt.<br /><br />Jetzt ist alles klar.<br /><br />Vielen lieben Dank.IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-48201064832264855502011-05-20T07:11:37.883-07:002011-05-20T07:11:37.883-07:00Ja, in die Geschäftsgebühr würde der Einspruch mit...Ja, in die Geschäftsgebühr würde der Einspruch mit dem Antrag fallen.<br /><br />Die dem Mandanten entstandenen Gebühren des RA sind aber ein Schaden, so dass das FA zum Ersatz verpflichtet ist (zumindest wurde, wie man sieht, darüber gestritten; leider ist aber nicht ersichtlich, ob bereits wegen der Ersatzpflicht als solches oder nur über die Höhe gestritten wurde).<br /><br />Insofern gehören auch die weiteren Gebühren zum selben Lebenssachverhalt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-9042801008024630122011-05-20T07:00:31.156-07:002011-05-20T07:00:31.156-07:00Ah danke.
Aber hier ist ja wohl nur der (außerger...Ah danke.<br /><br />Aber hier ist ja wohl nur der (außergerichtliche) Einspruch als Rechtsmittel gegeben, verbunden mit einem AdV-Antrag. Allenfalls, falls der Einspruch verfristet wäre, ein Antrag auf Korrektur nach § 129 AO, verbunden mit einem Stundungsantrag.<br /><br />Da bin ich doch noch lange nicht beim Gericht. Der Fall ist doch derart sonnenklar, dass das Finanzamt dem Einspruch abhelfen muss. Ein Verfahren vor dem FG kommt ja ohnehin erst nach beendetem Einspruchsverfahren in Frage (oder im Fall der Sprungklage nach Zustimmung des FAs).<br /><br />Der einzige Weg außer Haus, den ich da gehen müsste, wäre der zum Briefkasten.IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-10608601164615557892011-05-20T06:51:02.249-07:002011-05-20T06:51:02.249-07:00Verfahrensgebühr ist die Gebühr für das Betreiben ...Verfahrensgebühr ist die Gebühr für das Betreiben einer gerichtlichen Angelegenheit <br /><br />Geschäftsgebühr ist das Gegenstück in nicht rechtsanhängigen Angelegenheiten, wobei diese in der gleichen Angelegenheit - und soweit der RA das Verfahren bereits vor Anhängigkeit bearbeitete - zur Hälfte der Verfahrensgebühr angerechnet wird.<br /><br />Eine Terminsgebühr fällt u.a. für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins an.<br /><br />Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten<br /><br />Streitwert 30.000.000 Euro<br /><br />1,30 Geschäftsgebühr 118.944,80 Euro<br />Auslagenpauschale 20,00 Euro<br />19% Umsatzsteuer 22.603,31 Euro<br /><br />Summe Außergerichtliche Tätigkeiten 141.568,11 Euro<br /><br />Anwaltskosten für Vertretung im Klageverfahren<br /><br />Streitwert 30.000.000 Euro<br /><br />1,30 Verfahrensgebühr 118.944,80 Euro<br />./. 0,65 Geschäftsgebühr -59.472,40 Euro<br />1,20 Terminsgebühr 109.795,20 Euro<br />Auslagenpauschale 20,00 Euro<br />19% Umsatzsteuer 32.164,64 Euro<br /><br />Summe Klageverfahren 201.452,24 Euro<br /><br />Gesamtbetrag: 343.020,35 Euro<br /><br />Terminsgebühren können natürlich öfters anfallen. Je nach Instanz und Tatbestand können weitere Gebühren hinzukommen oder die Höhe sich verändern.<br /><br />Jedenfalls kommt man aber nicht mit einer Instanz auf 2,5 Millionen Euro.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-7782291527533636722011-05-20T06:20:52.340-07:002011-05-20T06:20:52.340-07:00Ah danke, das ist doch mal was.
Eines verstehe ic...Ah danke, das ist doch mal was.<br /><br />Eines verstehe ich - als einfacher StB - nicht:<br /><br />"(jeweils 1 Geschäfts-, Verfahrens-, Terminsgebühr)"<br /><br />In der Steuerberatergebührenordnung heißt es einfach in § 40 (1) Satz 1: Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E.<br /><br />Das wars auch schon, mehr fällt da nicht an. Was ist die Verfahrensgebühr und was die Terminsgebühr?IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-74056194023671418462011-05-20T06:11:13.701-07:002011-05-20T06:11:13.701-07:00Irgendwas kann an dem Bericht nicht stimmen oder i...Irgendwas kann an dem Bericht nicht stimmen oder ist nicht vollständig ausgeführt.<br /><br />Grundlage: akt. Fassung des RVG, Mittelgebühr(Regelfall) in der außerger. Vt.<br /><br />Der maximale Streitwert einer Sache kann 30M EUR betragen, woraus sich für einen Rechtszug inkl. außergerichtlicher Vertretung Gebühren i.H.v. brutto 408181,90 EUR errechnen lassen (jeweils 1 Geschäfts-, Verfahrens-, Terminsgebühr). <br /><br />Damit der RA 2,5M EUR in dieser Sache abrechnen konnte, musste das Ding durch mehrere Instanzen gejagt worden sein, mit mehreren Termin in den betreffenden Instanzen.<br /><br />Insofern ist eines schon einmal unrichtig:<br /><br />Das mit mit nur einem (1) Schreiben 2,5 Millionen EUR verdient.<br /><br />;-)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-83902080322874589652011-05-20T05:27:52.255-07:002011-05-20T05:27:52.255-07:00"welch Idiotie beinhaltet die These"
Nu..."welch Idiotie beinhaltet die These"<br /><br />Nunja, das zu erahnen kostet wahrlich nicht viel Geisteskraft. Ich kenne allerdings die Frau nicht so gut wie Sie und kann deshalb nicht sagen, ob sie sich durch irgendeinen Umstand gezwungen sah.<br /><br />Anonym schribt solch ein Emotionsausbruch natürlich einfach.<br /><br />Dabei wollte ich doch nur wissen, wie sich die 2,5 Mio berechnen.IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-63990849756199738952011-05-20T05:21:44.221-07:002011-05-20T05:21:44.221-07:00Belustigt, verwirrt und irgendwie erschrocken wund...Belustigt, verwirrt und irgendwie erschrocken wundere ich mich über die Diskussionskultur unter diesem Beitrag. Möchtegern-Weltverbesserer schimpfen auf die bösen, bösen Anwälte, die viel zu viel verdienen... In welchen Selbstbetrug muss man denn verfallen sein, um vorzuschlagen, dass der Anwalt ja aus purer Nachsicht einen Betrag von 2000 Euro in Rechnung stellen soll, anstelle der nach RVG entstandenen 2,5 Mio Euro? Niemand würde das machen, niemand. <br /><br />Auch der Einwurf mit der SGBII-Empfängerin oben ... welch Idiotie beinhaltet die These, dass - wenn sie reich gewesen wäre - sie noch leben würde... Die Frau wurde nicht dazu gezwungen, einen Polizisten mit einem Messer in den Bauch zu stechen. Hätte sie das nicht getan, würde sie noch leben. So einfach.<br /><br />Hier liest es sich langsam wie bei U.V., äusserst schade.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-39933792928458621802011-05-20T04:08:03.042-07:002011-05-20T04:08:03.042-07:00Wie Anonym drei Kommentare weiter oben gesagt hat:...Wie Anonym drei Kommentare weiter oben gesagt hat: Die Rechtsanwälte verdienen das Geld nicht. Es fällt an :-)IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-11003491740399998242011-05-20T04:01:14.091-07:002011-05-20T04:01:14.091-07:00Rechtsanwälte verdienen viel zu viel Geld...Rechtsanwälte verdienen viel zu viel Geld...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7206520308130357293.post-80737073262089452362011-05-20T03:42:50.988-07:002011-05-20T03:42:50.988-07:00"Was hätte den Anwalt gehindert, eine Rechnun..."Was hätte den Anwalt gehindert, eine Rechnung über 2000 Euro zu stellen"<br /><br />Die Tatsache, dass er mehr in Rechnung stellen KANN?<br /><br /><br /><br />"Die Gebühr ergibt sich aus dem RVG "<br /><br />Ich wusste es immer. Ich hätte RA statt StB werden sollen. 2,5 Mio gegen 40.000...IchInBerlinhttps://www.blogger.com/profile/09856685878544613386noreply@blogger.com