Montag, 24. Mai 2010

Gerichtssprache ist deutsch

...so sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor. In einigen Bundesländern laufen aber bereits Pilotprojekte, um dies zu ändern und Prozesse auch in englicher Sprache durchführen zu können. Erste mündliche Verhandlungen haben bereits statt gefunden.

Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.

2 Kommentare:

  1. Vorschläge: "abstraction principle" oder "that crazy german thing no one outside of Germany understands, you know ... the one where they splice contracts without any apparent reason."

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  2. RAin Anja UelhoffFreitag, 01 Juli, 2011

    .....den 2. Vorschlag finde ich sehr Kreativ ,-)

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