Freitag, 1. Juli 2011

Verbesserte Anlegerrechte - wer´s glaubt

Heute treten Veränderungen des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes) in Kraft, die die Rechte der Anleger beim Investment-Fonds-Sparen verbessern sollen. (  hier  geht es zur Pressemitteilung des BMF)

Es sollen mit den europaweit vereinheitlichten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (sog. „key information document, KID“) Anlageziele, Kosten und Wertentwick­lung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds  in übersichtlicher und verständlicher Form dargestellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Investmentfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung zu stellen.

Bei Fondsverschmelzungen, die ja in letzter Zeit deutlich häufiger erfolgen,  sollen Anleger zukünftig deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert werden.

Intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt, sind zukünftig nicht mehr möglich.

Im Jahresbericht einer Fondsgesellschaft müssen außerdem die sogenannten Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen, offen gelegt werden.



Ich hoffe nur, dass das "hehre Ziel" der Verbesserung der Anlegerrechte auch in der Praxis tatsächlich gelingt. Ich habe da so meine Zweifel - und wenn man sich z.B. die Handhabung der "Beratungsprotokolle" beim Wertpapierkauf so anschaut, dürften diese Zweifel sehr berechtigt sein.....

2 Kommentare:

  1. Und gelegentlich stellt sich heraus, dass ein von Presse und Fernsehen präsentiertes "Beratungsopfer" gar keines ist:
    "Herbert Sch. hat sich des versuchten Prozessbetruges schuldig gemacht, urteilte das Amtsgericht München und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung."...
    "Die Papiere könne er niemals geordert haben, da er zu diesem Zeitpunkt in Spanien war. In einem Fernsehbeitrag behauptete er: "Meine Unterschrift ist auf das Formular manipuliert worden", wie man noch heute in einem Internetforum nachlesen kann. Wegen des Verdachts einer Falschaussage übergab der Richter den Vorfall der Staatsanwaltschaft. Schließlich legte Sch. über seinen Verteidiger ein Geständnis vor dem Amtsgericht ab, dass er die Papiere doch geordert habe."
    Quelle : Hamburger Abendblatt v. 16.07.2011

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  2. RAin Anja UelhoffDienstag, 19 Juli, 2011

    ... ja, das habe ich auch gelesen. Aber "Schwarze Schafe" gibt´s ja überall !

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