Donnerstag, 1. März 2012

Grand Hotel Heiligendamm - der "weiße Alptraum" für die Anleger

Trotz diverser Rettungsversuche: die Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Fonds KG) ist insolvent.

Nachdem die Anteilseigner in der Vergangenheit bereits Kapitalschnitte hinnehmen mussten, werden sie nun mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den überwiegenden Rest des angelegten Kapitals verlieren.

Zwar behauptet der Geschäftsführer, A. Jagdfeld, die Gläubiger würden im Insolvenzverfahren kein Geld verlieren. Abgesehen davon, dass dies schon bei Beginn diverser Insolvenzen versprochen, aber nur selten gehalten wurde -  Anleger sind eben rechtlich keine "Gläubiger", sondern Gesellschafter, die der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Fonds KG) Eigenkapital in Form ihres Kommanditanteils zur Verfügung gestellt haben.

Wenn die Kapitalanleger also etwas von ihrem Geld retten wollen, müssen sie versuchen, dies über Schadensersatzansprüche bei den vermittelnden (bzw. "verkaufenden") Banken, Finanzberatern oder sonstigen haftenden Personen zu realisieren. Ansätze hierzu können sich z.B. ergeben, wenn das angelegte Geld zur Alterssicherung dienen sollte, über Risiken unzureichend informiert wurde (z.B. über steuerliche Risiken oder die Gefahr, erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen) oder über Kostenund / oder Provisionen nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Wurde der Kauf des Anteils durch Kredite finanziert, kommt auch ein Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht.

Ob Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können, bedarf immer einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.

Wie auch immer: Anleger des Grand Hotel Heiligendamm werden einen langen Atem brauchen - gestärkt durch frischen Wind von der Ostsee.....

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