Dienstag, 22. Mai 2012

Volksbanken - auch nicht mehr das, was sie ´mal waren

Eine Mandantin kommt und ist verzweifelt: sie hat für die Firma ihres Ehemannes, die inzwischen in der Insolvenz ist, eine Bürgschaft übernommen.
Die Volksbank habe auch einen vollsreckbaren Titel über die Bürgschaftsforderung und drohe jetzt zu vollstrecken.

Bei Überprüfung der Bürgschaftsurkunde ergibt sich relativ schnell, dass man diese mit einiger Erfolgsaussicht "aus der Welt" bekommen hätte. Bei Durchsicht des Urteils fällt auf, dass gegen die Msandantin seinerzeit (2009) ein Versäumnisurteil ergangen ist - sie war nicht einmal anwaltlich vertreten. Auf meine Frage, warum sie sich denn damals nicht gegen die Klage gewehrt habe, erzählt sie mir, dass die Volksbank zu ihr gesagt hätte, sie habe schließlich die Bürgschaft unterschrieben und könne sich gegen eine Verurteilung nicht wehren, da sei es billiger, wenn sie gar nichts mache.

Hhhhhmmmmm....... Warum man denn nicht ein notarielles Schuldanerkenntnis gefordert hat (war noch kostengünstiger gewesen wäre), erschließt sich mir jetzt nicht....

Die Volksbank  hat jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten, was ja grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie rechnet jedoch zu dem Einkommen meiner Mandantin das Kindergeld und den Kindesunterhalt dazu und kommt so zu einer Ratenhöhe von über Euro 700,00 monatlich. Wenn man bedenkt, dass das Kindergeld als Sozialleisung nach gewissen Vorkehrungen unpfändbar ist und der Kindesunterhalt ein Anspruch der unterhaltsberechtigten Kinder ist, der lediglich "zu Händen" meiner Mandantin gezahlt wird, ergibt sich nach der Pfändungstabelle ein pfändbarer Betrag von ca. Euro 150,00 pro Monat.

Da will doch die Volksbank meine Mandantin ein weiteres Mal über den Tisch ziehen ......

7 Kommentare:

  1. Na ja, entweder ergibt die rechtliche Prüfung, dass die Forderung nicht berechtigt ist, dann zahlt man auch nicht. Oder die Forderung ist berechtigt, dann kann von "über den Tisch ziehen" eigentlich keine Rede sein. Eine Ratenzahlung ist immerhin per se schon einmal ein Entgegenkommen des Gläubigers.

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  2. Nö. Die Alternative zu einer Ratenzahlung ist die Zwangsvollstreckung des Gläubigers insbesondere in die monatlichen Einkünfte. Wenn da nicht mehr als 150 EUR zu holen ist, braucht die Ratenzahlung auch nicht höher zu sein.

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  3. Die Bürgschaftsforderung war m.E. nicht berechtigt, da formelle Fehler vorlagen. Hat nur leider niemand überprüft damals......

    Und was die Ratenzahlung angeht: Euro 700,00 zu verlangen, wenn bei einer Pfändung nur Euro 150,00 zu erlangen sind, ist schon "engagiert". Wahrscheinlich hofft die VoBa, dass Mdt. weder weiß das Kindergeld und Kindesunterhalt nicht von ihr gepfändet werden können und / oder dass die Pfändungsfreigrenzen meiner Mandantin nicht bekannt sind !

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  4. Eine Pfändung muss sich ja nicht auf die laufenden Einkünfte beschränken, wer weiß ob die Mandantin nicht einen schicken Flachbildschirmfernseher in Übergröße zuhause stehen hat oder Erspartes auf dem Konto? Und manch einer ist ja bereit, zur Vermeidung einer eidesstattlichen
    Versicherung und von Einträgen in Schuldnerkarteien doch mehr zu zahlen als der Pfändungsfreibetrag hergibt.

    Die Höhe der Ratenzahlung sollte ja auch in Relation zur Höhe der Schulden stehen. Wenn die Rate dann so niedrig ist, dass nicht einmal Zinsen abgedeckt werden und die Schulden im Endeffekt noch weiter anwachsen, dann ist dem Schuldner damit auch nicht gedient.

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  5. Wenn es ziemlich offensichtlich ist, daß die Forderung der Bank unbegründet ist, wie wäre es denn mit einer Betrugsanzeige? Die BGH-Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit der Ehegattenbürgschaften gibt es doch schon seit Jahrzehnten!

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  6. ...nein, die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften passt hier gerade nicht. Es waren formale Fehler.......

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  7. Meine Mutter war über 50 Jahre Kundin bei einer Volksbank. Sie hat mit Wertpapieren Geld verdient und auch verloren. Mein Mann und ich waren dort
    auch Kunde. Mein Mann hatte dann für meine Mutter gebürgt (leider). Er wurde über das marode Depot meiner Mutter im Vorfeld nicht aufgeklärt. Erst
    als die Bürgschaft fällig wurde, meinten die Bänker, ob wir das überzogene Konto auch ausgleichen würden. Meine Mutter bekam 90jährig noch Rentenpfändung. Mein Mann hatte sich von der Volksbank verklagen lassen. Leider verloren. Recht haben und recht bekommen ist zweierlei. Aber Vorsicht vor den Bankangestellten, denn der Kunde wird als Lügner dargestellt. Wir haben inzwischen die Bank gewechselt.
    Was ist Sittenwidrigkeit - Betrug - falsche Aussagen.
    Über Herrn Heiko Thieme, New York, hatten wir für eine Brückenfinanzierung Geld zur Verfügung gestellt. Obwohl Herr Thieme wußte das Insolvenz angemeldet wurde. Er ließ das Geld von uns fließen. Wir hätten einen Container voller Batterien haben sollen. Zuletzt in 2. Instanz bekamen wir 50 % vom Einsatz von Herrn Thieme. Der Richter sagte, wenn sie dem nicht zustimmen, wissen sie nicht gegen wen sie Klagen sollen und wo.

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