Im März 2011 hatte ich hier über die Besonderheit berichtet, dass Bremer Landesbank und die Landessparkasse zu Oldenburg sich ihre eigenen Titel schaffen und daraus vollstrecken dürfen.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Vorschriften für verfassungswidrig erklärt ( Beschluss vom 18.12.2012 ) - und zwar aus den Gründen, die das OLG Oldenburg zur Vorlage bewegt haben.
Zu beachten ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen getroffen hat: so dürfen begonnene Zwangsvollstreckungen fortgeführt werden. Den Kreditinstituten ist eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 31. Januar 2013 gewährt worden, in der die bisherigen Regelungen weiter Grundlage für die Zwangsvollstreckung sein können. Über diesen Zeitpunkt
hinaus bleibt die Selbsttitulierung bei bestimmten Rechtsgeschäften möglich, die vor dem 1. Februar 2013 abgeschlossen worden sind.
Tja - hat sich ausgeherrscht, kleiner König Kalle Wirsch !
Donnerstag, 24. Januar 2013
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