Auf dem sog. "grauen Kapitalmarkt" herrschte bislang Wild-West-Mentalität: die Produkte sind so gut wie unreguliert - und auch die Beratung und der Vertrieb unterlagen kaum Grenzen. So konnte sich jedermann "Finanzberater" nennen - auch wenn er nicht einmal wußte, was ein "Rectapapier" ist. Die Verhaltensvorschriften des WpHG gelten nicht, der BGH hat seine Kick-Back-Rechtsprechung auf die Banken begrenzt, Beratungsprotokolle waren nicht erforderlich.
Seit dem 01.01.2013 ist jedoch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft getreten. Damit werden u.a. Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung benötigt, um als Finanzvermittler bzw. -berater tätig sein zu dürfen. Auch sonst werden die Regeln, die bisher nur für die Banken galten, auf die "Freien" und die "großen" Finanzdienstleister übertragen.
Wird jetzt alles besser ? Nun, ein bißchen vielleicht. Immerhin wird es schwerer, die Produkte ohne Sachkunde und ohne Aufklärung zu verkaufen. Andererseits: auch Banken und Sparkassen, für die die strengen Regeln ja schon länger gelten, verkaufen auch heute noch jeden Tag Schiffs-, Medien-, Solar-, Windernergie-, Immobilien- und sonstige Fonds --- und viele Kunden verlieren dabei viel Geld !
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