Ein schlesisches Sprichwort aus dem 17. Jahrhundert besagt:
"Den Advokaten muß man güldene Lichter anzünden, wenn sie das Recht finden sollen."
Das nicht gerade, aber der Mandant sollte schon darauf achten, dem Anwalt alle Unterlagen zum Fall auszuhändigen - sonst kann es im Laufe des Verfahrens eine böse Überraschung geben.......
Dienstag, 23. April 2013
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