Ich hatte hier über die Insolvenz der WGF AG berichtet, die ja in erheblichem Umfang Unternehmensanleihen, die auch von Kleinanlegern gezeichnet worden waren, begeben hatte.
Inzwischen hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 17. September das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WGF AG aufgehoben.
Der Vorstand hatte in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan entwickelt. Dieser ist zwischenzeitlich rechtskräftig, die Durchführung (Planerfüllung) wird von einem durch das Insolvenzgericht bestellten Sachwalter überwacht.
Der Vorstandsvorsitzender der WGF AG geht davon aus, dass den Anleihegläubigern eine Quote von 60 Prozent und mehr zurückgezahlt wird. Damit verlieren die Anleger zwar einen erheblichen Teil ihrer Kapitalanlage, andererseits werden in "normalen" Insolvenzverfahren oft nur Quoten von ca. 10% erreicht.
Bleibt zu hoffen, dass all diejenigen, die ihr Geld in eine Anleihe der WGF AG investiert hatten, ihre Forderung im Insolvenzverfahren auch angemeldet haben - denn sonst dürften sie leer ausgehen.....
Mittwoch, 25. September 2013
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