Prokon droht unverhohlen mit Insolvenz - was tun als Anleger ?
Zunächst: Nerven bewahren - nichts unterschreiben !
Die meisten Anleger wissen wahrscheinlich gar nicht so genau , WAS sie da eigentlich gezeichnet haben. Meistens dürfte es sich um Genußrechte handeln - die im Ernstfall nur wenig Rechte geben ....
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Prospekt an mehreren Stellen falsch.
In vielen Fällen kann man auch den Vertrieb - also den Verkäufer - in Anspruch nehmen.
Wichtig ist jedenfalls eine fachanwaltliche Beratung.
Sonntag, 12. Januar 2014
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