Donnerstag, 29. März 2018

Autokredit widerrufen - und den Diesel ohne Wertverlust zurückgeben


In den letzten Tagen erreichen mich vermehrt Anfragen von Autokäufern, die sich für einen Dieselmotor entschieden hatten. Sie sind insbesondere wegen der drohenden Fahrverbote in etlichen Städten, aber auch wegen des bereits jetzt erheblichen Wertverlustes ihres Autos besorgt.

Der erste Gedanke ist oft, VW, Mercedes, BMW, Opel, Renault und wie sie alle heißen als Hersteller auf Schadensersatz oder Rücknahme des Kfz zu verklagen.

Oft gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: wer als Verbraucher sein Auto ganz oder teilweise finanziert hat (dazu gehört auch Leasing) muss von der finanzierenden Bank über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ist die Belehrung nicht korrekt oder gar verwirrend, kann der Darlehensvertrag oft auch heute noch widerufen werden.

Man kennt diese Möglichkeit, sich aus Krediten lösen zu können, auch unter dem Stichwort „Widerrufsjoker“. Allerdings ist dies den meisten Verbrauchern vor allem im Zusammenhang mit Baufinanzierungen ein Begriff.

Das Besondere bei finanzierten Autos (Neu – und Gebrauchtwagen): meist erfolgte Kauf und Finanzierung „aus einer Hand“. Denn nahezu alle bekannten Automarken haben eigene Finanzierungsinstitute oder arbeiten zumindest eng mit bestimmten Banken zusammen.

Rechtlich handelt es sich dabei um sog. „verbundene Geschäfte“ – mit der Folge, dass bei Widerruf des Kreditvertrages auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. D.h.: der Kunde erhält alle geleisteten Zahlungen (incl. der Anzahlung) zurück und darf dafür das Auto wieder abgeben. Selbst wenn er für die Zeit, in der er das Auto gefahren hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen muss (ob er das muss, ist noch nicht geklärt), trägt er jedenfalls nicht den Wertverlust des (Diesel-) Fahrzeugs.

Im übrigen gibt es die Möglichkeit des Widerrufs nicht nur für Dieselautos - es gibt ja auch andere Gründe (z.B. Umzug ins Ausland) aus denen man aus der Finanzierung aussteigen möchte.

Und wann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen? Nun, einige Fallgruppen sind typisch:

-  - laut Vertrag müssen auf die Darlehenssumme Zinsen gezahlt werden, in der Widerrufsbelehrung heißt es aber, dass zwischen Widerruf und Rückzahlung 0,00 Euro zinsen täglich gezahlt werden müssen

-       - der Kunde wird nicht im Vertrag selbst, sondern nur in den AGB ausreichend über sein Kündigungsrecht informiert

-        - der Kunde hat keine Abschrift seines Antrages oder des Kreditvertrages, auf dem auch die eigene Unterschrift vorhanden ist
  

Es ist allerdings davon auszugehen, dass die finanzierenden Banken auf einen Widerruf hin nicht so ohne weiteres den Vertrag rückabwickeln werden– mit Widerstand ist zu rechnen.

Der Widerruf selbst kann zunächst relativ einfach selbst erklärt werden, ein Musterschreiben finden Sie z.B. auf der hompepage der Stiftung Warentest

Wer rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung von dieser übernommen werden.

Stiftung Warentest hat hier auch (wie bereits für die Widerrufsfälle bei den Immobilienfinanzierungen) Rechtsanwälte aufgelistet (bitte weit nach unten scrollen), die erfolgreich in solchen Fällen tätig waren, auch ich gehöre (wieder) dazu. Dabei ist die Liste natürlich weder was die Banken noch was die Anwältinnen und Anwälte angeht, abschließend – zumal nicht alle Fälle gemeldet werden (dürfen).

Wenn Sie also Ihren Diesel ohne Wertverlust, vielleicht sogar mit „Gewinn“ loswerden wollen – ich berate Sie gern !



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