Mittwoch, 3. November 2010

...als Zeugen unbrauchbar

Ich habe auch einige wenige Mandate, die nichts mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu tun haben. In einem davon war am Montag die mündliche Verhandlung und (teilweise) Beweisaufnahme.

Es geht insgesamt vor allem darum, ob eine mangelhafte Leistung erbracht wurde und - wenn ja - welche Rechtsfolgen sich daraus für meine Mandantin ergeben. Als Vorfrage muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen großen, also einheitlichen, Auftrag handelt oder um mehrere einzelne. Die Beweislage für meine Mandantin, eine GmbH, ist schwierig, da ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, aber als Geschäftsführer laut Zivilprozessordnung nicht als Zeuge benannt werden kann. Darüber wurde im Vorfeld ausführlich gesprochen. Der Geschäftsführer nannte dann zwei (gewerbliche) Mitarbeiter und den Archtitekten als Zeugen: "Die wisssen über alles Bescheid, genauso gut wie ich. Die waren bei vielen Gesprächen mit der Gegenseite dabei."

Ich hatte meine Zweifel- und diese auch geäußert - ob sich die Zeugen denn tatsächlich an diese kaufmännischen bzw. vertraglichen Dinge würden erinnern können. Der Geschäftsführer war davon überzeugt....

Im Termin: Zeuge 1 konnte sich nur erinnern, dass es wohl auch Vertragsgespräche in seiner Gegenwart gegeben habe, aber nicht an deren Inhalte. Zeuge 2 bekundete, er sei nur bei Besprechungen zugegen gewesen, die sich mit den technischen Problemen befaßt haben - mehr könne er nicht sagen. Und der Architekt - wohl in der Angst, er könne regresspflichtig gemacht werden - litt ebenfalls unter akutem Gedächntnisschwund.

Insgesamt muss man sagen: als Zeugen ungeeignet.....

Ärgerlich nur, dass der Zeuge der Gegenseite als "normaler" Aussendienstmitarbeiter als Zeuge aussagen konnte - und sich an viele Details erinnern konnte, die meiner Mandantin nicht gerade zum Vorteil gereichen !

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Fachanwaltstitel gekauft

Heute erhielt ich den Anruf eines Herrn, der  folgenden Sachverhalt schilderte:

Er hat im Jahre 1994 (!) für ca. 50.000,00 DM Fondsanteile gekauft. Diese Anteile hätten jetzt ca 30 % an Wert verloren und ich solle ihm helfen, die Bank zu verklagen. Natürlich wolle er auch Schmerzensgeld für die Ängste, die er jetzt ausstehe, weil der Fonds ja noch weiter verlieren könne. Bezahlen könne er nicht, aber da die Bank ihn betrogen habe, müsse diese ja mein Honorar bezahlen.

Bei Nachfragen kam heraus: es handelt sich um einen offenen Immobilienfonds, er ist ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt worden und hatte schon vor 1994 durchaus riskantere Papiere im Depot.

Als ich ihm mitteilte, dass ich da keine Aussichten auf Erfolg sehe, weil a) keine Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung ersichtlich , b) diese jedenfalls verjährt sind und c) unsere Rechtsordnung in solchen Fällen kein Schmerzensgeld vorsieht, wurde ich als "unfähig" u.ä. beschimpft, weil ich den Fall nicht annehmen wollte. Das gipfelte in der Behauptung, ich habe den Fachanwaltstitel wohl am Bankschalter erworben, weil ich so bankenfreundlich sei.

Ich überlege ernsthaft, mir den Spaß zu machen und dem Herrn eine Erstberatungsgebühr für das 20-minütige Telefonat zu schreiben.......

Dienstag, 28. September 2010

Sklavenarbeit

Bisher habe ich in diesem Blog meist über heitere, erstaunliche oder gar skurrile Dinge aus dem Anwaltsleben berichtet.

Leider besteht das Leben aber auch im anwaltlichen Dasein aus vielen banalen Tätigkeiten: heute erreichten mich per Post 26 Klausuren von Studenten der "Frankfurt School of Finance & Management". Dort unterrichte ich bei den zukünftigen Bankfachwirten im Bereich "Recht". Am Ende des 1. Semesters wird die sog. Semesterprüfung geschrieben - und diese Ergüsse liegen jetzt vor mir und harren der kommenden Korrektur - Frist: 15.10.2010.

26 verschiedene Antworten auf 6 Fälle - und die deutliche Mehrheit der Antworten nicht so, wie sie sein sollten. Dazu eine Korrekturpauschale, die mich zu Tränen rührt (und zwar nicht vor Freude)....

Manchmal frage ich mich: wurde die Sklavenarbeit tatsächlich abgeschafft ???

Montag, 27. September 2010

Heute im "Elektromarkt"......

Gelegentlich brauchen auch Anwälte neues "technisches Gerät". Ich mache demnächst ein paar Tage Urlaub und bin daher auf die Idee gekommen, mir ein Netbook zuzulegen. Ich muss Mitte November einen Vortrag auf dem 1. Niedersächsischen Anwalts- und Notartag ( http://www.landesanwaltstag-niedersachsen.de/ueber-uns/ ) halten und der Abgabetermin für das Skript rückt bedrohlich nahe. So ein paar lauschige Abende auf dem Balkon mit Meeresblick (und Rotwein) scheinen geeignet, daran zu arbeiten.

Aber ich schweife ab....Also: ich begab mich frohgemut in den nächstgelegenen Markt einer bekannten Kette - und wurde von der Auswahl dort fast erschlagen. Das dortige Personal war auch nicht wirklich fachkundig. Ich habe dann in meiner Not die blonde, technisch völlig unbegabte Frau gegeben und meinen Göttergatten angerufen (dem die Tatache, dass ich technisch eine Niete bin, allerdings nicht neu war). Mit seiner Hilfe bin ich dann fündig geworden und nun stolze Eigentümerin des gewünschten Netbooks.

Endes des Jahres brauche ich ein neues Handy. Da werde ich den Göttergatten lieber vorher um Rat fragen... !

Dienstag, 21. September 2010

Beim Wetten kann man auch verlieren !

Das Geschäft mit den sog. Finanztermingeschäften oder SWAPS boomt. Manchmal habe ich den Eindruck, "nach" der Finanzkrise noch mehr als davor (wobei man trefflich darüber streiten kann, ob wir uns denn schon in der Zeit "nach" der Finanzkrise befinden!).

So hat sich jemand hilfesuchend an mich gewadt, der Mitte 2009 einen SWAP abgeschlossen hat. Im Wesentlichlichen geht es bei diesem SWAP darum einzuschätzen, wie sich der Schweizer Franke im Verhältnis zum Euro entwickelt. Die Konstruktion mit verschwieden Schwellenwerten und einem "Sicherheitskorridor" ist nicht ganz einfach. Würde der SWAP wie vereinbart durchgeführt, verliert der Mandant erhebliche Geldsummen, die wohl eine (private) Insolvenz zur Folge hätte.

Unabhängig von der Frage, ob dieses Geschäft wegen mangelhafter Risikoaufklärung und sonstiger Fehler aufgelöst werden kann (für diese Prüfung wurde ich beauftragt), finde ich folgenden Auszug aus einer Mail des Mandanten sehr aufschlussreich:
"...ich hoffe, dass Sie mir helfen können, aus dieser Wette wieder heraus zu kommen!"

Ich bin da ja ganz zuversichtlich, aber man sollte sich eigentlich beim Abschluss einer Wette schon bewußt sein, dass man dabei auch verlieren kann.......

Freitag, 10. September 2010

Klassisches zum Wochenende II

In einem Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe, in dem es - wieder Mal - um Schadensersatz wegen Falschberatung beim Erwerb von Lehman-Zertifikaten geht, wird der Ehemann der Klägerin gefragt, was er denn über Risiken von Zertifikaten wisse. Darauf er ( Akademiker im Ruhestand): "Ich bin davon ausgegangen, dass sich "Zertifikat" vom lateinischen "certus" ableitet. Ich habe das große Latinum. "Certus" bedeutet meiner Kenntnis nach "sicher", deshalb habe ich gedacht, dass Zertifikate eine absolut sichere Geldanlage sind."

Ich habe es immer geahnt: auch eine humanistische Bildung schützt vor Irrtümern nicht.....

P.S. Auch ich habe das große Latinum und das Graecum, jawoll ! Und "Errare humanum est".......

Freitag, 3. September 2010

Besser spät als nie.....

Diese Woche erhielt ich Post von einem Landgericht weit im Westen der Republik. "Wild" ist dieser Westen aber nicht zu nennen: die Klage stammt aus Anfang 2010, Termin (wohl bemerkt: der erste Termin) wurde jetzt anberaumt auf den 11.01.2011. Zuerst dachte ich, ich hätte mich verlesen und vermutete den 1.11.2010 als Termin - aber nein ! Diesem Termin wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiterer zur Beweisaufnahme folgen. Ich vermute, es wird sich dabei um den 12.10.2012 handeln.....

Zum Vergleich: eine nahezu zeitgleich eingereichte Klage mit sehr ähnlichen Problematiken ( beides sind Lehman-Fälle) wurde bereits im Juli dieses Jahres am LG Frankfurt entschieden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit  hat das OLG Frankfurt am 12.10.2012 bereits über die Berufung entschieden !