Dienstag, 24. September 2013

Wölbern- Fonds: Inhaber des Fondshauses verhaftet

Das Fondshaus Wölbern Invest KG  hat eine Vielzahl von Fonds aufgelegt. Diese Fonds wurden auch von Banken und Sparkassen vertrieben.

Etliche der Fondsgesellschaften sind in finanziellen Schwierigkeiten, aktuell wohl 24 Fonds ( in der Hauptsache Immobilienfonds ) werden aufgelöst bzw. liquidiert.

Nun ist der Inhaber von Wölbern Invest, Heinrich Maria Schulte, verhaftet worden. Er soll rd. 30 Millionen Euro zu privaten Zwecken veruntreut haben. Nicht aus der Welt ist auch der Verdacht, er habe Gelder unberechtigt aus Fondsgesellschaften entnommen, um in anderen Projekten Lücken zu stopfen.

Was bedeutet das nun für die Anleger von Wölbern-Fonds ?

Nun, rechtlich gesehen sind das Wölbern Invest und die diversen Fonds verschiedene Rechtssubjekte, auch wenn Herr Schulte bei einigen Fondsgesellschaften Geschäftsführer ist.  Die Fondsgesellschaften können weiterhin ihrem Geschäftsbetrieb nachgehen oder liquidiert werden, solange es einen stellvertretenden Geschäftsführer oder Ähnliches gibt.

Inwieweit später auch gegen Herrn Schulte persönlich Forderungen (z.B. Schadensersatz) von Gesellschaften oder Anlegern geltend gemacht werden können, bleibt abzuwarten und hängt sicherlich auch vom Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder gar des Strafverfahrens ab.

Anleger sollten jedoch immer auch überprüfen lassen, ob Schadensersatz gegen die beratende - oder eher "verkaufende" - Bank geltend gemacht werden kann. Ansatzpunkte sind auch hier das Verschweigen oder Verharmlosen von Risiken ( Totalverlustrisiko, mangelnder Zweitmarkt, Aufleben der Haftung, Währungsrisiken, Portfoliorisiken etc.) sowie verschwiegene Provisionen.

Donnerstag, 19. September 2013

Ein Schelm, der Böses dabei denkt......

Die Falschberatung beim Erwerb von geschlossenen Fonds (egal ob Schiffsfonds, Medienfonds, erneuerbare Energiefonds oder sonstige) ist ja ein Dauerbrenner in meiner täglichen Arbeit.

Regelmäßig berichten mir Mandanten glaubhaft, dass sie weder über das Totalverlustrisiko, noch über die Kommanditistenhaftung, über z.T. 20-jährige Laufzeiten, die schwierige Zweitverwertbarkeit, Währungsrisiken, Abschluss von Swaps oder gar Provisionen aufgeklärt wurden.

Genauso regelmäßig behaupten die beratenden Banken, dass sie selbstverständlich über alles aufgeklärt haben.

In diesem Zusammenhang finde ich Folgendes schon bemerkenswert: die beratende Bank führt auch das laufende Girokonto meiner Mandantin. Aus den Kontoauszügen und Mitteilungen ist klar ersichtlich (was die Bank übrigens zunächst mit Nichtwissen bestritten hatte), dass Festgelder aufgelöst und zur Beteiligung in zwei Schiffsfonds verwendet wurden. Im Betreff der entsprechenden Buchung steht aber "WP-Kauf", also Wertpapier Kauf. Nun ist aber ein Wertpapier rechtlich und tatsächlich etwas völlig Anderes als eine geschlossene Beteiligung....

Wenn aber die Bank sogar im Nachhinein ihrer Kundin verschweigt, was sie da eigentlich erworben hat, lässt das meiner Ansicht nach schon deutliche Rückschlüsse auf die Art und Intensität der vorangegangenen Beratung zu.

Mal sehen, ob sich das LG Frankfurt meiner Ansicht anschliesst !

Donnerstag, 12. September 2013

Insolvenzverfahren S&K Group - Verlierer sind wieder die Anleger

Heute fand am Insolvenzgericht Hamburg die erste Gläubigerversammlung in dem Verfahren für das Vermögen der "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" statt. Diese gehört zu den ca. 30 Gesellschaften der deutschlandweit tätigen S&K Group, der maßgebliche handelnde Personen seit Frühjahr 2013 in Untersuchungshaft sitzen. Die allgemeine Presse berichtete ausführlich über teure Autos, Urlaube, Partys und Bordellbesuche....Die meisten mit diesem Fall befassten Personen gehen davon aus, dass es sich hier um ein groß angelegtes Schneeballsystem handelt.

Der Insolvenzverwalter, RA Dr. Schröder aus Hamburg, berichtete, dass ca. 1500 von 1800 Anlegern bisher rund 32,5 Millionen Euro an Forderungen angemeldet haben. Hierbei handele es sich meist um Privatanleger, die durchschnittlich 10.000 - 30.000 Euro angelegt haben, der höchste Anlagebetrag beläuft sich auf 1.000.000,00 Euro. Die Gesamtverbindlichkeiten der "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG"  belaufen sich auf rd. 40 Millionen Euro.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG"  nicht - wie Fonds üblicherweise - direkt in Immobilien investiert hatte, sondern das eingesammelte Kapital der Anleger als Darlehen an die "Deutsche S&K Sachwert AG" (Frankfurt) weiter geleitet hat. Das Darlehen in Höhe von rd. 38 Millionen Euro wurde lediglich mit (erstrangigen) Grundschulden in Höhe von 3,5 Millionen Euro besichert.

Die Anleger werden in diesem Verfahren also nur dann Geld erhalten, wenn die "Deutsche S&K Sachwert AG" das Darlehen an die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" zurückzahlen kann bzw. die bestellten Grundschulden erfolgreich verwertet werden können. Dr. Schröder hat die "Deutsche S&K Sachwert AG" bereits aufgefordert, das Darlehen zurück zu zahlen und einen Insolvenzantrag beim AG Frankfurt / Main gestellt. Dort ist allerdings noch nicht einmal ein vorläufiger Verwalter bestellt.

Es bleibt abzuwarten, in welcher Höhe hier Zahlungen an die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" und damit letztlich auch an deren Anleger fließen werden. Der Insolvenzverwalte machte "nach jetzigem Kenntnisstand vorsichtige Hoffnung" auf eine Quote von ca. 10%.

Im Berichtstermin, an dem ca. 50 Anleger teilnahmen, wurde auch Fragen nach der Haftung der übrigen Verantwortlichen (einsitzende Geschäftsführer / Vorstände) sowie ggf. Notare, Wirtschaftsprüfer etc. laut. Die Haftung solcher Personen könnte grundsätzlich gegeben sein. Doch bevor alle Anleger jetzt "Hurra" schreien, sollte bedacht werden, dass diese Personenkreise sich wahrscheinlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegenüber sehen, die sie nicht werden ausgleichen können.

Denkbar wäre noch, diejenigen (z.B. Banken, Finanzberater) auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, die den Anlegern die Beteiligung bei der S&K Group empfohlen haben. Hier wäre im Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche wegen Falschberatung bestehen und ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, diese geltend zu machen und ggf. einzuklagen.

Freitag, 6. September 2013

"Das kleine ABC des Bankrechts" G: Genussrechte

Man findet sie - zumindest hier in Hamburg - sogar in U- und S-Bahn: die Werbung der Firma mit den Windrädern für Genussrechte.

Versprochen wird auf den Werbeplakaten u.a. eine "Kapitalanlage schon  ab 100,00 Euro" sowie eine "Grundverzinsung von 6 % p. a. zuzüglich erfolgsabhängiger Überschussbeteiligung". Immerhin wird hinsichtlich der Verzinsung darauf hingewiesen, dass diese in den Genussrechtsbedingungen geregelt seien.

Was aber bedeutet es eigentlich, wenn man so ein Genussrecht erwirbt ?

Ein Genussrecht ist ein Wertpapier, dass dem Anleger das Recht auf einen vermögensrechtlichen Vorteil gegenüber einem Unternehmen gibt. Bei der Gestaltung bzw. Definition der "vermögensrechtlichen Vorteile" sind den Unternehmen kaum Grenzen gesetzt. Üblicherweise handelt es sich um Rechte am Gewinn, am Liquidationserlös oder um das Recht, weitere Genussrechte zu beziehen. Stimmrechte gibt ein Genussrecht nicht.

Es gibt Genussrechte, die kündbar sind und nicht am Verlust des Unternehmens teilnehmen ( = Fremdkapital der Gesellschaft) und solche, die unkündbar sind und am Verlust teilnehmen (= Eigenkapital des Unternehmens).

In den Genussrechtsbedingungen wird genau geregelt, wann Anleger tatsächlich Anspruch auf eine Verzinsung haben. In der Regel besteht ein solcher Anspruch erst dann, wenn genau definierte Gewinne und / oder betriebswirtschaftliche Kennzahlen gegeben sind. Bei vielen, gerade in der jüngeren Zeit emittierten Genussrechten haben die Anleger noch keinen Cent Verzinsung erhalten.

Zu beachten ist, dass Genussrechte gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern der Gesellschaft - auch gegenüber gegebenen Gesellschafterdarlehen - immer nachrangig sind.
Genussrechte sind für den Anleger durchaus ein risikoreiches Investment - und zwar nicht nur, was die angepriesene Rendite angeht. Auch das eingesetzte Kapital ist gefährdet.

Etliche "genussrechte" stehen inzwischen auf der Warnliste der Stiftung Wartentest. Denjenigen, die sich für Genussrechte interessieren sei dieser Beitrag  zur Lektüre empfohlen.

Auch Banken und Sparkassen haben Anlegern Genussrechte empfohlen. Wer Genussrechte erworben hat, sollte ggf. anwaltlichen Rat suchen - vielleicht ist das Kapital noch zu retten.....

Freitag, 30. August 2013

Vorfälligkeitsentschädigung oder : "Einem Ochsen kann man nur einmal das Fell über die Ohren ziehen" (dt. Sprichwort)

Nicht jeder Kredit wird gekündigt, weil der Kunde im Geld schwimmt oder günstiger finanzieren will. Meist kündigen die Banken, weil der Kunde die Rückzahlung eines Darlehens nicht (mehr) vereinbarungsgemäß leistet.

Nach der Kündigung darf die Bank auf den (restlichen) Darlehensbetrag nicht mehr die vereinbarten Zinsen berechnen, sondern nur noch den sog. Verzugszinssatz.  Bei Immobiliardarlehen beträgt dieser 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 503 Abs. 2 BGB), sonst 5 bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).

Viele Banken machen aber auch noch zusätzlich eine Entschädigung geltend. Begründung: es sei ja unerheblich, warum man die Valuta vorzeitig erhalte - da der Vertrag nicht bis zum Ende durchgeführt worden sei, habe man einen (Zins-)Schaden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in einem Urteil vom 23.11.2011 (Aktenzeichen 9 U 76/10) den Anspruch einer Bank auf zusätzlichen Entschädigung bejaht. Der ehemalige Kunde legte dagegen Revision ein. Und er hätte diese Revision wohl auch gewonnen, denn in der mündlichen Verhandlung macht der BGH deutlich, dass Banken  aus der Notlage eines Kunden nicht Kapital schlagen dürfen, indem sie den am entgangenen Vertragszins orientierten Erfüllungsschaden fordern. Diese widerspreche der Wertung des Gesetzes.

Daraufhin erkannte die Bank flugs den Anspruch des Kunden an, so dass leider kein Urteil des BGH zu dieser spezifischen Thematik ergehen konnte.

Dennoch sollte die Abrechnung von durch die Bank gekündigten Krediten genau überprüft werden - auch für den Fall, dass das Grundstück versteigert wurde und die Bak Befriedigung ihrer Forderung aus einer Grundschuld verlangt.

Freitag, 12. Juli 2013

Ein bißchen Hintergrundwissen über Schiffsfonds

...und warum diese Geldanlage so oft nicht funktioniert  findet man in der ZDF-Sendung "Angelegt und abgesoffen"


Wenn man sich also an diesem schönen Sommerwoche die Laune vermiesen lassen will.........


Dienstag, 25. Juni 2013

So nicht, liebe Kollegen !

In letzter Zeit habe ich vermehrt Mandanten, die bereits "Kontakt" mit  der einer der bekannten, großen "Anlegerkanzleien" gehabt haben. Diese Kanzlei wirbt intensiv - manche sagen auch aggressiv -  um Mandanten, auch mittels Informationsveranstaltungen in Hotels und durch Anschreiben der Gesellschafter von geschlossenen Beteiligungen. Das kann man natürlich machen - mein Stil ist es allerdings nicht.

Was aber nicht geht: schlampige Sachverhaltsaufklärung, dadurch falsche Auskünfte (z.B. in Verjährungsfragen), Textbausteine in Anspruchsschreiben, die nicht zum geschilderten Sachverhalt passen, Nichteinhalten von Terminen, ständiges Wechseln des sachbearbeitenden Kollegen bzw. "Abgabe" an den Referendar, telefonische Nichterreichbarkeit etc. etc.

Einen guter Rat an die Kollegen: wenn aufgrund der Vielzahl von Mandaten die Qualität der Mandatsbearbeitung so massiv leidet, sollte man entweder mehr qualifiziertes juristisches Personal einstellen - oder schlicht die Anzahl der Mandate verringern.

Das Problem auf dem Rücken der Mandanten auszutragen ist jedenfalls der schlechteste Weg !