Mittwoch, 18. Mai 2011

"Blöd gelaufen" - und wieder die Deutsche Bank AG

Ich will ja meine geschätzten Leser nicht langweilen, muss aber noch einmal auf die Geschichte meiner Mandanten zurück kommen, die sich mit der Deutsche Bank AG wegen der Vorfälligkeitsentschädigung für einen nicht abgerufenen Kredit streiten (s. auch: http://rainanjauelhoff.blogspot.com/2011/04/einen-untauglichen-versuch-der-deutsche.html ).

Nachdem tatsächlich wegen der restlichen, knapp Euro 6.000,00 Mahnbescheid beantragt wurde - gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt habe - kommt heute ein Schreiben der Deutschen Bank:

"....Schreiben wir Ihren Mandanten Betrag Euro x,xx aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gut. Das Baukonto 11/123456789 ist damit ausgeglichen und wird geschlossen. Wir werden keine Forderungen mehr gegen Ihre Mandanten erheben."

Aber jetzt werde ich Forderungen gegen die Deutsche Bank AG erheben: da dies faktisch einer Rücknahme des Mahnbescheides gleichkommt, werde ich mein Honorar für die Tätigkeit im Mahnverfahren der Bank in Rechnung stellen und ggf. vom Gericht im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Im Falle der Nichtzahlung könnte ich dann gegen die Bank sogar vollstrecken - es wäre mir natürlich eine besondere Freude , in die Zentrale den Gerichtsvollzieher zu schicken ;-)

"Blöd gelaufen, liebe Deutsche Bank AG !!"

1 Kommentar:

  1. "s wäre mir natürlich eine besondere Freude , in die Zentrale den Gerichtsvollzieher zu schicken ;-)"

    Wieso denn das?

    Bei Banken immer Kontenpfändung ;-)

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