Nicht nur Investitionen in Immobilen, Schiffen oder Windparks werden dem Anleger über offene oder geschlossene Fonds angeboten - wer es exotisch mag, konnte im Jahr 2008 in eine Ölplattform vor der Küste Brasiliens investieren: die Hamburger Emissionshäuser HCI und MLP legten die HCI bzw. MLP Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG auf (Anlagevolumen 210 Millionen US-Dollar, ca. 160 Millionen Euro). Die Ölbohrplattform sollte im Juni 2010 fertig gestellt sein, ist es bis heute allerdings nicht. Die Gesellschaften haben bereits bekannt gegeben, dass es für die nächsten sieben Jahre keinerlei Ausschüttungen geben wird.
Dies und die insgesamt unsichere Entwicklung des Fonds (der z.B. ungewöhnlich hohe "Weichkosten" hat und deshalb nur schwer in die Gewinn- und damit Ausschüttungszone kommen kann) bewegen Anlager dazu, die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Fonds prüfen zu lassen.
Dabei können sowohl die "klassischen" Beratungsfehler z.B. wegen mangelnder Risikoaufklärung oder verschwiegener Provisionszahlungen gegenüber den beratenden (eigentlich: verkaufenden) Banken und Anlageberatern Ansätze bieten, als auch Fehler der Treuhänderin oder Fehler im Prospekt (Emissionsprospekt) selbst. Prospektfehler verjähren jedoch nach §13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 46 Börsengesetz drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospektes, bei den Deep Sea Oil Explorer - Fonds am 10.06.2011.
Die Verjährung bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf die Prospektfehler. War (auch) die Beratung fehlerhaft, muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Schadensersatzanspruch verjährt ist.
Sonntag, 29. Mai 2011
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