Man wirft "der" Justiz ja immer wieder vor, ihre Sprache sei unverständlich, antiquiert und voller Fremdworte ;-).
Dieses Vorurteil wurde heute eindrucksvoll bestätigt: meine Partnerin - vowiegend tätig im Insolvenzrecht - hatte Akteneinsicht für "3x 24" Stunden erhalten. Das allein hört sich ja schon seltsam an, der Normalbürger und auch -jurist würde sagen "3Tage". Gut..... Als jetzt aber noch ein Schreiben kam, die Frist sei um "x Stunden" überschritten, habe ich mich doch verwundert an den Kopf gefasst.
Was die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft außerdem nicht bedacht hatte: durch den Postweg sind ja nocheinmal etliche Stunden hinzu gekommen !
Mittwoch, 9. Juni 2010
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