.....wird es nicht sein, das die neue Mandantin geleast hat.
Das edle Gefährt hatte einen stolzen Preis, von dem ca. 30 % angezahlt wurden. Der Rest sollte über Leasing finanziert werden. Gesagt, getan. Jetzt - ca. 4 Jahre vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit - soll das Böötchen an einen Dritten verkauft werden, was natürlich nur geht, wenn die Mandantin mit der Leasinggesellschaft über die Ablösungsmodalitäten Einigkeit erzielt. Die Leasinggesellschaft ist zwar willig, braucht aber Gewalt - äääähhhh Geld.
Mandantin hat das Geld , will es aber nicht ausgeben - jedenfalls nicht in dieser Höhe. Na, da werde ich ´mal schauen, was ich machen kann. Irgendeinen Fehler machen die Leasinggesellschaften bei der Berechnung des leasingstypischen Schadensersatzes eigentlich immer........