Mittwoch, 11. August 2010

Immer so gut, wie der Gegner es zulässt !

Heute vor einem Amtsgericht im hohen Norden: die Gegenseite verlangt von meiner Mandantin die Zahlung einer Rechnung - aufgrund eines (angeblich) bestehenden, schriftlichen Vertrages nebst umfangreichen AGB und eines (angeblichen) ebenfalls schriftlich vorliegendem Anerkenntnis.

Nur: den schriftlichen Vertrag kann die Klägerin nicht vorlegen, sie hat auch keinen Nachweis, dass die AGB wirksam einbezogen sind. Die Behauptung, es seien aufgrund des Vertrages bereits Zahlungen geleistet worden, ist ebenfalls nicht belegbar, da die Klägerin zwar ein Konto bei der Postbank benennt, aber meine Mandantin gar kein Konto dort unterhält. Die Klägerin kann das Gegenteil auch nicht beweisen, sie weiss nicht, wer Kontoinhaber ist, nur, dass von diesem Konto Zahlungen geleistet wurden.

Das Anerkenntnis wird zwar vorgelegt, doch ist schon auf den ersten Blick erkennbar, dass darunter nicht die Unterschrift meiner Mandantin zu sehen ist: als Vorname ist XYZ zu erkennen, meine Mandantin  heißt aber ABCDEFGHIJKLMN. Ein Vergleich mit der Unterschrift meiner Mandantin auf der Prozessvollmacht schafft dann letzte Gewissheit.

Der Richter fragt ziemlich genervt, ob die Klage zurückgenommen werden soll (wird sie nicht), die Mandantin bedankt sich überschwänglich bei mir und obiger Spruch aus der Fußballerwelt hat sich wieder bewahrheitet. Heute war der Gegner sehr schwach, da war es einfach für mich, gut zu sein !!!