Mittwoch, 24. November 2010

Unverschämtheit !

Fluchen gehört nicht zu meinen täglichen Übungen (ich bemühe mich ja schließlich, eine "Dame" zu sein) - aber heute musste es einmal sein:

Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......

Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.

Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !

Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......