Dienstag, 7. Dezember 2010

..da staunt die Fachfrau......

In unserer Prozessordnung  gilt grundsätzlich das Prinzip: wer den Prozess verliert, zahlt die Kosten. Dazu beantragt der "Gewinner" einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wurde. Die Gegenseite erhält den Antrag zur Kenntnis und mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und auf Fehler hinzuweisen.

So weit, so gut.

Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei.  Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.

Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !

Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????