Dienstag, 14. Dezember 2010

Klassisches zum Dienstag

Heute flatterte mir eine Klage auf den Tisch, deren Verfasser offensichtlich noch nicht allzulange Klageschriften verfasst. Woher ich das weiß ? Nun, die Klage ist aufgebaut wie eine Klausur im "kleinen BGB-Schein": lauter Paragraphen, abgehakt nach Checkliste,aber keine Beweisangebote, die den Sachverhalt, also die dem Fall zugrunde liegenden Tatsachen betreffen.

Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.

Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......