Mittwoch, 22. Juni 2011

Verträge sind einzuhalten - Kreditkündigung einmal anders ?

Kreditkündigungen werden oft durch Banken ausgesprochen - aber keinesfalls immer. Kündigt der Kunde den (mit einer bestimmten Laufzeit versehenen) Kreditvertrag, verlangt die Bank in aller Regel für ihr Entgegenkommen eine "Entschädigung".

In Süddeutschland wurde jetzt ein interessanter Fall verhandelt: Obwohl der Kunde bereit war, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wollte die Bank ihn nicht aus dem Kreditverhältnis entlassen. Der Kunde kam auf eine clevere Idee: er beantragte einen weiteren Kredit bei der Bank, ohne einen Verwendungszweck dafür anzugeben. Die Bank bewilligte diesen Kredit - wen wundert´s - nicht. Daraus leitete der Kunde ein berechtigtes Interesse für eine Kreditkündigung ab, das jedoch von der Bank nicht akzeptiert wurde.

Über Wirsamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung hat jetzt das Landgericht zu entscheiden, das Urteil wird Mitte Juli erwartet.

Ich frage mich bei dem ganzen allerdings: was bewegt die Bank dazu, einen Kunden "mit aller Gewalt" halten zu wollen, wenn sie doch Darlehensvaltua zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung erhalten soll ? Und vor allem: was wird das - unterstellt die Kündigung des Kundens ist unwirksam -zukünftig für ein "Vertrauensverhältnis" zwischen Kunde und Bank ??

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