Donnerstag, 7. März 2013

Dat kummt mi topass.....

"......das kommt mir gelegen", denn:

Am 22.02. habe ich für meine Mandantin gegenüber einer Bank die Annahme eines Kreditvertrages aus dem Jahre 2006 widerrufen (damaliger Zinssatz für ein Darlehen, das grundbuchrechtlich erstrangig gesichert ist: 6,25 %). Ich habe die Bank aufgefordert, bis zum 11.03. zu erklären, dass sie den Widerruf akzeptiert und meine Mandantin das Darlehen vorzeitig ablösen kann, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Gestern kam die Antwort: die Bank akzepiert. Bei den derzeitigen Konditionen für solche Kredite wird die Mandantin etliche Tausend Euro sparen.........

3 Kommentare:

  1. Und wieso geht das jetzt noch??

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    1. Das Widerrufsrecht ist ein Gestaltungsrecht und unterliegt nicht der Verjährung. Wenn die Belehrung nicht korrekt war, läuft auch keine Frist ;-)

      Grüße aus Hamburg

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  2. http://rainanjauelhoff.blogspot.de/2013/02/widerrufsbelehrung-bei-kreditvertragen.html

    Eigentlich ganz einfach :)

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