Mittwoch, 23. April 2014

Scala und andere Sparverträge mit lukrativen Zinsen

Wer sein Geld auf ein Sparbuch legt, erhält Zinsen in einer Höhe, die deutlich unter der Inflationsrate liegen. Effektiv macht der Sparer also bei dieser Geldanlage Verlust - und das schon seit geraumer Zeit.

Glücklich konnten sich diejenigen schätzen, die noch spezielle Sparverträge haben, die teilweise noch aus den Neunziger Jahren -  des vorigen Jahrhunderts ;-)  - stammen. Diese Verträge sind oft so gestaltet, dass die Zinsen zum Ende der Laufzeit steigen. - in der Regel ist vorgesehen, dass zum jeweils aktuellen Basiszinssatz ein Aufschlag von 2 % - 3,5 % (oder noch mehr) vorgenommen wird. Damals erschien das Angebot nicht so verlockend, schließlich konnte man selbst für Tagesgeld meist höhere Zinsen bei größerer Flexibilität erhalten. Heute ist so ein Vertrag jedoch "Gold wert".

Auch "alte" Bauparguthaben werden übrigens im Verhältnis zu aktuellen Marktkonditionen gut verzinst.

Man ahnt es schon: diese Verträge sind den Banken ein Dorn im Auge - sie suchen Mittel und Wege, um den Kunden aus diesen Verträgen heraus zu bekommen. Teilweise werden die Kunden mit anderen (natürlich für sie schlechteren) Produkten gelockt - teilweise werden ihnen die Verträge schlicht mit wohl nicht tragfähigen Begründungen gekündigt.

Der spektakulärste - weil größte - Fall, der bisher bekannt ist, ist der der Scala - Verträge der Sparkasse Ulm. Rund 21.500 Kunden der Sparkasse Ulm haben einen (oder gar mehrere) Scala Vertrag. Dieser zeichnet sich neben der hohen Verzinsung durch eine ebenso hohe Flexibilität aus: die Kunden können bis zu Euro 2500 pro Monat einzahlen und nahezu jederzeit über das Guthaben verfügen. Sehr viele Kunden haben das Angebot der Sparkasse Ulm angenommen, in ebenfalls gut verzinste Verträge mit weniger flexibler Gestaltung zu wechseln. Den anderen - immerhin noch mehrere tausend Kunden - wird jetzt recht deutlich mit Kündigung gedroht.

Die zuständige Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt vor dem Landgericht Ulm ( 4 O 364/13). In diesem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob die Sparkasse Ulm einseitig  die Sparverträge kündigen darf. Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Sparkasse sehen eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit vor.

Am 31.03.2014 fand die erste mündliche Verhandlung wegen der Scala - Verträge vor dem Landgericht Ulm statt. Das Gericht versuchte eine gütliche Einigung, die aber scheiterte. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht jedoch deutlich, dass es - jedenfalls nach bisherigen Verfahrensstand - weder ein gesetzliches noch ein vertragliches (durch die AGB ) Kündigungsrecht für begründet hält. Der Prozess wird im Juli fortgesetzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass  - je nach Ergebnis - entweder die Sparkasse Ulm oder die Verbraucherzentrale die nächste Instanz bemühen wird.

Sollten Sie als Kunde auch von der Kündigung eines Sparvertrages, eines Bausparguthabens oder Ähnlichem betroffen sein, sollten Sie dies keinesfalls hinnehmen, sondern umgehend (fach-)anwaltlichen Rat suchen.

 Leider können Betroffene  in unserem Rechtssystem auch nicht einfach abwarten, was im Fall Scala entschieden wird: das Urteil wirkt grundsätzlich nur gegen die Sparkasse Ulm - andere Institute müssen und werden sich nicht "freiwillig" an das Urteil halten, sondern separat verklagt werden. Die Verjährungsfrist beginnt in solchen Fällen mit dem Erhalt der Kündigung an zu laufen - bis ein Grundsatzurteil des BGH oder gar des EuGH vorliegt, können leicht fünf Jahre vergehen.

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