Das Jahr 2014 haben wir geschafft - am Ende wurde es ´mal wieder stressig: insbesondere die Verjährung der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren für Darlehen zum 31.12.2014 für alle Gebühren, die im Jahr 2011 und früher gezahlt worden waren, verlangte das Erstellen von vielen Güte- und Mahnbescheidsanträgen.
Was vielen aber gar nicht bewusst ist: auch Unternehmer bzw. Unternehmen können die Bearbeitungsgebühren zurück fordern, nicht nur Verbraucher.
Sowohl das AG Hamburg (4 C 387/12) als auch das AG Nürnberg ( 18 C 3194/13) haben das jeweils im November 2013 (18.11. bzw. 15.11.) entschieden. Es hat etwas gedauert - aber nun sind beide Urteile rechtskräftig.
Das AG Hamburg führt aus:
"Ferner fußt diese Bewertung nicht auf Erwägungen des Verbraucherschutzes, die gegenüber einem Unternehmer unangebracht wären. Die aufgeführten Gründe liegen insbesondere im Wesen des Darlehensvertrages und der Interessenverteilung an den mit der Bearbeitungsgebühr abgegoltenen Dienstleistungen zwischen den Parteien. Hierbei bestehen keine Unterschiede zwischen einem Vertrag mit einem Verbraucher und einem Unternehmer."
Das AG Nürnberg
"Dem steht nicht entgegen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um Verbraucherdarlehensverträge handelt, weil der Kläger die Darlehensverträge für eine gewerbliche Tätigkeit, den Betrieb von Photovoltaikanlagen, aufgenommen hat. Gemäß § 310 Abs. 1 BGB sind lediglich die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer gestellt werden, nicht anzuwenden. Der hier vorliegende maßgebliche § 307 BGB findet jedoch Anwendung. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gewerbetreibender durch die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgeltes in gleicher Weise wie ein Verbraucher unangemessen benachteiligt. Der Grundgedanke, dass für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, kein gesondertes Entgelt verlangt werden kann, gilt für einen Unternehmer gleichermaßen wie für Verbraucher."
Zugegeben - es sind ersteinmal "nur" Urteile von Amtsgerichten. Wenn man aber bedenkt, dass es bei Unternehmenskredite oft um ganz andere Summen an Bearbeitungsgebühren geht als bei Verbrauchern, lohnt es sich jedenfalls, ernsthaft über eine Rückforderung nachzudenken.
Lassen Sie sich (fach-)anwaltlich beraten - die Rückforderungsansprüche für Bearbeitungsgebühren ab dem Jahre 2012 sind noch nicht verjährt !
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