Donnerstag, 18. Juni 2015

Erbrecht - die Top-Ten der größten Missverständnisse

Gestern Abend war ich zu Gast auf einer Veranstaltung, zu der eine  Bank ihre (wohl) wohlhabenderen Kunden eingeladen hatte. Gediegener Veranstaltungsort, gut temperierter Wein, leckere Häppchen - alles prima. Das Diskussionspodium war  mit Anwälten, Notaren und Steuerberatern (männlich und weiblich) kompetent besetzt.

Die Podiumsteilnehmer gaben ein paar grundsätzliche Statements ab, dann war reichlich Gelegenheit für die Gäste, Fragen zu stellen. Und dann kam es über mich - das Grauen.....Das Grauen darüber, wie viele Irrtümer bzw. Halbwahrheiten in den Köpfen vieler herumgeistern. Fehlvorstellungen, die viel, viel Geld "kosten" bzw. den letzten Willen der (jetzt noch) potenziellen Erblasser vollkommen zunichte machen können.

Hier also die "Top-Ten" der größten Missverständnisse (nicht nur am gestrigen Abend):

1.  Meine Frau und ich haben keinen Ehevertrag, also gehört ihr ja eh die Hälfte, da muss sie nur noch die andere Hälfte erben.

2. Mein Ehepartner wird automatisch Alleinerbe,  jedenfalls dann, wenn wir keine Kinder haben.

3. Die Erbschaftssteuer frisst doch eh alles auf.

4. Egal, wo ich sterbe - ich bin deutscher Staatsbürger, es gilt deutsches Recht.

5. Ich kann auch meinen Hund (Katze, Maus) alles vererben - liest man ja immer wieder in der Zeitung, dass die Promis das  machen.

6. Wenn ich mich von meinen Ehepartner trenne, wird das Testament automatisch unwirksam.

7. Das "Berliner Testament" kann nicht mehr geändert werden.

8. Was ich vor meinem Tod verschenke, geht meine Kinder doch nichts an.

9. Wenn mein Sohn / meine Tochter mich nicht ordentlich pflegt, wird er / sie enterbt und dann bekommt er/sie gar nichts.

10. Wenn die Erben erst einmal geerbt haben, können sie mit dem Vermögen machen, was sie wollen.


Diese Liste ließe sich noch reichlich erweitern, aber ich will es dabei belassen. Ich kann jedem nur ans Herz legen, sich entsprechend beraten zu lassen - und zwar nicht erst, wenn es um "viel" Geld (was immer man darunter verstehen mag) geht. Manchmal kommt es dem Erblasser auch einfach nur darauf an, dass der geliebte Wauwi nach dem Tode gut versorgt wird. Das kann durch ein Testament erreicht werden, allerdings nicht so, wie es in Ziffer 5 zu lesen ist.

Und wenn am Ende der Beratung die Erkenntnis steht, dass man kein Testament braucht, weil die gesetzlich vorgesehenen Regeln genau die Situation herbei führen, die man wünscht - dann hinterlässt doch auch diese Erkenntnis zumindest ein beruhigendes Gefühl. Was auf jeden Fall vermieden wird: dass Menschen in den Genuss des Nachlasses kommen, denen der Erblasser nicht oder nicht in der Höhe bedenken wollte.

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