In
den letzten Tagen erreichen mich vermehrt Anfragen von Autokäufern, die sich
für einen Dieselmotor entschieden hatten. Sie sind insbesondere wegen der
drohenden Fahrverbote in etlichen Städten, aber auch wegen des bereits jetzt
erheblichen Wertverlustes ihres Autos besorgt.
Der
erste Gedanke ist oft, VW, Mercedes, BMW, Opel, Renault und wie sie alle heißen
als Hersteller auf Schadensersatz oder Rücknahme des Kfz zu verklagen.
Oft
gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: wer als Verbraucher sein Auto ganz
oder teilweise finanziert hat (dazu gehört auch Leasing) muss von der
finanzierenden Bank über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ist die Belehrung
nicht korrekt oder gar verwirrend, kann der Darlehensvertrag oft auch heute
noch widerufen werden.
Man
kennt diese Möglichkeit, sich aus Krediten lösen zu können, auch unter dem
Stichwort „Widerrufsjoker“. Allerdings ist dies den meisten Verbrauchern vor
allem im Zusammenhang mit Baufinanzierungen ein Begriff.
Das
Besondere bei finanzierten Autos (Neu – und Gebrauchtwagen): meist erfolgte Kauf
und Finanzierung „aus einer Hand“. Denn nahezu alle bekannten Automarken haben
eigene Finanzierungsinstitute oder arbeiten zumindest eng mit bestimmten Banken
zusammen.
Rechtlich
handelt es sich dabei um sog. „verbundene Geschäfte“ – mit der Folge, dass bei
Widerruf des Kreditvertrages auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss.
D.h.: der Kunde erhält alle geleisteten Zahlungen (incl. der Anzahlung) zurück
und darf dafür das Auto wieder abgeben. Selbst wenn er für die Zeit, in der er
das Auto gefahren hat, eine Nutzungsentschädigung zahlen muss (ob er das muss,
ist noch nicht geklärt), trägt er jedenfalls nicht den Wertverlust des
(Diesel-) Fahrzeugs.
Im übrigen gibt es die Möglichkeit des Widerrufs nicht nur für Dieselautos - es gibt ja auch andere Gründe (z.B. Umzug ins Ausland) aus denen man aus der Finanzierung aussteigen möchte.
Und
wann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen? Nun, einige Fallgruppen sind
typisch:
- - laut
Vertrag müssen auf die Darlehenssumme Zinsen gezahlt werden, in der Widerrufsbelehrung
heißt es aber, dass zwischen Widerruf und Rückzahlung 0,00 Euro zinsen täglich
gezahlt werden müssen
- - der
Kunde wird nicht im Vertrag selbst, sondern nur in den AGB ausreichend über
sein Kündigungsrecht informiert
- - der
Kunde hat keine Abschrift seines Antrages oder des Kreditvertrages, auf dem
auch die eigene Unterschrift vorhanden ist
Es
ist allerdings davon auszugehen, dass die finanzierenden Banken auf einen
Widerruf hin nicht so ohne weiteres den Vertrag rückabwickeln werden– mit Widerstand
ist zu rechnen.
Der
Widerruf selbst kann zunächst relativ einfach selbst erklärt werden, ein
Musterschreiben finden Sie z.B. auf der hompepage der Stiftung Warentest
Wer
rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten
einer anwaltlichen Beratung und Vertretung von dieser übernommen werden.
Stiftung
Warentest hat hier auch (wie bereits für die Widerrufsfälle bei den
Immobilienfinanzierungen) Rechtsanwälte aufgelistet (bitte weit nach unten scrollen), die erfolgreich in solchen
Fällen tätig waren, auch ich gehöre (wieder) dazu. Dabei ist die Liste natürlich weder was die Banken noch was die Anwältinnen und Anwälte angeht, abschließend – zumal nicht
alle Fälle gemeldet werden (dürfen).
Wenn
Sie also Ihren Diesel ohne Wertverlust, vielleicht sogar mit „Gewinn“ loswerden
wollen – ich berate Sie gern !