Freitag, 2. September 2011

Ombudsstelle für Investmentfonds - gut gebrüllt, Löwe......

Quelle: juris
"Verbesserter Anlegerschutz durch Einrichtung einer Ombudsstelle für Investmentfonds

Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat am 01.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde möglich, nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 19.08.2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit wird den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen.
Bereits seit dem 01.07.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben."

Hmmm - wieder eine Schlichtungsstelle...Der erste Haken an der Sache offenbart sich schon beim Lesen des letzten Satzes der obigen Meldung: die neue Ombudsstelle ist nur zuständig für die Mitgliedsunternehmen des BVI und den Unternehmen, die sich freiwillig dem Schlichtunngsverfahren anschließen. Na, das werden die "schwarzen und grauen Schafe" der Branche gewiss umgehend tun !

Zudem sollen wohl nur Verstöße gegen das Investmentgesetz "verhandelt" werden können. Kapialanleger werden jedoch zumeist nicht geschädigt, weil Vorschriften den InvG verletzt werden (von den Vorschriften hinsichtlich der Prospekte einmal abgesehen), sondern weil durch den Vertrieb der Fondsgesellschaft Beratungen- und Aufklärungspflichtverletzungen  begangen werden.

Und über die Schwächen von Ombudsverfahren ist an anderer Stelle schon ausführlich berichtet worden. Mir selbst schrieb vor kurzem ein rennomiertes Institut: "Wir beabsichtigen nicht, in ein Güteverfahren einzutreten".

Fazit: gut gebrüllt, Löwe - aber das Brüllen allein reicht eben nicht !



Montag, 22. August 2011

Wer schreibt, bleibt......

Wie der geneigte Leser sicher schon bemerkt haben dürfte, bin ich dem Schreiben grundsätzlich nicht abgeneigt.

Daher habe ich auch keine Schwierigkeiten, vier Mal im Jahr einen Beitrag für die Zeitschrift "Mittelstand und Recht" zu verfassen.

Heute jedoch bat mich die Chefredakteurin, für die nächste Ausgabe das "Schlaglicht" zu verfassen. "Gern ein wenig ironisch oder witzig - so wie Deine Blog-Beiträge. Bis Mittwoch, wenn möglich. Im Thema bist Du völlig frei," sagte sie mir.

Na, Klasse ! Jetzt darf ich mir nicht nur ein Thema überlegen, das nicht allzu juristisch sein soll, um darüber "spritzig" zu schreiben - sondern das Ganze auch noch bis übermorgen abliefern. Dabei scheint in Hamburg die Sonne (eine Ausnahme im bisherigen Sommer 2011), diverse Eisbecher rufen "Nimm mich!", der Schreibtisch gähnt auch nicht gerade vor Leere - und überhaupt !

Und das alles nur, weil ich schreiben und bleiben will.....

Dienstag, 16. August 2011

Commerzbank bietet "Umtausch" der PMIA Fondsanteile an, aber.....

Mitte Juli hatte ich hier über die Commerzbank AG und den Premium Management Immobilien Anlagen Dachfonds berichtet.

Letzte Woche lenkte die Commerzbank AG ein und ließ berichten, dass sie die Anteile von 50.000 Kunden zu einem Preis von Euro 43,38 zurücknehmen werde. Einige Filialen haben bereits begonnen, die geschädigten Kunden "abzutelefonieren". Der Ausgabepreis betrug allerdings Euro 50,00 (zzgl. Ausgabeaufschlag). Alle meine Mandanten haben noch über dem Ausgabepreis gekauft. Sie verlieren also - wenn sie das Angebot annehmen - ca. 18 - 20 %. Anwalts- und zum Teil bereits angefallene Gerichtskosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.

In vielen Fällen wird es wegen des immer vorhandenen Prozessrisikos und der oft schwierigen Beweislage tatsächlich (wirtschaftlich) sinnvoll sein, den Vergleich anzunehmen. Das muss aber nicht für alle Anleger gelten. In der nächsten Woche sollen die betroffenen Anleger das schriftliche Vergleichsangebot von der Commerzbank AG erhalten.

Jeder Anleger sollte jedoch genau überlegen, ob er das Angebot annehmen will und sich ggf. von einem Fachanwalt / Fachänwältin für Bank- ud Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Montag, 1. August 2011

Abzocke - Name der Kollegin RAin Alexandra Braun widerrechtlich benutzt

Etwas extrem Dreistes leisten sich zur Zeit Gewinnspiel - Betrüger mit der Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg: Der Name der Strafverteidigerin wird benutzt, um gutgläubigen Menschen einen Gewinn in einem Internet-Spiel vorzugaukeln - um den Gewinn ausgezahlt zu bekomen, sollen Anwalts- und Notarkosten gezahlt werden. RAin Braun ist angeblich die Abwicklerin. Alles erstunken und erlogen !

Die Erklärung der Kollegin Braun finden Sie hier .

Ich hoffe nur, dass möglichst viele potentiell Geschädigte Strafanzeige stellen, damit die Betroffenen strafrechtlich verfolgt werden !

Freitag, 29. Juli 2011

Geschlossener Immobilien Dachfonds - lukrativ für die Bank auch ohne Kick-Backs

In der letzten Woche meldete sich ein Mandant, der Euro 250.000,00 in eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilien Dachfonds einer noblen Privatbank  investiert hat. Auftrag war, zu überprüfen, ob diese Beteiligung rückabgewickelt werden kann.

Im ersten Schritt schaute ich mir also an, ob die Beteiligung zum Risikoprofil des Mandanten passt, ob die beratende Bank sich ausreichend über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfahrungen des Mandanten informiert, ihn über die Risiken aufgeklärt hat und ob das Produkt zum Anlagehorizont passt. Soweit - so gut.

Dann überprüfte ich den Prospekt (gut über 120 Seiten) auf die Darstellung der Risiken und die Frage der sog. "weichen Kosten" (Vertiebskosten, Provisionen). Auch hier ergaben sich keine Beanstandungen - jedenfalls keine, so so schwerwiegend sind, dass sie als relevante Prospektfehler anzusehen wären.

Zu "guter Letzt" waren die Kick-Backs an der Reihe. Der Anleger erwirbt die Beteiligung, ohne ein Agio (oder Ausgabeaufschlag) zahlen zu müssen. Hmmm - also keine Kick Backs oder verdeckte Provisionszahlungen...

Dennoch war mir schnell klar, wie die Bank hier auf ihren Gewinn kommt: Die Bank hat nicht nur den Vertrieb übernommen, sondern den Dachfonds auch aufgelegt. Sie erhält Euro 600.00,00 für die Eigenkapitalvermittlung ( rd. 12 Mio. Euro) und eine Platzierungsgarantie sowie weitere Euro 150.000,00 für die "Konzeption".

Die Komplementärin ( = persönlich haftende Gesellschafterin) des als GmbH & Co. KG strukturierten Dachfonds ist - über eine Zwischengesellschaft - eine 100%ige Tochtergesellschaft (eine GmbH mit einem Eigenkapital von Euro 25.000,00) der Bank, die für die Übernahme des Haftungsrisikos mit Euro 244.000,00 p.a.entlohnt wird, dazu Euro 15.000,00 p.a. für die Geschäftsführung des Fonds.

Aber das ist noch nicht alles: der Dachfonds beteiligt sich an verschiedenen Immobilienfonds. Diese Beteiligungen sind zu ca. 65% mit Fremdkapital, also durch Kredite, finanziert. Es wird den geneigten Leser nicht überraschen, zu erfahren, wer dem Immobilien Dachfonds diese Kredite gewährt hat - genau das Bankhaus, das den Dachfonds aufgelegt hat....Der Zinssatz für diese Kredite ist noch akzeptabel, allerdings hat sich die Bank bei jedem der Kredite ein sog "Damnum" von 10% (üblich sind bis 5%)der jeweiligen Kreditsumme vorab auszahlen lassen....

Alle diese Zahlen werden im Prospekt ordnungsgemäß ausgewiesen, jeder Anleger kann sich vor einer Beteiligung am Dachfonds durch die über 100 Seiten Prospekt durchwühlen - und das sollte er auch.
Dennoch bleibt ein "Geschmäckle" - und wieder einmal die Erkenntnis, dass Dachfonds wegen dieser nicht seltenen Kostenstruktur nur schwer rentabel arbeiten können, unabhängig davon, wie sich der jeweilige Markt entwickelt.

P.S. Auch für meinen Mandanten bleibt wohl nur: abwarten und auf bessere Zeiten hoffen - die Beteiligung läuft noch bis 2026......

Dienstag, 19. Juli 2011

Die Commerzbank, der Dachfonds PMIA und die "Massenmandate"

In der Presse ( z.B. in den Kieler Nachrichten und im Hamburger Abendblatt hier ) wird viel geschrieben über Anleger, die von Beratern der Commerzbank dazu überredet wurden, sichere Geldanlagen in den Immobiliendachfonds AGI Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) (DE000A0ND6C8) "umzuschichten". Der Fonds hat die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, niemand weiß, ob und wann er wieder öffnet....

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fällt mir eines auf: es gibt Kollegen, die angabegemäß  mehr als 300 geschädigte Anleger vertreten. Da es sich dabei keineswegs um  Großkanzleien handelt, frage ich mich, wie sorgfältig und individuell dort Mandante betreut werden können. Kapitalanlagesachen erfordern eine sorgfältige Recherche in tatsächlicher Hinsicht - denn jedes Beratungsgespräch läuft anders, auch wenn die in den Presseartikeln geschilderten Vorgehensweisen sehr ähnlich waren. Zudem trägt der geschädigte Anleger Beweislast für die Beratungsfehler, die Grundvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Bank sind. Diese Mandate sind also sehr zeitaufwendig. Dazu kommt, dass es sich offensichtlich zumeist um ältere Anleger handelt, die (zu Recht misstrauisch oder verzweifelt) sicher noch einmal eine andere "Betreuung" benötigen, als ein Mandant, der eine nicht gezahlte Rechnung einklagt.

Die Kollegen werden sicher ihr Möglichstes tun und wahrscheinlich können in den Schriftsätzen auch "Bausteine" verwendet werden, aber ich vertrete da immer noch den guten alten Standpunkt: Qualität vor Quantität....

Freitag, 1. Juli 2011

Verbesserte Anlegerrechte - wer´s glaubt

Heute treten Veränderungen des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes) in Kraft, die die Rechte der Anleger beim Investment-Fonds-Sparen verbessern sollen. (  hier  geht es zur Pressemitteilung des BMF)

Es sollen mit den europaweit vereinheitlichten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (sog. „key information document, KID“) Anlageziele, Kosten und Wertentwick­lung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds  in übersichtlicher und verständlicher Form dargestellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Investmentfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung zu stellen.

Bei Fondsverschmelzungen, die ja in letzter Zeit deutlich häufiger erfolgen,  sollen Anleger zukünftig deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert werden.

Intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt, sind zukünftig nicht mehr möglich.

Im Jahresbericht einer Fondsgesellschaft müssen außerdem die sogenannten Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen, offen gelegt werden.



Ich hoffe nur, dass das "hehre Ziel" der Verbesserung der Anlegerrechte auch in der Praxis tatsächlich gelingt. Ich habe da so meine Zweifel - und wenn man sich z.B. die Handhabung der "Beratungsprotokolle" beim Wertpapierkauf so anschaut, dürften diese Zweifel sehr berechtigt sein.....