Sonst berichte ich hier ja meist von mehr oder weniger amüsanten Begebenheiten aus dem Juristenleben - heute will ich den (oder das??) Blog einmal in eigener Sache nutzen:
Ich fühle mich nach fast 18jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin nun "reif" genug, einem Referendar (m/w) im Rahmen seiner Anwaltsstation etwas zu bieten - zwar kein Geld, aber Einblick in das Anwaltsleben, Mitarbeit an Fällen (Recherche, Schriftzsätze, ggf. auch Besprechungen und Gerichtstermine). Vorwiegend wird es sich um Sachverhalte aus dem großen Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes handeln, aber auch das klassische Zivilrecht kommt vor. Da ich als Einzelanwältin tätig bin, können alltägliche Dinge (wie viele Abschriften fügt man bei, für wen werden Kopien gefertigt, wie bekommt man eigentlich eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung) aber auch so etwas Schönes wie ein "Spread-Ladder-Swap" eine Rolle spielen........
Bewerbungen bitte ausschließlich an Kontakt@KanzleiUelhoff.de . Der Beginn der Tätigkeit sowie die allgemeinen Arbeitszeiten können flexibel gehandhabt werden. Die Kanzlei befindet sich am Hamburger Jungfernstieg und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Ich freue mich auf Bewerbungen - auch für einen späteren Zeitpunkt !
Mittwoch, 16. Mai 2012
Mittwoch, 18. April 2012
SEB ImmoInvest und CS Euroreal - es bleibt spannend !!
Bekanntlich haben der SEB ImmoInvest und CS Euroreal die Rücknahme der Anteile ( je Fonds rd. 6 Milliarden Euro) ausgesetzt. Beide Fonds haben den gesetzlich möglichen Zeitraum, in dem sie "geschlossen" bleiben können, vollständig ausgereizt. Der SEB ImmoInvest muss bis zum 5. Mai 2012 mitteilen, ob er wieder öffnet oder liquidiert, der CS Euroreal bis zum 18.05.2012.
Offiziell - also von den Gesellschaften selbst - heißt es, beide Fonds werden ab dem 06./19.05. wieder Anteile zurücknehmen. Dafür wäre eine Liquidität von ca. 30% des Gesellschaftskapitals erforderlich. Ob die Fonds diese Gelder "flüssig" haben werden, weiß zur Zeit niemand. Man munkelt, dass beide Gesellschaften durch Immobilienverkäufe Liquidität erzielt haben - aber erzählt wird viel.....
Kein Trost für Anleger ist, dass auch einige andere der "großen" Immobilienfonds, z.B. der AXA Immoselect, der KanAm grundinvest oder der TMW Weltfonds abgewickelt werden.
Zwar können die Anteile des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal noch über die Börse verkauft werden, aber nur mit erheblichen Abschlägen (z.Zt. rund 30%). Eine Abwicklung wird wahrscheinlich keinen Totalverlust für die Anleger bedeuten, aber doch erhebliche Einbußen. Außerdem kann sich die Abwicklung über Jahre hinziehen.
Deshalb ist auch an Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und unterlassener Aufklärung (z.B. über Provisionen und Kick-Backs) gegen Vermittler und/oder Banken zu denken - zumindest eine Prüfung der Ansprüche sollte in Erwägung gezogen werden. Oft bestehen gute Chancen und zumindest die beteiligten Banken können den Schadensersatz auch leisten.
Offiziell - also von den Gesellschaften selbst - heißt es, beide Fonds werden ab dem 06./19.05. wieder Anteile zurücknehmen. Dafür wäre eine Liquidität von ca. 30% des Gesellschaftskapitals erforderlich. Ob die Fonds diese Gelder "flüssig" haben werden, weiß zur Zeit niemand. Man munkelt, dass beide Gesellschaften durch Immobilienverkäufe Liquidität erzielt haben - aber erzählt wird viel.....
Kein Trost für Anleger ist, dass auch einige andere der "großen" Immobilienfonds, z.B. der AXA Immoselect, der KanAm grundinvest oder der TMW Weltfonds abgewickelt werden.
Zwar können die Anteile des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal noch über die Börse verkauft werden, aber nur mit erheblichen Abschlägen (z.Zt. rund 30%). Eine Abwicklung wird wahrscheinlich keinen Totalverlust für die Anleger bedeuten, aber doch erhebliche Einbußen. Außerdem kann sich die Abwicklung über Jahre hinziehen.
Deshalb ist auch an Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und unterlassener Aufklärung (z.B. über Provisionen und Kick-Backs) gegen Vermittler und/oder Banken zu denken - zumindest eine Prüfung der Ansprüche sollte in Erwägung gezogen werden. Oft bestehen gute Chancen und zumindest die beteiligten Banken können den Schadensersatz auch leisten.
Dienstag, 10. April 2012
Die Deutsche Bank und ihr Inkassounternehmen
Meiner Mandantin wurden von der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ein Dispositions- und ein Ratenkredit wegen Zahlungsverzuges gekündigt, im Abstand von ca. 3 Monaten. Soweit - so korrekt. Dann wurde das bereits bekannte Inkassounternehmen Konsul Inkasso GmbH, das unter derdelben Adresse firmiert wie die zuständige "Abwicklungsabteilung" der Deutschen Bank, eingeschaltet. Es schrieb meine Mandantin an - ohne Beifügung einer Vollmacht, dafür aber unter Aufbau von massivem Druck. Meine Mandantin wandte sich daraufhin an ihrem damaligen Wohnort an eine Schuldnerberatung, die versuchte, mit der Deutschen Bank eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln. Dies scheiterte insbesondere daran, dass das Inkassounternehmen nicht willens oder in der Lage war, zu begreifen, dass es um zwei Kredite geht und eine Vereinbarung natürlich nur Sinn macht, wenn sie beide Forderungen umfasst.
Schließlich wurde für beide Forderungen das Mahnverfahren - im Abstand von ca. 6 Monaten - eingeleitet. Meine Mandantin legte auf Anraten der Schuldnerberatung Widerspruch ein und versuchte mit deren Hilfe nochmals eine gütliche Einigung - wieder vergebens....
Nach einem Umzug wandte sich die Mandantin schließlich hilfesuchend an mich. Mir standen zwar keine anderen Argumente zur Verfügung als der Schuldnerberatung - aber ich habe mich direkt an die Deutsche Bank gewendet (schließlich lag ja keine Vollmacht der Inkassogesellschaft vor) und siehe da: innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Vollmacht der Konsul Inkasso GmbH vorliegen und die von mir vorgeschlagene Rückführungsvereinbarung !
DAS wäre auch für alle Beteiligten einfacher zu haben gewesen..........
Schließlich wurde für beide Forderungen das Mahnverfahren - im Abstand von ca. 6 Monaten - eingeleitet. Meine Mandantin legte auf Anraten der Schuldnerberatung Widerspruch ein und versuchte mit deren Hilfe nochmals eine gütliche Einigung - wieder vergebens....
Nach einem Umzug wandte sich die Mandantin schließlich hilfesuchend an mich. Mir standen zwar keine anderen Argumente zur Verfügung als der Schuldnerberatung - aber ich habe mich direkt an die Deutsche Bank gewendet (schließlich lag ja keine Vollmacht der Inkassogesellschaft vor) und siehe da: innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Vollmacht der Konsul Inkasso GmbH vorliegen und die von mir vorgeschlagene Rückführungsvereinbarung !
DAS wäre auch für alle Beteiligten einfacher zu haben gewesen..........
Donnerstag, 5. April 2012
Ei, Ei, Ei - mein Ostergeschenk
Heute morgen hatte ich im Mailpostfach eine Anfrage eines Kollegen: er habe ein Mandat bearbeitet und als "Anhang" habe der Mandant noch eine Frage, ob ich das Mandat gegen "die Gelben" übernehmen könne. Der Kollege hatte auch gleich 2 pdf-Dateien beigefügt. In einem Brief an den potentiellen Mandanten bestätigte die Bank, dass sie mit der Ablösung eines Kredites gegen Zahlung von xxxx Euro einverstanden sei. Beigefügt war noch eine Berechnung, wie sich der Betrag zusammen setzt - u.a. waren dort - völlig korrekt - die Kosten einer Löschungsbewilligung für die zur Kreditsicherung bestellte Grundschuld aufgeführt. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Gebühr der Bank, sondern nur um die Notarkosten, die für die Beglaubigung anfallen. Es folgt weiter der Hinweis, dass sich für den Fall, dass der Kunde statt einer Löschungsbewilligung eine Abtretungserklärung erwünscht, die Kosten erhöhen.
Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......
Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
- die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss aber nicht immer zwingend geschehen).
Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.
REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....
Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......
Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
- die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss aber nicht immer zwingend geschehen).
Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.
REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....
Freitag, 23. März 2012
Klassisches zum Wochenende - o tempora, o mores !
"O tempora, o mores !" - "O Zeiten, o Sitten" (Marcus Tullius Cicero)
In dieser Woche war ich zu einer mündlichen Verhandlung im Südwesten unserer schönen Republik. Es ging - wen wundert´s - um Schadensersatz wegen fehlerhaften Beratung meines Mandanten durch die örtliche Sparkasse. Geladen waren der Kläger (ein Herr jenseits der 70), drei Zeugen (einer davon ebenfallsbereits im Ruhestand), dazu natürlich der gegnerische Kollege und ich. Bei der Suche nach dem Sitzungssaal kaum mir schon seltsam vor, dass an dem in der Ladung angegebenen Raum des Name der Richers stand und nicht wie üblich "Stzungssaal xyz".
Sehr erstaunt war ich, als wir bei "Aufruf der Sache" hereingebeten wurden - und direkt vor dem Schreibtisch des Richters standen ! Das ca 15 qm große Büro des Richters diente als Sitzungssaal..... Dann wurde ich vom gegnerische Kollegen belehrt, dass man vor dem dortigen Landgericht ohne Robe verhandele. Hhhhhm - für jemanden aus Norddeutschland, wo meist sogar vor den Amtsgerichten "Robenzwang" herrscht, schon ungewöhnlich - aber gut, ich bin ja flexibel.....Wirklich verblüfft hat mich aber, dass der Richer (immerhin Vorsitzender Richter an einem Landgericht) in sehr legerem Freizeitlook hinter seinem Schreibtisch saß und ebenfalls keinerlei Anstalten machte, eine Robe über das karierte Hemd zu ziehen......
Nun kann man über Robenpflicht im allgemeinen und besonderen trefflich streiten. Ich bin aber der Ansicht, dass man die Wirkung auf die Parteien nicht unterschätzen darf. Im vorliegenden Fall ging es um die Altersvorsorge des Mandanten, die sich durch eine von der Sparkasse empfohlene Kapitalanlage in Nichts aufgelöst hatte. Wir mussten uns vom Richter sagen lassen, dass er keinen Beratungsfehler erkennen könne und deshalb der Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine großen Erfolgsaussichten beimesse. Unabhängig von der Frage, ob diese Ansicht auch in der Berufung standhalten würde - für meinen Mandanten brach eine Welt zusammen. Und es war für ihn kaum zu begreifen, dass dieser Mensch in Freizeitkleidung in einem simplen Büro die Früchte seines langen Arbeitslebens so einfach für verloren erklären konnte. Er fragte mich in einer Verhandlungspause, ob das denn auch wirklich ein "richtiger Richter" sei....
Ich bin ja grundsätzlich froh darüber, dass unser Staat in vielen Teilen auf veraltete, die Obrigkeit zur Schau stellende "Zeichen" verzichtet und bin durchaus der Ansicht, dass in Verhandlungen, in denen "nur" Anwälte und das Gericht anwesend sind, Förmeleien (außerhalb denen in der ZPO vorgeschriebenen) überflüssig sind. Ich denke aber, dass auch in modernen Zeiten auf Richter in Roben nicht grundsätzlich verzichtet werden sollte. Zumindest hätte ich angesichts des Alters des Klägers und der Bedeutung der Sache für ihn entsprechende Sensibilität des Gerichts erhofft.
In dieser Woche war ich zu einer mündlichen Verhandlung im Südwesten unserer schönen Republik. Es ging - wen wundert´s - um Schadensersatz wegen fehlerhaften Beratung meines Mandanten durch die örtliche Sparkasse. Geladen waren der Kläger (ein Herr jenseits der 70), drei Zeugen (einer davon ebenfallsbereits im Ruhestand), dazu natürlich der gegnerische Kollege und ich. Bei der Suche nach dem Sitzungssaal kaum mir schon seltsam vor, dass an dem in der Ladung angegebenen Raum des Name der Richers stand und nicht wie üblich "Stzungssaal xyz".
Sehr erstaunt war ich, als wir bei "Aufruf der Sache" hereingebeten wurden - und direkt vor dem Schreibtisch des Richters standen ! Das ca 15 qm große Büro des Richters diente als Sitzungssaal..... Dann wurde ich vom gegnerische Kollegen belehrt, dass man vor dem dortigen Landgericht ohne Robe verhandele. Hhhhhm - für jemanden aus Norddeutschland, wo meist sogar vor den Amtsgerichten "Robenzwang" herrscht, schon ungewöhnlich - aber gut, ich bin ja flexibel.....Wirklich verblüfft hat mich aber, dass der Richer (immerhin Vorsitzender Richter an einem Landgericht) in sehr legerem Freizeitlook hinter seinem Schreibtisch saß und ebenfalls keinerlei Anstalten machte, eine Robe über das karierte Hemd zu ziehen......
Nun kann man über Robenpflicht im allgemeinen und besonderen trefflich streiten. Ich bin aber der Ansicht, dass man die Wirkung auf die Parteien nicht unterschätzen darf. Im vorliegenden Fall ging es um die Altersvorsorge des Mandanten, die sich durch eine von der Sparkasse empfohlene Kapitalanlage in Nichts aufgelöst hatte. Wir mussten uns vom Richter sagen lassen, dass er keinen Beratungsfehler erkennen könne und deshalb der Klage zum jetzigen Zeitpunkt keine großen Erfolgsaussichten beimesse. Unabhängig von der Frage, ob diese Ansicht auch in der Berufung standhalten würde - für meinen Mandanten brach eine Welt zusammen. Und es war für ihn kaum zu begreifen, dass dieser Mensch in Freizeitkleidung in einem simplen Büro die Früchte seines langen Arbeitslebens so einfach für verloren erklären konnte. Er fragte mich in einer Verhandlungspause, ob das denn auch wirklich ein "richtiger Richter" sei....
Ich bin ja grundsätzlich froh darüber, dass unser Staat in vielen Teilen auf veraltete, die Obrigkeit zur Schau stellende "Zeichen" verzichtet und bin durchaus der Ansicht, dass in Verhandlungen, in denen "nur" Anwälte und das Gericht anwesend sind, Förmeleien (außerhalb denen in der ZPO vorgeschriebenen) überflüssig sind. Ich denke aber, dass auch in modernen Zeiten auf Richter in Roben nicht grundsätzlich verzichtet werden sollte. Zumindest hätte ich angesichts des Alters des Klägers und der Bedeutung der Sache für ihn entsprechende Sensibilität des Gerichts erhofft.
Donnerstag, 22. März 2012
Die wundersame Vermehrung im Depot - griechische Staatsanleihen
Herr Fleissig wundert sich: er hatte vor ein paar Jahren eine Anleihe des griechischen Staates im Nennwert von Euro 1000,00, fällig (also rückzahlbar) zum 30.04.2012, gekauft. Jetzt hat er mehr als 20 verschiedene Anleihen im Nennwert von ca. 1/4 des Ausgangswertes in sein Depot eingebucht bekommen - und diese Anleihen haben Laufzeiten von 2023 - 2042. Herr Fleißig ist übrigens jetzt Mitte 60 - ob er noch erlebt, dass auch die letzte Anleihe zurück gezahlt wird, scheint doch zumindest zweifelhaft.....
Auf den ersten Blick ist das Vorgehen Griechenlands rechtlich unmöglich: in der Staatsanleihe waren Laufzeit, Zinsen etc. festgelegt. Anleger und griechischer Staat haben einen Vertrag geschlossen und der kann nicht einseitig geändert werden. Nun hat aber Griechenland mit Zustimmung oder unter Druck der anderen europäischen Länder einen "Schuldenschnitt" vorgenommen. Grundsätzlich würde das bedeuten, dass der Anleger nur einen bestimmten Teil des Geldes, das er dem griechischen Staat schuldet, zurückzahlen muss, z.B. 25 %. Das wäre ja schon schlimm genug. Erschwerend kommt aber hinzu, dass die Gelder eben nicht bei Ursprungsfälligkeit zurückgezahlt werden, sondern die gekappten Beträge wiederum in Anleihen "gezahlt" werden...
Was kann Herr Fleißig gegen diesen Zwangsumtausch tun ? Leider wenig ! Zwar haben einige Schutzvereinigungen angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Schuldenschnitt zu prüfen - aber ich halte das spontan für nicht sehr aussichtsreich. Der Schuldenschnitt als solcher dürfte kaum justiziabel sein....... Wen es tröstet: es ist beileibe nicht der erste Schuldenschnitt eines Staates und es wird auch nicht der letzte bleiben, fürchte ich !
Auf den ersten Blick ist das Vorgehen Griechenlands rechtlich unmöglich: in der Staatsanleihe waren Laufzeit, Zinsen etc. festgelegt. Anleger und griechischer Staat haben einen Vertrag geschlossen und der kann nicht einseitig geändert werden. Nun hat aber Griechenland mit Zustimmung oder unter Druck der anderen europäischen Länder einen "Schuldenschnitt" vorgenommen. Grundsätzlich würde das bedeuten, dass der Anleger nur einen bestimmten Teil des Geldes, das er dem griechischen Staat schuldet, zurückzahlen muss, z.B. 25 %. Das wäre ja schon schlimm genug. Erschwerend kommt aber hinzu, dass die Gelder eben nicht bei Ursprungsfälligkeit zurückgezahlt werden, sondern die gekappten Beträge wiederum in Anleihen "gezahlt" werden...
Was kann Herr Fleißig gegen diesen Zwangsumtausch tun ? Leider wenig ! Zwar haben einige Schutzvereinigungen angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Schuldenschnitt zu prüfen - aber ich halte das spontan für nicht sehr aussichtsreich. Der Schuldenschnitt als solcher dürfte kaum justiziabel sein....... Wen es tröstet: es ist beileibe nicht der erste Schuldenschnitt eines Staates und es wird auch nicht der letzte bleiben, fürchte ich !
Donnerstag, 1. März 2012
Grand Hotel Heiligendamm - der "weiße Alptraum" für die Anleger
Trotz diverser Rettungsversuche: die Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Fonds KG) ist insolvent.
Nachdem die Anteilseigner in der Vergangenheit bereits Kapitalschnitte hinnehmen mussten, werden sie nun mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den überwiegenden Rest des angelegten Kapitals verlieren.
Zwar behauptet der Geschäftsführer, A. Jagdfeld, die Gläubiger würden im Insolvenzverfahren kein Geld verlieren. Abgesehen davon, dass dies schon bei Beginn diverser Insolvenzen versprochen, aber nur selten gehalten wurde - Anleger sind eben rechtlich keine "Gläubiger", sondern Gesellschafter, die der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Fonds KG) Eigenkapital in Form ihres Kommanditanteils zur Verfügung gestellt haben.
Wenn die Kapitalanleger also etwas von ihrem Geld retten wollen, müssen sie versuchen, dies über Schadensersatzansprüche bei den vermittelnden (bzw. "verkaufenden") Banken, Finanzberatern oder sonstigen haftenden Personen zu realisieren. Ansätze hierzu können sich z.B. ergeben, wenn das angelegte Geld zur Alterssicherung dienen sollte, über Risiken unzureichend informiert wurde (z.B. über steuerliche Risiken oder die Gefahr, erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen) oder über Kostenund / oder Provisionen nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Wurde der Kauf des Anteils durch Kredite finanziert, kommt auch ein Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht.
Ob Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können, bedarf immer einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.
Wie auch immer: Anleger des Grand Hotel Heiligendamm werden einen langen Atem brauchen - gestärkt durch frischen Wind von der Ostsee.....
Nachdem die Anteilseigner in der Vergangenheit bereits Kapitalschnitte hinnehmen mussten, werden sie nun mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den überwiegenden Rest des angelegten Kapitals verlieren.
Zwar behauptet der Geschäftsführer, A. Jagdfeld, die Gläubiger würden im Insolvenzverfahren kein Geld verlieren. Abgesehen davon, dass dies schon bei Beginn diverser Insolvenzen versprochen, aber nur selten gehalten wurde - Anleger sind eben rechtlich keine "Gläubiger", sondern Gesellschafter, die der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Fonds KG) Eigenkapital in Form ihres Kommanditanteils zur Verfügung gestellt haben.
Wenn die Kapitalanleger also etwas von ihrem Geld retten wollen, müssen sie versuchen, dies über Schadensersatzansprüche bei den vermittelnden (bzw. "verkaufenden") Banken, Finanzberatern oder sonstigen haftenden Personen zu realisieren. Ansätze hierzu können sich z.B. ergeben, wenn das angelegte Geld zur Alterssicherung dienen sollte, über Risiken unzureichend informiert wurde (z.B. über steuerliche Risiken oder die Gefahr, erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen) oder über Kostenund / oder Provisionen nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Wurde der Kauf des Anteils durch Kredite finanziert, kommt auch ein Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank in Betracht.
Ob Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können, bedarf immer einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.
Wie auch immer: Anleger des Grand Hotel Heiligendamm werden einen langen Atem brauchen - gestärkt durch frischen Wind von der Ostsee.....
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