Gestern Abend war Vor-Premiere von "Sex and The City, Teil 2", die Kinos gefüllt mit Frauen, die mit großer Vorfreude darauf warteten, dass es endlich los geht. Ich mitten drin, ebenfalls freudig gespannt, da ich ein großer Fan der Serie bin und auch den ersten Kinofilm als durchaus gelungen empfand. Aber diesmal sah ich überall juristische Fallstricke: eine Anwältin, die als Partnerin eben ´mal so kündigen kann (in unserem Partnerschaftsvertrag gibt es recht lange Fristen), Angestellte in Hotels, die Tag und Nacht arbeiten müssen (Arbeitsschutz?) und Geschäftspartner, die nachweislich gegebene Zusagen ( freie Kost & Logis im Hotel) einfach nicht einhalten.....
"Und ich kam nicht umhin, mich zu fragen" (Zitat Carrie Bradshaw): Bin ich krank - oder war der Film so schlecht ?
Donnerstag, 27. Mai 2010
Mittwoch, 26. Mai 2010
Einen Antrag auf Erteilung.......
Ich schließe für meine Mandanten einen (recht erfreulichen) Vergleich mit einer Sparkasse jenseits des Mains in einem Prozess wegen Falschberatung beim Verkauf von Filmfonds. Der Vergleichsbetrag ist zahlbar 14 Tage nach Vergleichsabschluss auf mein Anderkonto. Mit Übersendung des Vergleichsprotokolls teilt das Gericht mit, dass eine vollstreckbare Ausfertigung nur noch auf Antrag erteilt werde, da die Erteilung selbst bereits zur Zwangsvollstreckung zähle und deswegen eines Antrages bedürfe. Das höre bzw. lese ich zwar zum ersten Mal, aber gut. Im Vertrauen darauf, dass die Sparkasse schon fristgerecht zahlen wird, stelle ich den Antrag (noch) nicht. Das Folgende wird den geneigten Leser nicht verwundern: bis heute, knapp drei Wochen nach Vergleichsschluss befindet sich das Geld noch nicht auf dem Anderkonto...
Gut, dann stelle ich jetzt eben diesen bl..... Antrag. Wenn der Antrag geschrieben ist, geht bestimmt das Geld ein - und warum muss ich jetzt gerade an Reinhard Mey denken...? http://www.youtube.com/watch#!v=-OdIw5VgRig&feature=related
Gut, dann stelle ich jetzt eben diesen bl..... Antrag. Wenn der Antrag geschrieben ist, geht bestimmt das Geld ein - und warum muss ich jetzt gerade an Reinhard Mey denken...? http://www.youtube.com/watch#!v=-OdIw5VgRig&feature=related
Montag, 24. Mai 2010
Gerichtssprache ist deutsch
...so sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor. In einigen Bundesländern laufen aber bereits Pilotprojekte, um dies zu ändern und Prozesse auch in englicher Sprache durchführen zu können. Erste mündliche Verhandlungen haben bereits statt gefunden.
Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.
Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.
Freitag, 21. Mai 2010
Besser ist das
Heute, beim Eisessen: neben dem Junior und mir saßen zwei Typen, Anfang bis Mitte Zwanzig, denen ich ungern im Dunkeln begegnen würde. Sie unterhielten sich über die Schwierigkeiten, einen Waffenschein zu bekommen. "Boah, Alter, da muste ´ne Scheiß-Prüfung machen, schwerer als der Scheiß-Führerschein!" (Ich nehme an, die jungen Herren meinten den Sachkundenachweis) - " Yoah, ey - und den habe ich auch erst beim 3. Mal oder so geschafft! Dann kriege ich den Waffen-Lappen ja never...!"
Besser ist das wohl, Kumpel !
Besser ist das wohl, Kumpel !
Donnerstag, 20. Mai 2010
Von der Rolle
Heute morgen, Amtsgericht Hamburg St. Georg, 10.00 h: ich stehe vor dem Sitzungssaal und suche auf dem Aushang davor (der sog. Terminsrolle) das Verfahren, in dem ich geladen bin. Nichts, auch nicht nach mehrmaligem Lesen. Da spricht mich ein Kollege an, ob ich in der Sache X ./. Y.GmbH käme und ob ich abgeladen worden sei (wohl kaum, sonst wäre ich nicht da), er finde den Termin nicht auf der Rolle. Wir sind zuammen zur Geschäftsstelle gegangen, die sich das auch nicht erklären konnte, der Termin finde aber statt. Zurück vorm Saal fand sich dann auch der Richter ein, dem wir unser Probelm erläuterten. Der wusste von nichts, holte dann aber die Akte aus seimem Zimmer und erklärte uns, er sei gar nicht vorbereitet, weil die Sache ja nicht auf der Terminsrolle gestanden habe. Er habe aber die Sache schon ´mal angesehen, das erkenne er an den Klebezetteln. Aaaah -ja ! Wir haben dann doch irgendwie verhandelt und der Rest des Prozesses wird jetzt im schriftlichen Verfahren zu Ende gebracht.
Ich vermute ´mal, dass sich der Gesetzgeber das soooooo nicht vorgestellt hat....................
Ich vermute ´mal, dass sich der Gesetzgeber das soooooo nicht vorgestellt hat....................
Dienstag, 18. Mai 2010
Der Glaube an die Gerechtigkeit schwindet....
.... bei einer Mandantin, die einem Anlagebetrüger aufgesessen ist. Nicht nur, dass dieser ihre gesamte Altersvorsorge vermutlich verhurt und verjubelt hat, jetzt muss sie auch noch die Kosten seines Anwaltes tragen, weil dieser Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, mit dem wenigstens ein Teil des Geldes tituliert werden sollte. Da sie keine weiteren Kosten tragen wollte, wird das Verfahren nicht weiter geführt. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist der Betrüger (der übrigens in U-Haft sitzt) im Recht - aber ich kann die Mandantin verstehen, die die Welt nicht mehr versteht !
Montag, 17. Mai 2010
Wahre Liebe.....
...muss es bei der Mandantin gewesen sein, deren Fall ich in Vertretung einer erkrankten Kollegin bearbeite:
Die Mandantin hat einen (jetzt ehemaligen) Lebensgefährten, der sich in Privatinsolvenz befindet. Deshalb schließt sie für ihn einen Handyvertrag ab. Und was niemand für möglich gehalten hätte, tritt ein: der saubere Herr verursacht Handy-Kosten von fast Euro 1.000,00, zahlt diese aber nicht.....!
Und sie hat jetzt den Prozess am Hals......und ich die Vertretung in dieser recht aussichtslosen Sache !
Die Mandantin hat einen (jetzt ehemaligen) Lebensgefährten, der sich in Privatinsolvenz befindet. Deshalb schließt sie für ihn einen Handyvertrag ab. Und was niemand für möglich gehalten hätte, tritt ein: der saubere Herr verursacht Handy-Kosten von fast Euro 1.000,00, zahlt diese aber nicht.....!
Und sie hat jetzt den Prozess am Hals......und ich die Vertretung in dieser recht aussichtslosen Sache !
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