Sonntag, 25. April 2010
Zügige Mandatsbearbeitung....
...ist einer meiner Grundsätze. Wenn mir aber ein Mandant am Freitag um 23.47 h eine Mail mit einer völlig unwichtigen Nachfrage schickt, mit der Aufforderung, diese bis Samstag, 14.00 h zu beantworten, nehme ich mir das Recht heraus, bis Montag, 8.00 h zu schweigen. Dann werde ich dem Mandaten vorschlagen, meinen Stundensatz zu verdoppeln und dafür rund um die Uhr für Rechtsrat zur Verfügung zu stehen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Die Kommentarfunktion ist gesperrt