Sonntag, 25. April 2010

Zügige Mandatsbearbeitung....

...ist  einer meiner Grundsätze. Wenn mir aber ein Mandant am Freitag um 23.47 h eine Mail mit einer völlig unwichtigen Nachfrage schickt, mit der Aufforderung, diese bis Samstag, 14.00 h zu beantworten, nehme ich mir das Recht heraus, bis Montag, 8.00 h zu schweigen. Dann werde ich dem Mandaten vorschlagen, meinen Stundensatz zu verdoppeln und dafür rund um die Uhr für Rechtsrat zur Verfügung zu stehen.

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