Freitag, 30. April 2010

Klassisches zum Wochenende I

"Argumenta non sunt numeranda, sed ponderanda."
(Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen.)

Und wer sagt das dem Kollegen, der einer Klageerwiderung in einer Lehman-Sache vor dem LG Frankfurt eine 38-seitige, allgemein-philosophische Betrachtung über die Bank- und Finanzkrise voranstellt ? Denkt er, dem LG Frankfurt - am Sitz der Großbanken - müsse man diese Weisheiten noch nahe bringen ? Oder sollen damit nur die schwachen Tatsachenbehauptungen im konkreten Fall kaschiert werden.....

Im Gegenzug wird mein Schriftsatz knackig-kurz werden - ich glaube, die Kammer wird mir dankbar sein!

2 Kommentare:

  1. "Erwidere ich in der gebotenen Kürze auf den Schriftsatz des Beklagtenvertreters.." ;-))

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  2. Cooler Beitrag!
    (Manchen fällt es eben schwer, auf den Punkt zu kommen oder sie haben halt auch keinen Punkt....)

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