Dienstag, 27. April 2010

Zeitungsente

Das Hamburger Abendblatt vermeldet heute ( sinngemäß ), dass es nach den abweisenden OLG-Urteilen in Sachen "Lehman"  jetzt "zeitlich knapp" für die Anleger werde, da Ansprüche bereits 3 Jahre nach Kauf verjährten.

Das ist grober Unfug:
1. Die Zeit war auch schon vor den Urteilen "knapp", da die Verjährungsfrist im Einzelfall ja nicht unterbrochen wird, wenn jemand anderes klagt ( egal, wie der Prozess ausgeht).

2. Es gibt auch Fälle, in denen die Ansprüche noch nicht verjährt sind, z.B. wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde.

Überlegung: vielleicht sollte ich auf "Gerichtsreporterin" umschulen....?

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