Das Hamburger Abendblatt vermeldet heute ( sinngemäß ), dass es nach den abweisenden OLG-Urteilen in Sachen "Lehman" jetzt "zeitlich knapp" für die Anleger werde, da Ansprüche bereits 3 Jahre nach Kauf verjährten.
Das ist grober Unfug:
1. Die Zeit war auch schon vor den Urteilen "knapp", da die Verjährungsfrist im Einzelfall ja nicht unterbrochen wird, wenn jemand anderes klagt ( egal, wie der Prozess ausgeht).
2. Es gibt auch Fälle, in denen die Ansprüche noch nicht verjährt sind, z.B. wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde.
Überlegung: vielleicht sollte ich auf "Gerichtsreporterin" umschulen....?
Dienstag, 27. April 2010
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